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20.3646 · Postulat · 2020-06-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, über die gesundheitlichen Auswirkungen von Telearbeit Bericht zu erstatten und in seinen Schlussfolgerungen allfällige zu ergreifende Massnahmen zu nennen, die geeignet sind, einerseits umfassend aufzuklären, andererseits drohende Belastungen abzuwenden.

Gesundheit soll dabei in ihren sozialen, psychischen und körperlichen Dimensionen verstanden werden. Innerhalb von Telearbeit soll, soweit sinnvoll, zusätzlich unterschieden werden zwischen der Arbeit von zuhause aus ("Homeoffice") einerseits, Telearbeit in wohnnahen "third places" (Coworking-Spaces, Village Offices, ...) andererseits.

Begründung

Flexible Arbeitsformen von Zuhause aus oder in betriebsfernen, wohnnahen Coworking Spaces gelten aus wirtschaftlichen, ökologischen und sozialpolitischen Gründen als erstrebenswert und zukunftsweisend. Namentlich in Dienstleistungsberufen steht eine flexible und ortsunabhängige Ausübung der Arbeit dank digitalen Techniken und Vernetzung hoch im Kurs. Wie der Bundesrat in der Beantwortung auf die Interpellation 19.3628 Egger Thomas, "Work Smart und Village Office" erläutert hat, sind die Vorteile zahlreich: Pendlerströme mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln würden reduziert, was die Umwelt schont und den Arbeitnehmenden zeitliche Gestaltungsfreiheit ermöglicht. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben könne gefördert werden. Menschen, die in peripheren Regionen wohnen, seien weniger zum Abwandern gezwungen. Der Druck auf Geschäftsimmobilien an zentralen Lagen würde sinken. Auch für Arbeitgebende sei Telearbeit oft mit positiven Aspekten verbunden.

Bisher werden die gesundheitlichen Auswirkungen - sozial, psychisch, körperlich - noch kaum diskutiert. Und es deutet vieles daraufhin, dass diese Auswirkungen nicht nur positiv sind.

Im Bericht sollen nach Möglichkeit die folgenden Themen beleuchtet werden: soziale Einbindung vs. Isolation; Geschlechtergleichstellung; Selbst- und Fremderwartung bezüglich (stetiger) Verfügbarkeit; gelingende oder erschwerte Grenzziehung zwischen Arbeitszeit und Nicht-Arbeitszeit; Konfliktpotenziale im Haushalt; Einflüsse auf die Schlafdauer und -qualität; Verhalten bei Erkrankung; ergonomische Ausstattung der Arbeitsorte; Bewegungsverhalten/Bewegungsarmut; Sinnerfüllung; Anerkennung und Wertschätzung (Feedback-Kultur); weitere gesundheitsrelevante Aspekte.

Eine erste Stufe des Bundesengagements könnte darin bestehen, über diese gesundheitsrelevanten Folgen umfassend zu informieren: adressiert an die werktätige Bevölkerung, aber auch an Arbeitgebende und Vorgesetzte. Wenn die wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse noch unbefriedigend sind, könnte ein Forschungsprogramm lanciert werden. Weiter ist zu prüfen, ob der arbeitsrechtliche Gesundheitsschutz Lücken aufweist, die geschlossen werden müssten. Es sei daran erinnert, dass die pa. iv. 11.433 Lumengo, "Regelung der Telearbeit in der Schweiz", im Dezember 2011 ohne Umsetzung abgeschrieben wurde.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung neuer Arbeitsformen, darunter auch der Telearbeit, und die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt ganz allgemein aufmerksam mit. Aufgrund der Zunahme der Telearbeit haben sich bereits in den letzten Jahren rechtliche Fragen zur Flexibilisierung des Arbeitsortes gestellt. Am 16. November 2016 hat der Bundesrat den Bericht "Rechtliche Folgen der Telearbeit" veröffentlicht, der zum Schluss kommt, dass die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich ausreichen, um die im Zusammenhang mit der Telearbeit aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Für die Telearbeit gilt genau wie für die Arbeit in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers das Arbeitsgesetz. Hingegen wurde festgestellt, dass ein Informationsbedarf zu Aspekten des Gesundheitsschutzes, der Arbeitszeitregelung sowie der Bereitstellung von Material besteht. Vor diesem Hintergrund hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) letztes Jahr eine Informationsbroschüre zu den wichtigsten für Homeoffice geltenden Bestimmungen veröffentlicht (Arbeiten zu Hause - Homeoffice; www.seco.admin.ch > Publikationen). Diese Broschüre zeigt auf, welche Faktoren zu berücksichtigen sind, damit Homeoffice problemlos funktioniert. Insbesondere werden in der Broschüre Themen wie Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Arbeitsplatzgestaltung behandelt.

Internationale wissenschaftliche Publikationen zu den gesundheitlichen Folgen der Telearbeit lassen keine klaren Schlüsse darauf zu, ob sich Telearbeit auf die Betroffenen positiv oder gesundheitsschädigend auswirkt. Die unterschiedlichen Ergebnisse, zu denen die Studien gelangen, sind unter anderem auf die grosse Variabilität gewisser Faktoren wie Häufigkeit und Dauer der Telearbeit, Art der Aufgaben und Rahmenbedingungen zurückzuführen. Zurzeit laufen an verschiedenen Institutionen weitere Studien zu diesem Thema.

Die bereits verfügbaren Monitoringinstrumente haben bisher keine grösseren und spezifischen Gesundheitsprobleme bei Telearbeitenden aufgezeigt. Bei diesen Instrumenten handelt es sich u.a. um die Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB), die Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen (European Working Conditions Survey, EWCS) und die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE). Sie erlauben einen generellen Überblick über die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmenden und die Branchen, in denen diese Arbeitsformen am häufigsten vorkommen. Zudem lassen sich mit diesen Instrumenten auch Gesundheitsprobleme bei Gruppen von Arbeitnehmenden erkennen, die unter besonders schädlichen Arbeitsbedingungen tätig sind.

Nach Ansicht des Bundesrates sind die bestehenden Schutzmassnahmen ausreichend, den wissenschaftlichen Entwicklungen über Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit der Telearbeit wird bereits genügend Gewicht beigemessen und es besteht gestützt auf die gängigen Monitoringinstrumente kein unmittelbarer Bedarf für einen wissenschaftlichen Bericht zu dieser Frage.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.