20.3955 · Interpellation · 2020-09-08
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Im libyschen Bürgerkrieg ist der von kriminellen, international organisierten Gruppen betriebene Schmuggel von Treibstoff weit verbreitet. Die Verbindungen dieser Kriminellen reichen bis in die Schweiz: Die Rohstoffhandelsfirma Kolmar Group AG mit Sitz in Zug hat gemäss Recherchen von Nichtregierungsorganisationen zwischen 2014 und 2015 mit einem mächtigen Netzwerk Geschäfte gemacht, dessen Mitglieder mittlerweile in Italien vor Gericht stehen. Der Rohstoffplatz Schweiz steht erneut im Verdacht, durch illegale Geschäfte zu blutigen bewaffneten Konflikten beigetragen zu haben. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie kommt der Bundesrat den Verpflichtungen der UN-Sicherheitsratsresolution 2509 (2020) nach? Diese Resolution ist aufgrund von Artikel 103 UN-Charta für die Schweiz rechtsverbindlich und verpflichtet diese gemäss Paragraph 1-4, zur Verhütung unerlaubter Ausfuhren von Erdöl aus Libyen beizutragen.
2. Gemäss Paragraph 13 der UN-Sicherheitsratsresolution 2509 (2020) ist die Schweiz verpflichtet, die ihr zur Verfügung stehenden Informationen bzgl. illegaler Ausfuhren von Erdöl aus Libyen dem Sanktionsausschuss sowie der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen weiterzugeben und mit diesen "uneingeschränkt zusammenzuarbeiten". Hat eine solche Zusammenarbeit stattgefunden? Ist zukünftig ein Informationsaustausch geplant?
3. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass in der Schweiz ansässige Firmen den Bürgerkrieg in Libyen nicht durch den illegalen Handel mit subventioniertem libyschem Erdöl finanzieren und dadurch weiter anheizen?
4. Hat sich die Kolmar Group AG über ihre Geschäftspraktiken in Libyen an Kriegsverbrechen beteiligt?
5. Sieht der Bundesrat gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um die nicht abebben wollende Flut von illegalen Handelspraktiken Schweizer Firmen zu unterbinden?
6. Welche vorsorglichen Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten von Schweizer Rohstoffunternehmen in Übereinstimmung mit Schweizer Recht und internationalen Verpflichtungen zu überprüfen?
7. Wie beurteilt der Bundesrat die Effektivität freiwilliger "Corporate Social Responsibility"-Prinzipien angesichts der sich nicht verbessernden Praktiken Schweizer Unternehmen im Ausland?
Stellungnahme des Bundesrates
Fragen 1, 2 und 3
Am 30. März 2011 hat der Bundesrat die Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen (SR 946.231.149.82) erlassen (nachfolgend die "Verordnung"). Damit werden in der Schweiz die vom UNO-Sicherheitsrat in den Resolutionen 1970 (2011) und 1973 (2011) sowie in späteren Resolutionen angeordneten Sanktionen gegenüber Libyen durchgesetzt. Die Verordnung enthält auch die meisten zusätzlichen Massnahmen, die von der EU gegenüber Libyen verhängt wurden. Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sind zur Einhaltung dieser Sanktionen verpflichtet.
Die Massnahmen gegen den Erdölschmuggel und insbesondere gegen die vom Sanktionsausschuss bezeichneten Schiffe gemäss der Resolution 2146 (2014) betreffen den Zugang zu den Häfen, die Bunkerdienste im Zusammenhang mit diesen Schiffen sowie gewisse Finanztransaktionen in Bezug auf solches Erdöl. Mit der Resolution 2362 aus dem Jahr 2017 wurden diese Massnahmen auf Erdölfertigprodukte ausgedehnt. Um sicherzustellen, dass diese Massnahmen eingehalten werden, müssen sie nicht in der Verordnung aufgeführt sein, da die Schweiz ein Binnenland ist. Ausserdem wurden bisher keine finanziellen Massnahmen gegen eines der (wenigen) bezeichneten Schiffe verhängt. Zurzeit ist gar kein Schiff bezeichnet. Die Resolution 2509 (2020) ihrerseits enthält keine neuen Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten.
Seit ihrem UNO-Beitritt hat die Schweiz immer alles darangesetzt, vollumfänglich mit den Sanktionsausschüssen und den Expertengruppen der UNO zusammenzuarbeiten. Die zuständigen Bundesbehörden stehen in regelmässigem Kontakt mit diesen Gremien, einschliesslich und besonders häufig mit dem Ausschuss und der Expertengruppe, die für Libyen zuständig sind. Bei diesem Austausch geht es um alle Themenbereiche, die für die Umsetzung der Sanktionen von Bedeutung sind.
Frage 4
Dem Bundesrat ist der von TRIAL International und Public Eye veröffentlichte Bericht "Libyan fuel smuggling: a Swiss trader sailing through troubled waters" bekannt und er ist auch im Bilde über die in der Folge von TRIAL International eingereichte Strafanzeige. Generell fällt die juristische Beurteilung, ob Kriegsverbrechen begangen wurden, in die Verantwortung der zuständigen Gerichte.
Fragen 5, 6 und 7
Die Schweiz setzt sich für die Entwicklung und Umsetzung von globalen Standards (durch die IAO, die OECD und die UNO) ein und unterstützt gleichzeitig die Unternehmen dabei, ihrer Verantwortung nachzukommen, insbesondere in Ländern mit fragilen Regierungsstrukturen wie Libyen.
Der Bundesrat erwartet von den in der Schweiz niedergelassenen oder tätigen Unternehmen, dass sie - in der Schweiz und im Ausland - bei all ihren Tätigkeiten ihrer Verantwortung nachkommen und angemessene menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen durchführen. Besonders wichtig sind dabei die international anerkannten Standards und Leitlinien für verantwortungsvolle Unternehmensführung, wie etwa die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die OECD-Leitsätze wurden für Konflikt- und Hochrisikogebiete wie Libyen um Sorgfaltspflichten erweitert, um die Unternehmen dabei zu unterstützen, nicht zu solchen Konflikten beizutragen, insbesondere durch den Kauf von Mineralen.
Zwei Aktionspläne, der eine zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen, der andere zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte, dienen dem Bundesrat als Grundlage für die Umsetzung aller Massnahmen zur Förderung einer angemessenen Sorgfaltspflicht und zur Stärkung des Dialogs mit dem Privatsektor. In Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen bietet der Nationale Kontaktpunkt der Schweiz eine Plattform für die Mediation zwischen Unternehmen und Zivilgesellschaft. Hinzu kommen die zahlreichen Initiativen für verantwortungsvolle Unternehmensführung, die sich spezifisch an den Schweizer Rohstoffsektor richten und bei denen es unter anderem um die Transparenz der Zahlungen an Regierungsinstitutionen geht.
Ausserdem wird das Schweizer Stimmvolk am 29. November 2020 über die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" (Konzernverantwortungsinitiative) abstimmen, bei der es um die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz geht und für die ein vom Parlament verabschiedeter indirekter Gegenvorschlag vorliegt.
Antwort des Bundesrates.