20.3843 · Postulat · 2020-06-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die volkswirtschaftliche Wirkung von Sozialversicherungssystemen aufzuzeigen. Weiter wird der Bundesrat beauftragt, das volkswirtschaftliche Potential von Massnahmen zur Erhöhung der Arbeitsmarktfähigkeit zu prüfen.
1. Soll Bericht erstattet werden über die volkswirtschaftlichen Effekte der sozialen Absicherung (IV, ALV und Sozialhilfe) auf die Wirtschaftsleistung.
2. Soll Bericht erstattet werden darüber, welchen Effekt Investitionen zur Erhöhung der Arbeitsmarktfähigkeit (Inklusions- und Eingliederungsprogramme) haben auf die kurz- und langfristige Kostenentwicklung
a. in der IV, ALV und Sozialhilfe (5 Jahre-20 Jahre)
b. bei den Gesundheitskosten, inkl. sozio-ökonomische Folgen (5 Jahre-20 Jahre)
c. für Arbeitgebende und für Krankentaggeldversicherer.
Der Bericht zeigt den gesellschaftlichen Nutzen sowie die Kosten sozialer Absicherung sowie erhöhter (Teil-)Arbeitsmarktfähigkeit basierend auf volkswirtschaftlichen Daten auf. Dies beinhaltet nicht nur Daten des Arbeitsmarkts und der verschiedenen staatlichen Versicherungen, sondern ein integriertes impact measurement unter Berücksichtigung von Daten aus dem Gesundheitswesen, aus der Privatwirtschaft und der Forschung. Der Bericht soll interdisziplinär koordiniert werden.
(Nicht Teil dieses Berichts sind wirtschaftliche Effekte auf der Ebene des Individuums und individuellem wirtschaftlichem Lebensstandard).
Begründung
Volkswirtschaften mit effektiven sozialen Absicherungssystemen sind wirtschaftlich stärker, weisen stabilere Strukturen auf und sind gesamtgesellschaftlich resilienter.
Die Systeme der sozialen Absicherung sind wie diejenigen der Vorsorge sind in der aktuellen Form nicht finanzierbar. Die demografische Entwicklung macht dies unmöglich. Zusätzlich basiert die Finanzierung der Systeme nicht nur demografisch, sondern auch bezüglich wirtschaftlicher Entwicklung auf Rahmenbedingungen, die es so schon lange nicht mehr gibt.
Krisen wie die Finanzkrise und nun die Auswirkungen der Massnahmen um COVID-19 beschleunigen den Handlungsbedarf.
Das Parlament braucht aktuelle und fundierte Information darüber, welcher Finanzierungsbedarf für eine soziale Absicherung zum Nutzen der Volkswirtschaft besteht, um zukunftsgerichtete und nachhaltige Finanzierungsmodelle diskutieren zu können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Messung eines Gesamteffekts von sozialen Absicherungssystemen ohne Einbezug der Effekte bei den Versicherten ergibt auf volkswirtschaftlicher Ebene keine sinnvollen Ergebnisse.
Während die Kosten z.B. für Eingliederungsprogramme direkt anfallen und weitgehend gut ermittelt werden können, entstehen Einsparungen während der Eingliederung und vor allem dann, wenn die Reintegration erfolgreich war, sodass eine Person (langfristig) wieder ganz oder teilweise für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen kann.
Für den Bereich der Invalidenversicherung kann in diesem Zusammenhang auf den Business Case der IV-Stellen-Konferenz hingewiesen werden: Mit der 4., 5. und 6. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung wurden durch die Verstärkung des Grundsatzes "Eingliederung vor Rente" Massnahmen zur Förderung der beruflichen Eingliederung getroffen. Im Rahmen des Business Cases wurde die Wirtschaftlichkeit dieser Massnahmen überprüft. Es zeigt sich, dass durch die zusätzlichen Mittel jährliche Einsparungen in Höhe von rund CHF 737 Millionen netto erzielt wurden. Für den Zeitraum von 2004 bis 2018 bedeutet das eine Einsparung von CHF 11 Milliarden. Eine durch berufliche Eingliederung eingesparte Rente spart dem Versicherungswerk rund CHF 250'000. Auch wenn derartige sektorielle Untersuchungen den Nutzen der Eingliederung für einen Versicherungszweig untermauern, können daraus keine verlässlichen Aussagen zum volkswirtschaftlichen Nutzen des Gesamtsystems abgeleitet werden.
Die Messung eines gesellschaftlichen Nutzens ohne Einbezug der wirtschaftlichen Effekte auf der Ebene der "Re-Integrierten" müsste von sehr pauschalen Annahmen ausgehen, die kaum der Idee einer integrierten Wirkungsmessung entsprechen. Auch Einsparungen in Unternehmen, bei Krankentaggeldversicherungen oder im Gesundheitswesen müssen aus Einzeldaten aggregiert werden.
Der Bundesrat anerkennt aber die Wichtigkeit einer transparenten Berichterstattung über die Wirkung(en) der sozialen Absicherung. Alle Sozialversicherungen geben jährlich darüber Auskunft, welche Leistungen welchen Empfängern und Empfängerinnen zugesprochen wurden und welche Kosten damit verbunden waren. Im Rahmen von Einzelprojekten wird zudem die Effizienz oder der Nutzen von einzelnen Programmen oder Massnahmen evaluiert. Auch im Forschungsprogramm zur Invalidenversicherung (FoP-IV) sowie entlang dem Forschungskonzept der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (AK ALV) wird z.B. laufend Forschung zu verschiedenen Aspekten betrieben, die im Postulat gefordert werden, und weitere mehr. Eine zusätzliche Berichterstattung bringt deshalb keinen Mehrwert.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.