20.3887 · Interpellation · 2020-06-19
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die EU-Kommission plant ein Konjunkturprogramm zur Bewältigung der durch die Corona-Krise ausgelösten Rezession von insgesamt 750 Milliarden Euro. Damit soll die Wirtschaft der EU-Länder angekurbelt und die sich ankündigende massive Zunahme der Arbeitslosigkeit bekämpft werden. Gemäss Medienberichten will die EU auch von der Schweiz einen substantiellen Beitrag an das Konjunkturprogramm leisten.
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Hat der Bundesrat Kenntnis von einer entsprechenden Zahlungsaufforderung seitens der EU und wenn ja, in welcher Höhe?
2. Teil er die Meinung, dass die finanzielle Unterstützung der von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen in der Schweiz prioritär ist und eine wirtschaftliche Entwicklungshilfe für die EU unangebracht ist, gemäss dem Grundsatz die Schweiz zuerst?
3. Ist er bereit, die EU auf den grossen Beitrag hinzuweisen den die Schweiz bisher zur Senkung der EU Arbeitslosigkeit geleistet hat, aufgrund der uneingeschränkten Personenfreizügigkeit?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Es gibt keine entsprechende Zahlungsaufforderung seitens der EU.
2. Als Nichtmitglied der EU ist die Schweiz am Aufbauplan der EU nicht beteiligt und unabhängig in der Ausgestaltung eigener Massnahmen. Die Schweiz hat gleichzeitig ein zentrales Interesse an einem sicheren, stabilen und prosperierenden Europa. Sie trägt durch ihre Massnahmen zur Stützung der Nachfrage und damit zur wirtschaftlichen Erholung bei. Umgekehrt profitieren auch Schweizer Unternehmen, wenn sich die Wirtschaftslage in der EU stabilisiert.
3. Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) wurde 1999 als Teil der Bilateralen Abkommen I abgeschlossen und ermöglicht Staatsangehörigen der Schweiz und der Mitgliedstaaten der EU, unter bestimmten Voraussetzungen, Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Davon profitieren beide Seiten. Eine Verbindung des FZA mit dem umfassenden Aufbauplan der EU erachtet der Bundesrat als nicht angezeigt.
Antwort des Bundesrates.