20.3278 · Motion · 2020-05-05
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete finanzielle Massnahmen zu treffen, um der besonderen Situation der Reitschulen während der Covid-19-Krise gerecht zu werden.
Begründung
Reitschulen gehören zu den Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben, die nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d der vom Bundesrat am 13. März 2020 erlassenen Covid-19-Verordnung 2 schliessen mussten. Sie dürfen ihre Tätigkeiten erst ab dem 11. Mai 2020 wiederaufnehmen, und zwar unter Bedingungen, die ihre Rentabilität beeinträchtigen.
Auch wenn die Reitschulen schliessen mussten, brauchten die Schulpferde doch weiterhin Futter und Pflege. Die Ausgaben für ihre Versorgung (Futter und Streu) und die Leistungen Dritter (Hufschmied, Veterinärin) wie auch die Arbeiten für den Unterhalt der Tiere sind somit seit dem 13. März 2020 nicht weniger geworden. Im Gegenteil, ohne die Möglichkeit, Reitunterricht zu erteilen, mussten die Betreiberinnen und Betreiber der Reitschulen - um die Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung einzuhalten - ihre Pferde bewegen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dieser Aufgabe betrauen. Folglich konnten die Reitschulen auch kaum Kurzarbeitsentschädigung beanspruchen.
Hingegen sind alle Einnahmen aus dem Reitunterricht weggebrochen. Somit konnten die Kosten für Pflege, Fütterung und Gesundheit der Pferde nicht mehr durch Einkünfte aus Unterrichtstätigkeiten gedeckt werden.
Die Reitschulen sind also in einer besonderen Situation: Ein Pferd ist nicht ein "Ausrüstungsgegenstand", der keine Kosten verursacht, wenn er zeitweilig nicht mehr verwendet werden kann. Es ist ein Lebewesen, das ungeachtet der Umstände gefüttert und gepflegt werden muss.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der wirtschaftlichen Auswirkungen der angeordneten Massnahmen zu Bekämpfung der Corona-Pandemie bewusst. Auch im Freizeitbereich sind eine Vielzahl von Einrichtungen und Organisationen von Einschränkungen betroffen. Viele Betriebe konnten ihre Tätigkeit während der Lockdown-Phase nicht oder nicht im gewohnten Umfang ausüben.
Um die Situation für die Betriebe entschärfen, haben Bund und Kantone Unterstützungsmassnahmen (COVID-Kredite, Kurzarbeit, Fristerstreckung bei ausstehenden Zahlungen, usw.) zur Verfügung gestellt. Trotz der schrittweisen Rückkehr zur Normalität seit Ende Mai 2020 sind gewisse Branchen der Meinung, die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen seien nicht ausreichend. Der Bundesrat hat sich deshalb an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 mit der Frage beschäftigt, ob es im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise mögliche Härtefälle gibt. Gestützt auf ein Aussprachepapier, das festlegt, anhand welcher Kriterien der Begriff des Härtefalls im Kontext der Coronakrise zu prüfen ist, hat er Prüfaufträge an die zuständigen Ämter der Bundesverwaltung erteilt. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Prüfungen wird der Bundesrat entscheiden, ob effektiv weitere Massnahmen ergriffen werden müssen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.