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20.3385 · Motion · 2020-05-06

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Kantonen und den Sozialpartnern ein Impulsprogramm zur mittel- und langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen in der Schweiz aufzugleisen. Der Fokus soll auf Massnahmen liegen, die den durch die Coronakrise beschleunigten Strukturwandel in eine nachhaltige Richtung lenken. Die Massnahmen müssen mit der Erreichung der Umwelt- und Klimaziele im Einklang stehen und nachhaltig finanziert werden.

Begründung

Die Corona-Pandemie hat die Weltwirtschaft in einen Sinkflug gebracht. In der Schweiz erwartet man einen Einbruch des Bruttoinlandproduktes von 7 Prozent bis zu 10 Prozent bis Ende dieses Jahres. Und selbst bei einer teilweisen Erholung der Wirtschaft in der zweiten Jahreshälfte muss mit einem nominellen Wertschöpfungsverlust bis Ende 2021 von 90 bis 170 Milliarden gerechnet werden. Der Bundesrat ist aufgefordert, ein Impulsprogramm zu entwickeln, das mittels antizyklischer Investitionen dieser Entwicklung entgegenwirkt und eine zukunftsorientierte und resiliente Volkswirtschaft stärkt.

Das mehrjährige Impulsprogramm soll so angelegt sein, dass es die Anforderungen an eine nachhaltige, klimagerechte Wirtschaft und Gesellschaft erfüllt. Dabei stehen beschäftigungswirksame Massnahmen im Fokus, die gleichzeitig zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen beitragen und den Umbau des Energiesektors beschleunigen, insbesondere in den Bereichen Solarenergie, Wärmeverbünde, Gebäudesanierungen und Verkehr. Begleitend sollen die zur Umsetzung notwendigen Fachkräfte ausgebildet werden. Mit einer breiten Aus- und Weiterbildungsoffensive sollen in Branchen mit starkem Strukturwandel (Reisebranche, Detailhandel u.a.) oder Fachkräftemangel (Pflege- und Carearbeit) neue Berufsperspektiven eröffnet werden.

Die Krise hat aufgezeigt, wie fragil unsere Volkswirtschaft ist und wo Schwachstellen vorhanden sind. Diese gilt es zu beheben, zu Gunsten einer resilienten (Volks)Wirtschaft, die stabiler auf künftige Schocks reagiert. Viele Unternehmen und Bildungseinrichtungen konnten dank digitalen Kommunikations- und Vertriebskanälen ihren Betrieb von zu Hause weiterführen. Diese flexiblen Arbeits- und Lernmodelle gilt es gerade im Hinblick auf künftige Pandemien zu erhalten und weiter auszubauen. Das Impulsprogramm soll gezielt in die dafür notwendige Infrastruktur investieren (Ausbau von FTTH, lokale Rechenzentren).

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Epidemie und der damit verbundenen gesundheitspolitischen Massnahmen sind erheblich. Betriebseinschränkungen oder -unterbrechungen sowie Arbeitsausfälle führten zu einem abrupten Rückgang der Produktion und der privaten Konsumausgaben. Gleichzeitig waren Schweizer Unternehmen von einer stark nachlassenden Auslandnachfrage sowie Störungen der internationalen Lieferketten betroffen. Die Konjunkturprognose der Expertengruppe des Bundes vom 23. April 2020 rechnet daher für 2020 mit einer Rezession.

Zur Abfederung der Auswirkungen hat der Bundesrat Unterstützungsmassnahmen von historischem Ausmass beschlossen. Dabei hat der Bundesrat einerseits bewährte Instrumente gestärkt und befristet auf zusätzliche Zielgruppen ausgeweitet (bspw. die Arbeitslosenversicherung und Kurzarbeitsentschädigung) und andererseits auch neue Instrumente eingeführt (bspw. der Corona-Erwerbsersatz, die verbürgten COVID-Kredite oder die Unterstützung des Sport- und Kulturbereich).

Die befristeten Unterstützungsmassnahmen schaffen die Grundlage, dass mit der schrittweisen Lockerung der gesundheitspolitischen Massnahmen eine möglichst schnelle Erholung einsetzt. Nach Auslaufen der befristeten Unterstützungsmassnahmen werden die in der Schweiz stark ausgeprägten automatischen Stabilisatoren die wirtschaftliche Erholung stützen. Dazu zählen insbesondere die Kurzarbeitsentschädigung (KAE), die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Schuldenbremse als auch die Einkommens- und Gewinnsteuer.

Relevant für die erwartete Erholung sind unter anderem die weitere schrittweise Lockerung der gesundheitspolitischen Massnahmen und das Funktionieren der automatischen Stabilisatoren. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass mittelfristig die gesamtwirtschaftliche Nachfrage sich schwächer erholt als erwartet, auch wenn die erwarteten Mehrausgaben des Bundes für das Jahr 2020 einem historisch hohen Konjunkturimpuls von gegen 5 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) entsprechen. Der Bundesrat prüft daher laufend, auf Grundlage der aktuellen Konjunkturprognosen, ob und welche zusätzliche Massnahmen notwendig und zielführend sind, um die Wirtschaft angemessen zu stabilisieren. Dabei beachtet er, dass die Massnahmen zielgerichtet wirksame Konjunkturimpulse zeitigen, zeitlich befristet sind, rechtzeitig wirken und den nicht aufhaltbaren Strukturwandel nicht über Gebühr künstlich behindern. Der Bundesrat berücksichtigt dabei seine Legislaturziele - insbesondere auch seine Umwelt- und Klimaziele sowie die Ziele der Strategie Nachhaltige Entwicklung. Die Auswirkungen allfälliger Massnahmen wird er gemäss Leitfaden der Regulierungsfolgenabschätzung analysieren. Damit trägt er auch den OECD-Empfehlungen Rechnung, auf die Kohärenz wirtschaftlicher Stimulierungsmassnahmen mit den (langfristigen) Zielen der Umweltpolitik zu achten.

Eine starre Verknüpfung von Stabilisierungsmassnahmen mit anderen politischen Zielen wie etwa der Klimapolitik könnte zu Zielkonflikten führen und den Handlungsspielraum des Bundesrates stark einschränken. Eine staatliche Lenkung des Strukturwandels ist zudem mit dem Risiko von wirtschaftlichen Verzerrungen und einem ineffizienten Einsatz staatlicher Mittel verbunden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.