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20.3775 · Interpellation · 2020-06-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In Genf läuft eine Untersuchung zur Operation Papyrus. Die erhobenen Fakten zeigen, dass sich mit verschiedenen Methoden eine Aufenthaltsbewilligung erlangen liess, ohne dass die Bedingungen dafür erfüllt waren. Es ist die Rede von Scheinfirmen, gefälschten Dokumenten, gefälschten Unterschriften, Scheinehen, Betrug bei den Französischtests. Das Betrugsrisiko war offensichtlich hoch, da nie das nötige Personal zur Verfügung stand und die Zeit für die nötigen Abklärungen fehlte, insbesondere in Bezug auf die den Dossiers beigelegten Unterlagen. Die befragten Personen weisen auch darauf hin, dass der für die Operation zuständige Staatsrat anscheinend persönlich interveniert habe und in einem Fall sogar ein Gesuch zugelassen haben soll, welches die Kriterien nicht erfüllte, obschon diese ohnehin sehr vage und offensichtlich nicht wirklich restriktiv waren. Das Resultat sind 2390 Legalisierungen, denen nur 50 Ablehnungen gegenüberstehen.

Diese gelinde gesagt zweifelhaften Dossiers wurden dann für den definitiven Entscheid nach Bern übermittelt. Das Resultat macht deutlich, dass der Bund dem Kanton Genf viel Vertrauen entgegenbrachte und dessen Meinung häufig, wenn nicht gar systematisch berücksichtigte.

1. Welche Aufgaben hatte der Kanton Genf im Rahmen der Operation Papyrus (Entgegennahme der Unterlagen, Prüfung, Erstellung des Dossiers, Entscheid)?

2. Welche Aufgaben hatten die Bundesangestellten, die für die Prüfung der Dossiers aus Genf zuständig waren?

3. Hatten sie die Mittel, um die Echtheit der eingereichten Unterlagen zu überprüfen, oder mussten sie nur prüfen, ob die nötigen Dokumente tatsächlich vorhanden waren?

4. Zeigte der Bundesrat nicht zu wenig Neugierde bei der Prüfung dieser Dossiers?

5. Wie viele Dossiers wurden durch den Bund abgelehnt?

6. Welches waren die Gründe für die Ablehnung durch den Bund?

7. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen in Bezug auf die Dossiers, bei denen Betrug im Spiel war?

8. Wird die Aufenthaltsbewilligung bei nachgewiesenem Betrug wieder entzogen?

9. Falls die Aufenthaltsbewilligung wieder entzogen wird, werden die betreffenden Personen dann ausgeschafft?

10. Wird der Bundesrat gegen den Kanton Genf vorgehen wegen dessen leichtfertiger, wenn nicht sogar betrügerischen Haltung?

11. Welche Massnahmen wird der Bundesrat treffen, um zu verhindern, dass eine kantonale Behörde seine Gutgläubigkeit ausnutzt?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3. Im Rahmen der Operation PAPYRUS hatte das kantonale Amt für Bevölkerung und Migration (OCPM) in jedem Einzelfall sämtliche Unterlagen zu prüfen, die Migrantinnen und Migranten ohne gültige Aufenthaltspapiere mithilfe von Verbänden und Gewerkschaften eingereicht hatten. Die Kantonsangestellten mussten die Vollständigkeit der Dossiers prüfen und bestimmen, ob die Kriterien für die Teilnahme an der Operation PAPYRUS tatsächlich erfüllt waren. Falls nötig hatten sie weitere Überprüfungen und Abklärungen vorzunehmen. Bei einem positiven Entscheid musste das OCPM das Dossier gemäss den entsprechenden Rechtsvorschriften dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur Zustimmung unterbreiten. Bei einem negativen Entscheid verfügte das OCPM in eigener Kompetenz die Ablehnung des Gesuchs und die Wegweisung aus der Schweiz.

4. Die Echtheit der Beweismittel ist generell von den kantonalen Behörden zu prüfen, und nicht vom SEM. Die kantonalen Behörden kennen die Unternehmen und Arbeitgeber in ihrem Hoheitsgebiet und sind allenfalls besser in der Lage, gefälschte Dokumente zu erkennen. Jedes dem SEM eingereichte Dossier wurde individuell geprüft gemäss den geltenden Rechtsvorschriften zur Erteilung einer Härtefallbewilligung. Unvollständige oder als zweifelhaft erachtete Dossiers hat das SEM dem Kanton retourniert zur erneuten Überprüfung oder für weitere Abklärungen.

5.- 6. Bei zehn Dossiers hat das SEM seine Zustimmung verweigert. Diese Verwaltungsentscheide können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Gründe für die Ablehnung waren hauptsächlich eine zu kurze Aufenthaltsdauer oder eine als ungenügend erachtete Integration.

7.- 9. Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) erlaubt den kantonalen Behörden jederzeit, eine Aufenthaltsbewilligung, die aufgrund von falschen Angaben oder gefälschten Dokumenten erteilt wurde, zu widerrufen oder nicht zu verlängern. Der Widerruf oder die Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung hat die Wegweisung aus der Schweiz zur Folge, wobei der Wegweisungsvollzug ebenfalls der kantonalen Behörde obliegt.

10.-11. Im Rahmen der Operation PAPYRUS standen das SEM und die Behörden des Kantons Genf in regelmässigem Kontakt. Dabei wurde auch erörtert, dass Dossiers mit betrügerischen Absichten bestehen könnten. In diesem Zusammenhang hatte sich das OCPM verpflichtet, entsprechende Fälle der Staatsanwaltschaft zu melden und die Ablehnung des Gesuchs, den Widerruf der Bewilligung und die Wegweisung aus der Schweiz zu verfügen. Der Bundesrat hat von den vom OCPM beschlossenen Massnahmen sowie den bisher verfügten Entscheiden und Sanktionen Kenntnis genommen. Er ist daher der Ansicht, dass keine weitergehenden Massnahmen angezeigt sind.

Antwort des Bundesrates.