20.3499 · Postulat · 2020-06-03
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die wirtschaftspolitischen Möglichkeiten von Bund und Kantonen zur Stärkung der sozialen Innovationen mit Sozialunternehmen, Social Entrepreneurs und Social Businesses aufzuzeigen.
Begründung
Die EU-Generaldirektion für Beschäftigung und soziale Rechte ist mandatiert, einen Aktionsplan zur Social Economy und zur damit verbundenen Förderung der sozialen Innovation aufzustellen. Der Vorschlag für diesen Aktionsplan wird auf 2021 erwartet. Die Schweiz hat mit ihrer Genossenschaftstradition, den vielfältigen Not-for-Profit-Unternehmen und mit den jüngeren Entwicklungen im Bereich des sozialen Unternehmertums gute Voraussetzungen, dieses neue Unternehmens- und Organisationsverständnis für eine verstärkte gesellschaftliche Wirkung zukunftsfähig zu fördern und zu stärken. Der Innosuisse-Kurs "Business Growth für Social Entrepreneurs" ist dafür ein gutes Beispiel. Leider partizipiert die Schweiz aber im EU- oder OECD-Kontext überhaupt nicht an allfälligen Programmen oder Forschungsvorhaben. Es wäre daher sinnvoll, wenn der Bundesrat vorerst in einem eigenständigen Bericht aufzeigen könnte, was er im Bereich der Stärkung der Gemeinwesenentwicklung, der sozialen Ökonomie und des Sozialunternehmertums weiter unternehmen will, dies auch in Anlehnung an die Programme bei der OECD und der EU. Ob dabei ein Zusammenwirken im europäischen Aktionsplan-Programmen zweckmässig und hilfreich wäre, kann in diesem Bericht ebenfalls erörtert werden. Social Entrepreneurs sollten als gemeinwohlorientierte Partner eine stärkere Anerkennung erfahren und könnten durch explizite Förder- und Beratungsangebote auch in der Wirtschaftspolitik des Bundes und der Kantone gestärkt werden. Denn die Social Economy trägt nachweislich zur guten Beschäftigungslage und zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele bei. Eine politische Mitgestaltung dieses international sich entwickelnden Handlungsfeldes ist angezeigt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung des sozialen Unternehmertums. Soziales Unternehmertum verfolgt das Ziel, einen Beitrag des Privatsektors zur nachhaltigen Entwicklung u. a. im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (Agenda 2030) zu leisten. Der Bundesrat teilt diese Zielsetzung und misst der Umsetzung der Agenda 2030 eine grosse Bedeutung bei.
Mit der sich noch in Erarbeitung befindenden Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) wird er sein Engagement für die Erreichung der 17 globalen Sustainable Development Goals der Agenda 2030 festlegen. Sozialunternehmen sind ausserdem im Kapitel 3.5.4. der neuen Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 explizit erwähnt und werden als prioritär betrachtet.
Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 18.3455 Molina "Soziales Unternehmertum. Verpasst die Schweiz den Anschluss?" und in seiner Stellungnahme zum Postulat 18.4073 Molina "Übersicht zum sozialen Unternehmertum in der Schweiz" zum sozialen Unternehmertum geäussert. Dort hat er festgehalten, dass die bestehenden Rahmenbedingungen zur Förderung des sozialen Unternehmertums in der Schweiz günstig sind und dass das soziale Unternehmertum weiterhin vom Privatsektor initiiert werden soll. Die jüngste Entwicklung der privaten Initiativen zur Förderung des sozialen Unternehmertums ist denn auch erfreulich. So hat sich beispielsweise seit den letzten Stellungnahmen des Bundesrates die Anzahl der Schweizer Organisationen, die sich gemäss dem internationalen Label "B Corp" haben zertifizieren lassen, fast verdoppelt.
Zusätzlich zur SNE 2030 fördert der Bund die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility CSR) mit seinen Aktionsplänen zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen und zu Wirtschaft und Menschenrechten, die beide am 15. Januar 2020 für die Periode 2020-2023 revidiert wurden. CSR ist nicht direkt mit sozialem Unternehmertum gleichzusetzen. Es verfolgt aber ähnliche Ziele. So wird auch bei CSR der Nutzen für dessen Anspruchsgruppen optimiert bzw. werden allfällige negative Auswirkungen vermieden. Zudem erfordert die Umsetzung der CSR die Berücksichtigung der Interessen der Anspruchsgruppen eines Unternehmens (unter anderem Aktionäre, Arbeitnehmer, Konsumenten, lokale Bevölkerung, Nichtregierungsorganisationen). In seinem Bericht zum Stand der Umsetzung 2017-2019 (vgl. www.csr.admin.ch und www.nap-bhr.admin.ch) weist der Bund auch auf Entwicklungen betreffend Sozialunternehmen hin. So hat der Bund mittels öffentlich-privater Entwicklungspartnerschaften Investitionen in Sozialunternehmen gefördert, die beispielsweise Versicherungsdienstleistungen zugunsten von ärmeren Haushalten und Bauern in Lateinamerika anbieten.
Unter sozialem Unternehmertum sind schliesslich auch die Sozialfirmen anzusiedeln. Sozialfirmen bieten Beschäftigungsmöglichen und Qualifizierungsangebote für Menschen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Im Bericht "Rolle der Sozialfirmen" in Erfüllung des Postulates Carobbio Guscetti (13.3079) kam der Bundesrat 2016 zum Schluss, dass das heutige System gut funktioniert. Auf Bundes- und Kantonsebene bestehen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen, um mit Sozialfirmen zusammenzuarbeiten. Er sieht keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf im Bereich der schweizerischen Sozialfirmenlandschaft.
Angesichts des Engagements des Bundes, welcher in diesem Bereich internationale Empfehlungen und Trends in angemessener Weise berücksichtigt, der privaten Initiativen sowie der fortwährend günstigen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des sozialen Unternehmertums sieht er weiterhin keinen Mehrwert in einem zusätzlichen Bericht zum sozialen Unternehmertum in der Schweiz.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.