20.3879 · Postulat · 2020-06-19
Justiz- und Polizeidepartement
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat soll in einem Bericht darlegen, wie eine schweizweite Liberalisierung des Notariatswesens mit einem möglichst freien, interkantonalen Wettbewerb umgesetzt werden kann. Dabei soll aufgezeigt werden, welcher Nutzen für Volkswirtschaft und Konsumenteninnen und Konsumenten daraus resultiert.
Begründung
Im Bereich der Notariatsdienstleistungen spielt heute der Wettbewerb kaum. Die unterschiedlichen kantonalen Vorgaben verunmöglichen einen interkantonalen Wettbewerb, womit spätestens an der Kantonsgrenze Schluss mit Wettbewerb ist. Die Kosten der überhöhten Monopol- oder zumindest Oligopolpreise berappen die Bürgerinnen und Bürger.
Dieser kantonale Protektionismus ist ein alter Zopf. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum Notare nicht auch in einem anderen Kanton ihre Dienstleistungen anbieten können. Dies sieht auch die Wettbewerbskommission so, sie schreibt in ihrer Empfehlung vom 23. September 2013 u. a.:
1. "Die Kantone werden ersucht, ausserkantonale Notare unter Anerkennung deren Fähigkeitsausweise für diejenigen Tätigkeiten zuzulassen, die im eigenen Kanton ebenfalls durch freierwerbende Notare ausgeübt werden dürfen ...
2. Die Kantone werden ersucht, im Bereich des freien Notariats auf Marktzugangsbeschränkungen wie Gegenrechtbestimmungen, Wohnsitzpflichten und Staatsbürgerschaftserfordernisse zu verzichten ...
4. Dem Bundesrat wird empfohlen, im Entwurf zur Revision des SchlT ZGB (Öffentliche Beurkundung) die Anerkennung aller öffentlichen Urkunden zwischen den Kantonen zu normieren ...
5. Den Kantonen wird ... empfohlen, im kantonalen oder interkantonalen Recht die Grundlagen zu schaffen, nach denen die Anerkennung von ausserkantonalen Urkunden betreffend Grundstückgeschäfte möglich wird."
Leider sind die in der Vergangenheit angestossenen Liberalisierungsschritte gescheitert - nicht zuletzt an den gut organisierten Partikularinteressen der Notariatsbranche. Die Digitalisierung dürfte eine Liberalisierung weiter vereinfachen, weshalb es an der Zeit ist, das Thema neu aufzugreifen.
Dazu kommt, dass die Notare den fehlenden schweizweiten Wettbewerb erst noch als Argument und Rechtfertigung für überhöhte Mindesttarife in ihren Kantonen heranziehen. Bei der Liberalisierung muss neben der Freizügigkeit für Notare und öffentliche Urkunden deshalb unbedingt auch die Abschaffung von kantonalen Wettbewerbshindernissen wie Tarifvorgaben geprüft werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Jahre 2012 sollten im Rahmen einer Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) unter anderem die bundesrechtlichen Mindestanforderungen für das Verfahren der öffentlichen Beurkundung gesetzlich verankert werden. Dieses Vorhaben stiess in der Vernehmlassung auf grossen Widerstand. Insbesondere die in diesem Zusammenhang vorgeschlagene Freizügigkeit der öffentlichen Urkunde bei Grundstückgeschäften wurde stark kritisiert.
Eine Befragung der Wirtschaftsverbände im Kontext der Frankenstärke 2015 hat schliesslich ergeben, dass einige der befragten Verbände der Ansicht sind, dass eine Liberalisierung des Notariatswesens zu einer administrativen Entlastung der Unternehmen führen könnte. Der Bundesrat hat in der Folge die Verwaltung mit einer Prüfung beauftragt. Jedoch lehnte der Nationalrat 2016 das Postulat Bertschy (15.4057 Wettbewerb statt Protektionismus. Schweizweite Liberalisierung des Notariatswesens) mit ähnlicher Stossrichtung wie das vorliegende Postulat mit deutlicher Mehrheit ab, worauf der Bundesrat den entsprechenden Auftrag nicht weiterverfolgt hat.
Die anschliessend geführten Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Notariats haben gezeigt, dass statt einer Kodifikation von Mindestanforderungen die Schaffung eines einheitlichen Beurkundungsverfahrens geprüft werden sollte. Im Nachgang an den Notariatskongress vom 15. März 2018 zum Thema "Der einheitliche Notariatsprozess in der Schweiz und die Zukunft des Notariats" wurde vom BJ eine Groupe de réflexion zu einem einheitlichen Beurkundungsverfahren in der Schweiz eingesetzt. Diese erarbeitet gegenwärtig Leitsätze und Erläuterungen zu einem vereinheitlichten bundesrechtlichen Beurkundungsverfahren. Die Groupe de réflexion wird ihre Arbeiten voraussichtlich bis Ende 2020 abschliessen. Das EJPD wird den Bundesrat bis spätestens im 1. Quartal 2021 über die Ergebnisse informieren und gegebenenfalls Antrag zum weiteren Vorgehen stellen.
Der Bundesrat befürwortet die Wettbewerbsfreiheit und ist sich des akuten Bedarfs an wachstumsfördernden Reformen bewusst. Er erachtet den Zeitpunkt für Abklärungen betreffend Liberalisierung des Notariatswesens jedoch als verfrüht, solange die Resultate der Groupe de réflexion betreffend die Vereinheitlichung des Beurkundungsverfahrens noch nicht vorliegen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.