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20.3491 · Motion · 2020-06-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Revision des StromVG die Regionalstromvermarktung mit einem Regionalstromnachweis zu ermöglichen.

Begründung

Neben den Preisstützungen von Stromproduktion aus erneuerbaren Energien mit Einspeiseprämien/Marktprämien und Investitionsbeiträgen hat z.B. Deutschland die Möglichkeit geschaffen, regional produzierten Strom mit einem Regionalstromnachweis (HKNR) auch regional als Ökostrom zu vermarkten. Das Regionalstromnachweisregister ist eine Ergänzung des bekannten Herkunftsnachweisregisters. Bei Verwendung von Regionalstromnachweisen dürfen Stromversorger in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass der von ihnen gelieferte Strom aus geförderten EE-Anlagen in der Region der Verbraucherin oder des Verbrauchers kommt. Der Regionalnachweis ermöglicht es zudem Verbraucherinnen und Verbrauchern, auch nicht geförderten EE-Strom aus ihrer Region zu beziehen. Um die regionale Stromproduktion mit dem regionalen Konsum zu verbinden, sollte im neuen Strommarktdesign allen Erzeugern die Direktvermarktung mit Regionalstromnachweisen an alle Endkunden ermöglicht werden. Damit wird allen Endkunden die Möglichkeit geboten, die lokale Energiewende bewusst durch den Erwerb von regional produzierten Strom zu fördern, dies im Gegensatz zu einem Strommarktdesign ohne regionalen Bezug.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Im bestehenden Herkunftsnachweis-Register wird der Anlagenstandort bereits heute erfasst, so dass Schweizer Stromversorger ohne weiteres ein Stromprodukt mit Strom aus lokaler Produktion anbieten können. Dies kann beispielsweise Wasserkraft aus dem Standortkanton oder Photovoltaik-Strom aus dem lokalen Versorgungsgebiet sein.

Mit der laufenden Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) ist zudem vorgesehen, dass das Standardprodukt in der Grundversorgung zu 100 Prozent aus einheimischer erneuerbarer Energie bestehen muss. Zur Stützung der einheimischen erneuerbaren Energie erscheint dies eine zweckmässigere Massnahme als die Einführung eines Regionalstromregisters, welches mit zusätzlichem Vollzugsaufwand parallel zum bestehenden Herkunftsnachweis-Register geführt werden müsste.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.