Lexipedia

20.3737 · Postulat · 2020-06-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob der Bund eine Berechnungshilfe bei Investitionen in Liegenschaften zur Aufteilung der wertvermehrenden und werterhaltenden Kosten schaffen kann.

Begründung

Die Frage, welche Kosten als wertvermehrend gelten und bei einer Sanierung auf die Miete überwälzt werden können, beschäftigt Mieterschaft wie Vermieterseite gleichermassen. Die Höhe des wertvermehrenden Anteils bestimmt die Mietzinserhöhung und ist oft umstritten, was zu juristischen Verfahren führt. Es gibt bis heute kein Tool oder Hilfe von amtlicher Seite, um diese Aufteilung zu vereinfachen.

Zur Erstellung der Studie "Wertvermehrende und werterhaltende Investitionen bei umfassenden Sanierungen" hat die Hochschule Luzern eine neue Methode erarbeitet um die Kosten aufzuteilen. Sie stützt sich auf den jeweiligen Baukostenplan (BKP) und nimmt für jede einzelne Position eine Triage der wertvermehrenden und werterhaltenden Anteile vor.

Gemäss Bundesrat (Fragestunde 19.5644) kann diese Methode unter anderem für die Beilegung von Mietstreitigkeiten genutzt werden. Eine Weiterentwicklung dieser Methode zu einem digitalen Tool kann sehr hilfreich sein um eine Vereinfachung zu ermöglichen.

Denkbar ist, dass ein angepasstes Tool ebenfalls für die Berechnung der wertvermehrenden und werterhaltenden Investitionen im Steuerbereich eingesetzt werden kann.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die im Postulat thematisierte Studie stützt sich auf lediglich 20 Fallbeispiele und ist deshalb nicht repräsentativ. Der Inhalt der Studie macht zudem deutlich, dass trotz der darin entwickelten Beurteilungsmethode im Einzelfall Interpretationsspielraum verbleibt. Beim vorgeschlagenen digitalen Tool würde es sich um ein komplexes Instrument handeln, das wohl nur bedingt eine zuverlässige Unterscheidung von wertmehrenden und werterhaltenden Investitionen erlauben dürfte.

Es ist nicht die Aufgabe des Bundes, bei der Weiterentwicklung eines Hilfsmittels eine zentrale Rolle einzunehmen, das privaten Akteuren Unterstützung bei der Festlegung des Mietzinses nach einer Sanierung bietet.

Vielmehr sollten die Akteure des Immobilienmarkts selber in der Lage sein, das entsprechende Berechnungstool weiter zu entwickeln.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.