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20.3342 · Interpellation · 2020-05-06

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Bilanz der Schweizerischen Nationalbank (SNB) wirft Fragen auf zu ihren Gewinnen, zur Bildung von Reserven, zu ihrer Ausschüttungspraxis und zu ihrem Eigenkapital ganz allgemein.

- Die Währungsreserven der Schweiz beziehungsweise der SNB figurieren unter den Aktiven der SNB. Sie hängen nicht davon ab, wie die Passiven der Bilanz, insbesondere das Eigenkapital, zusammengesetzt sind. Wie erklärt sich in diesem Zusammenhang der Eintrag in den Passiven "Rückstellungen für Währungsreserven"?

- Wie Thomas Jordan 2011 [1] in einer Rede hat verlauten lassen, behindert vorübergehend negatives Eigenkapital die SNB nicht in der Ausübung ihrer Geldpolitik. Ein allfälliger, durch ein längerfristig negatives Eigenkapital verursachter Vertrauensverlust würde nur zu einer Schwächung des Schweizerfrankens und damit zu einem Gewinn auf den Währungsreserven und eine Rückkehr zu positivem Eigenkapital führen. Aus einem Artikel der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich [2] geht hervor, dass die SNB eine der wenigen Zentralbanken auf der Welt ist, die ihre Ausschüttungen von der Höhe des Eigenkapitals abhängig macht. Müsste darum die SNB ihren Entscheid über die Ausschüttungen an Bund und Kantone (und damit über die Erhöhung der Gesamtnachfrage der Wirtschaft) nicht eher von ihrem geldpolitischen Auftrag als von wenig sinnvollen buchhalterischen Überlegungen abhängig machen?

[1] Jordan, T (2011): "Does the Swiss National Bank need equity?"

[2] Archer, D. & Moser-Boehm, P. (2013): "BIS Papers, No 71, Central Bank Finances".

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Nationalbank verwaltet die Währungsreserven, die den wichtigsten Teil ihrer Aktiven ausmachen. Sie benötigt Währungsreserven, um jederzeit über geld- und währungspolitischen Handlungsspielraum zu verfügen. Die Rückstellungen für Währungsreserven als Passivposition stellen die wichtigste Komponente des Eigenkapitals der SNB dar. Das damit verbundene Vertrauen in die entschlossene Umsetzung der Geld- und Währungspolitik der SNB stärkt deren Glaubwürdigkeit bei der Umsetzung. Unabhängig davon haben die Rückstellungen eine allgemeine Reservefunktion und wirken als Puffer gegen Verlustrisiken.

2. Das Eigenkapital der Nationalbank besteht im Wesentlichen aus den Rückstellungen für Währungsreserven und der Ausschüttungsreserve. Die Rückstellungen sind der Kern des Eigenkapitals und werden mittels jährlicher Zuweisungen alimentiert. Die Ausschüttungsreserve dient zur Glättung der Gewinnausschüttung über mehrere Jahre und absorbiert gemäss heutiger Praxis auch allfällige Verluste.

Wie vom Nationalbankgesetz vorgegeben, orientiert sich die Nationalbank bei der Festlegung der Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven an der Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft. Dabei wird das durchschnittliche Wachstum des nominalen Bruttoinlandprodukts (BIP) der vorangegangenen fünf Jahre als Grundlage für die Berechnung des prozentualen Wachstums der Rückstellungen herangezogen. 2009 erhöhte die Nationalbank angesichts gestiegener Bilanzrisiken die Zuweisung an die Rückstellungen auf das Doppelte des nominalen Wirtschaftswachstums. Die Rückstellungen sind in den letzten Jahren signifikant weniger stark gewachsen als die Bilanzsumme. 2016 wurde diese Regel ergänzt. Seither wird eine jährliche Mindestzuweisung von 8 Prozent der bereits bestehenden Rückstellungen vorgenommen. Die Rückstellungen für Währungsreserven beeinflussen zwar direkt die Höhe des Jahresergebnisses, sie werden aber unabhängig von dessen Grösse gebildet. Damit wird einerseits in Perioden mit tiefen nominalen BIP-Zuwachsraten, andererseits auch in Jahren mit einem negativen Jahresergebnis sichergestellt, dass die Rückstellungen ausreichend alimentiert werden und die Bilanz gestärkt wird. Die SNB kann die Regeln für die Zuweisungen an die Rückstellungen anpassen.

Gleichwohl stellt der Bundesrat fest, dass über Begrifflichkeiten, Konzeption und die Funktionsweise der Ausschüttungsreserve und der Rückstellungen für Währungsreserven in der politischen Diskussion teilweise Missverständnisse bestehen. Im Hinblick auf die Ausarbeitung der neuen Gewinnausschüttungsvereinbarung für die Jahre 2021 bis 2025 sollen daher der Terminus überprüft und die Rolle der Ausschüttungsreserve präzisiert werden.

Antwort des Bundesrates.