20.4092 · Motion · 2020-09-23
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit der sichergestellt wird, dass die Kantone nur solchen Spitälern Leistungsaufträge erteilen, die ihren internen und externen Fachkräften keine mengenbezogenen Lohnanteile oder Kickbacks bezahlen.
Begründung
Verschiedene wissenschaftliche Studien deuten darauf hin, dass die Zahl der Eingriffe steigt, wenn das Einkommen der Ärzte an mengenbezogene Entschädigungssysteme gekoppelt ist. Dadurch werden falsche Anreize gesetzt, die zu medizinisch nicht gerechtfertigten Behandlungen und damit zu einem unnötigen Anstieg der Gesundheitskosten führen können. Trotzdem wird von Spitälern berichtet, die beispielsweise internen Ärztinnen und Ärzten Boni aufgrund von Mengenzielen oder niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten Kickbacks für die Vermittlung von Patientinnen und Patienten auszahlen.
Dieser Praxis ist ein Riegel zu schieben. Künftig sollen Spitäler mit mengenabhängigen Bonusvereinbarungen oder Kickbacks im Rahmen der kantonalen Spitalplanungen (Spitallisten) ausgeschlossen werden. Neben einer kostendämpfenden Wirkung kann diese Massnahme dazu beitragen, dass die Behandlungsqualität und -gerechtigkeit verbessert wird. Diese Forderung entspricht im Übrigen einer der Massnahmen, welche die vom EDI eingesetzte Expertengruppe im August 2017 vorgeschlagen hat.
Listenspitälern soll es weiterhin erlaubt sein, einen Teil der Löhne variabel auszugestalten. Der Bonus soll aber nicht von der Menge der Leistungen abhängig sein, sondern von Qualitätsindikatoren wie beispielsweise den medizinischen Ergebnissen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hatte bereits im Rahmen der Motion 18.3293 der Grünliberalen Fraktion Gelegenheit "Keine mengenbezogenen Lohnanreize für Spitalärzte", zu einer gleichlautenden Forderung Stellung zu nehmen und hat diese am 1. Juni 2018 abgelehnt. Der Bundesrat hat zudem zu den Motionen Heim 18.3107, "Transparenz bei Entschädigungen und Honoraren für Ärzte und Ärztinnen in leitender Funktion", und Leutenegger Oberholzer 18.3098, "Explodierende Ärzteeinkommen. Transparenz schaffen und Exzesse stoppen" festgehalten, dass er das Anliegen, Transparenz über die Entschädigung sowohl im Spitalbereich als auch bei der ambulanten Leistungserbringung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu schaffen, teilt.
Auch der Expertenbericht zu Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vom 24. August 2017 (https://www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Kostendämpfung) weist auf medizinisch nicht gerechtfertigte Mengenausweitungen hin, die bei der Koppelung des Einkommens der Ärztinnen und Ärzte mit mengenbezogenen Boni oder Kickbacks entstehen können. Laut den Experten sollen die Kantone aktiv werden und keine Spitäler auf die Liste aufnehmen, die mengenbezogene Bonusvereinbarungen oder Kickbacks aufweisen.
Die Zulassung der Spitäler zur Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung ist eine kantonale Aufgabe. Der Bundesrat erlässt hierzu einheitliche Planungskriterien auf der Grundlage von Qualität und Wirtschaftlichkeit. Diese will der Bundesrat mit einer Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) weiterentwickeln und hat daher am 12. Februar 2020 einen Vorschlag in Vernehmlassung gegeben (https://www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen). Die Kantone sollen zukünftig in den Leistungsaufträgen der Spitäler die Auflage des Verbots unsachgemässer ökonomischen Anreizsysteme zur Mengenausweitung zulasten der OKP oder zur Umgehung der Aufnahmepflicht nach Artikel 41a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vorsehen. Die Ergebnisse der durchgeführten Vernehmlassung werden derzeit evaluiert. Eine Regelung auf Stufe des Gesetzes ist daher nicht notwendig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.