Dringliche Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die virtuelle Teilnahme an Parlamentssitzungen
20.3904 · Motion · 2020-06-19
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Büro wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, welche Parlamentariern, denen es aus gesundheitlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, physisch an den Parlamentssitzungen teilzunehmen können, die Teilnahme in virtueller Form ermöglicht.
Begründung
Um die Legitimität von Beschlüssen von National- und Ständerat zu gewährleisten, ist es unabdingbar, dass es sämtlichen Parlamentarierinnen und Parlamentariern möglich ist, an den Ratssitzungen teilzunehmen und ihr Abstimmungsrecht wahrzunehmen.Angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage kann es vorkommen, dass einzelnen Parlamentarierinnen oder Parlamentariern oder ganzen Gruppen von Parlamentarierinnen oder Parlamentariern aufgrund von epidemiologischen Vorschriften die physische Teilnahme an Ratssitzungen verwehrt ist. Dies würde dazu führen, dass die Legitimität der an den entsprechenden Sitzungen gefassten Beschlüsse grundsätzlich in Frage gestellt wäre.Um das Eintreffen einer solchen staatspolitisch untragbaren Situation in jedem Fall zu verhindern, müssen dringend die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, welche betroffenen Parlamentarierinnen oder Parlamentariern die Teilnahme an den Ratssitzungen in virtueller Form ermöglichen.Angesichts der staatspolitischen Wichtigkeit müssen diese gesetzlichen Grundlagen zwingend bis zum Beginn der nächsten Session in Kraft stehen. Als Regelungsinstrumente dürften die Verabschiedung eines dringlichen Bundesgesetzes, einer Notverordnung des Parlaments oder auch einer Notverordnung des Bundesrates in Frage kommen.
Antrag des Bundesrates
Das Büro beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Covid-Pandemie hat das Parlament vor neue Fragen und Herausforderungen gestellt, vor allem was die Arbeits- und Funktionsfähigkeit seiner verschiedenen Organe in Krisensituationen betrifft.In seiner Antwort auf die Interpellation 20.3098 Fiala "E-Parlament als eine mögliche Antwort auf Notsituationen wie das Coronavirus" ist das Büro bereits auf einige von der Motionärin aufgeführten Aspekte eingegangen. So hat das Büro darauf hingewiesen, dass im Unterschied zu den Kommissionssitzungen für das Ratsplenum die physische Anwesenheit unabdingbar und auf Verfassungsstufe geregelt ist: "Die Räte können gültig verhandeln, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend ist" (Art. 159 Abs. 1 BV). Eine Abkehr von der physischen Präsenz bedarf deshalb einer Änderung der Bundesverfassung.Ungeachtet der Rechtmässigkeit einer solchen Änderung mittels eines dringlichen Bundesgesetzes (Art. 165 BV) oder einer Notverordnung des Parlamentes (Art. 173 Abs. 1 Bst. c BV) - d.h. ohne obligatorisches Referendum von Volk und Ständen - stellt eine virtuelle Sitzungsteilnahme für einzelne Ratsmitglieder auch hohe technische Anforderungen. Es geht u.a. darum, die Identität der Ratsmitglieder zu garantieren und ihre Rede-, Antrags-, Abstimmungs- und Wahlrechte ohne Verfälschungsgefahr zu gewährleisten. Neben technischen Aspekten und Verfahrensfragen gilt es auch zentrale Themen des Datenschutzes sowie wichtige staats- und demokratiepolitische Fragen (z.B. Öffentlichkeitsprinzip und Repräsentationsfunktion des Parlaments) gründlich zu klären. Das Büro erachtet diese Fragen als zu grundsätzlich, um sie, wie von der Motionärin verlangt, per Notrecht umsetzen zu können.Das Büro ist der Überzeugung, dass das Parlament sich sorgfältig mit den Fragen zur Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Räte in Krisenzeiten auseinandersetzen muss. Es erachtet diese staats- und demokratiepolitische Diskussion gerade auch aufgrund der jetzt gemachten Erfahrungen als wichtig. Das Büro erachtet es jedoch als zielführender, wenn das Anliegen der Motionärin im Rahmen der Beratung verschiedener parlamentarischen Initiativen 20.423 (Pa. Iv. Brunner. Situationsgerechte Flexibilisierungsmöglichkeiten für Parlamentsbetrieb in aussergewöhnlichen Umständen) und 20.425 (Pa. Iv. Christ. Schaffung der rechtlichen Grundlagen für einen digitalen Parlamentsbetrieb respektive die digitale Teilnahme am physischen Betrieb) von der staatspolitischen Kommission geprüft und diskutiert wird, da die SPK bereits eine Kommissionsinitiative dazu eingereicht hat (20.437 Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern).Die von der Motionärin vorgeschlagene Lösung scheint dem Büro nicht der geeignete Weg zu sein, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Das Büro beantragt die Ablehnung der vorliegenden Motion vornehmlich aus rechtlichen und verfahrenstechnischen Gründen.