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20.3605 · Interpellation · 2020-06-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat am 8. Mai die Bodenstrategie Schweiz verabschiedet. Er betont darin den seit Jahren nicht-nachhaltigen Umgang mit dem Boden und verweist auch auf die wichtige Klimaschutzrolle des Bodens. Der Handlungsbedarf ist sehr hoch und Massnahmen sind dringlich. Das Hauptziel Nr. 1 der Bodenstrategie lautet: "Es wird angestrebt, dass in der Schweiz ab 2050 netto kein Boden mehr verbraucht wird."

Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Weshalb will der Bundesrat bis ins Jahr 2050 warten, um den heute jährlich stark zunehmenden Bodenverbrauch zu bremsen?

2. Wie gedenkt der Bundesrat den Netto-Null-Bodenverbrauch im Sinne einer Plafonierung der Flächenbeanspruchung der Bauten ausserhalb der Bauzone in der laufenden Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) zu verankern?

3. Wann wird auch ein entsprechender Aktionsplan mit konkreten Teilzielen und Massnahmen für das Ziel "Netto-Null-Bodenverbrauch " erarbeitet?

Begründung

Gemäss dem Standbericht Monitoring Bauen ausserhalb der Bauzone des Bundesamtes für Raumentwicklung von 2019 wurde auf S. 12 festgehalten: "Das Gebäudeareal ausserhalb der Bauzonen ist von 1979/85 bis 2013/18 im berücksichtigten Teilraum (knapp zwei Drittel der Landesfläche) um rund 10 000 Hektaren gewachsen."

" Dieser beachtliche Flächenverlust geht hauptsächlich auf Kosten von Kulturland. Bereits 37 Prozent aller Siedlungsflächen liegen heute ausserhalb der Bauzone. Die Bodenstrategie Schweiz, die der Bundesrat am 8. Mai 2020 verabschiedet hat, möchte den Netto-Bodenverbrauch bis ins Jahr 2050 auf Null reduzieren. Uberbauen von Boden soll weiterhin moglich sein. Gehen dabei aber Bodenfunktionen verloren, mussen diese an einem anderen Ort durch Bodenaufwertung kompensiert werden." (S. 20 der Bodenstrategie).

Griffige Massnahmen für diese Zielerreichung sucht man aber in der Bodenstrategie vergeblich. Insbesondere fehlt das Ziel, den Bodenverbrauch durch neue Bauten ausserhalb der Bauzonen netto zu plafonieren, wie es die demnächst eingereichte Landschaftsinitiative will.

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1)

Damit ab 2050 netto kein Boden mehr verbraucht wird, muss bereits heute begonnen werden, den Bodenverbrauch zu bremsen. Die vorhandenen Instrumente wie die angepasste Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1), die technischen Richtlinien zu den Bauzonen sowie eine Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung fordern bereits heute eine Lenkung der Siedlungsentwicklung nach innen. Dies bedeutet grundsätzlich, dass die Siedlungsentwicklung auf das heute schon überbaute Gebiet zu konzentrieren ist. Ausserdem bezweckt der 2020 überarbeitete Sachplan Fruchtfolgeflächen den Schutz der für die landwirtschaftliche Produktion am besten geeigneten Böden, welche grosse Teile des Mittellandes umfassen.

Zu 2)

Der Bundesrat hat dem Parlament seine Botschaft zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) am 31. Oktober 2018 unterbreitet. Nachdem der Nationalrat am 3. Dezember 2019 nicht auf die Vorlage eingetreten ist, ist das Geschäft nunmehr im Ständerat hängig. Das Parlament kann neue Massnahmen zur Plafonierung der Flächenbeanspruchung der Bauten ausserhalb der Bauzonen in die laufende Teilrevision des RPG einbauen. Dazu könnte die Bodenstrategie als Grundlage dienen.

Zu 3)

Ein Aktionsplan ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Mit dem am 8. Mai 2020 ebenfalls verabschiedeten Paket zur nachhaltigen Sicherung der Ressource Boden, welches den Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF), das Kompetenzzentrum Boden (KOBO) und ein Konzept für eine schweizweite Erfassung von Bodeninformationen umfasst, werden bereits erste zentrale Massnahmen zum Schutz der Schweizer Böden in ihrem Umfang und ihrer Qualität angegangen.

Mit der 2. Etappe der Revision des RPG soll zudem der Schutz des Kulturlands verbessert und eine Stabilisierung des Gebäudebestands ausserhalb der Bauzonen erreicht werden. Der Bundesrat schlägt zu diesem Zweck in der Botschaft auch den Rückbau von Bauten und Anlagen vor, die ihre ursprüngliche Funktion verloren haben.

Antwort des Bundesrates.