Wird auf Bundesebene die inländische, thermische Entsorgung von PAK-Ausbauasphalt genügend gewährleistet?
20.3769 · Interpellation · 2020-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Beabsichtigt er die Rechtsgrundlagen, insbesondere die Abfallverordnung, derart anzupassen, dass in der Schweiz ein wirtschaftlicher Betrieb thermischer Behandlungsanlagen ab 2025 gewährleistet wird bzw. zur Verfügung stehen wird?
Ist es sinnvoll, dass 100 Prozent der PAK haltigen Beläge wiederverwendet werden könnten?
Begründung
Teer oder Teer-Bitumen-Gemische wurde bis 1991 als Bindemittel in Asphaltmischungen und Oberflächenbehandlungen eingesetzt. Die Schadstoffe im Teer konzentrieren sich auf PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe).
Die Entsorgung des Altbelags je nach PAK-Gehalt sieht gegenwärtig wie folgt aus:
- bis 250 mg/kg PAK: Recycling oder (ausnahmsweise) Ablagerung auf Deponie Typ B (bei Entsorgungsengpässen);
- mehr als 250 bis 1000 mg/kg PAK: Recycling durch Zumischung in geeigneten Belagswerken (Voraussetzung: das Endprodukt muss weniger als 250 mg/kg PAK aufweisen) oder Ablagerung auf Deponie des Typs E (wobei diese Entsorgungsmöglichkeit nur als Übergangslösung bis spätestens Ende 2025 erlaubt ist);
- mehr als 1000 mg/kg PAK: thermische Behandlung in einer geeigneten Anlage (gegenwärtig Export nach Holland über Rhein-Hafen im Raum Basel) oder Ablagerung auf einer Deponie des Typs E (wobei diese Entsorgungsmöglichkeit nur als Übergangslösung bis spätestens Ende 2025 erlaubt ist).
Mit der weiteren Verlagerung der Strassenbauaktivitäten vom Neubau zur Substanzerhaltung und Erneuerung ergibt sich ein Anstieg des anfallenden Ausbauasphaltes. Zudem fällt mehr problemloser Altbelag an als verwertet werden kann. Dies führt dazu, dass nur mühsam verwertbarer Altbelag von den Werken regelmässig nicht angenommen wird.
Ein wirtschaftlicher Betrieb thermischer Anlagen wäre schweizweit möglich, falls der problemlose Ausbauasphalt ebenfalls thermisch behandelt würde. Es sind diverse Projekte in Vorbereitung, jedoch ist die Betriebsaufnahme unklar. Die Folge ist ein anhaltender Preisanstieg, solange die Beläge nicht zu 100 Prozent in der Schweiz wiederverwendet werden können.
Nach Wegfall der Übergangsbestimmungen wird sich die Situation verschärfen. So musste bspw. der letzte ausgebaute PAK-Belag der Gemeinde Münsingen BE zur Reinigung via Basel nach Holland transportiert werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass gereinigtes Material weiter nach Griechenland zur Endlagerung transportiert wurde.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat mit Inkraftsetzung der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung VVEA SR 814.600) am 1. Januar 2016 eine klare Rechtsgrundlage bezüglich der Entsorgung von mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastetem Ausbauasphalt geschaffen. Damit wird, nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren, die Verwertung und die Ablagerung von Ausbauasphalt mit einer PAK-Konzentration von mehr als 250 Milligramm pro Kilogramm verboten. Eine Verwertung von PAK-haltigem Ausbauasphalt ist somit ab 2026 nicht mehr möglich. Bis dahin darf Ausbauasphalt mit PAK-Gehalten zwischen 250 bis1000 Milligramm pro Kilogramm unter bestimmten Bedingungen noch verwertet werden (vgl. Art. 52 VVEA).
Trotz dieser klaren Rechtsgrundlagen wurde bis anhin in der Schweiz noch keine thermische Behandlungsanlage für Ausbauasphalt realisiert. Aus diesem Grund ist der Bundesrat daran, die aktuelle Entsorgungssituation für Ausbauasphalt zu evaluieren. Danach können allfällige Anpassungen der Rahmenbedingungen geprüft werden, wie beispielsweise ein generelles Ablagerungsverbot für Ausbauasphalt in der VVEA. Ob dies ein gangbarer Weg wäre, die Investitionssicherheit für den Bau einer Behandlungsanlage zu verbessern, kann aber erst nach Abschluss der laufenden Abklärungen beurteilt werden.
Gestützt auf Artikel 49 Absatz 3 Umweltschutzgesetz "Ausbildung und Forschung" (USG; SR 814.01) können über die Umwelttechnologieförderung Projekte in diesem Bereich unterstützt werden. Der Bundesrat sieht hier die Chance, Innovationen bei der thermischen Behandlung von PAK-haltigen Asphaltbelägen zusammen mit der Bauwirtschaft voranzutreiben.
Antwort des Bundesrates.