20.427 · Parlamentarische Initiative · 2020-05-06
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) wird so geändert, dass beim Tarif für natürliche Personen eine negative Steuer eingeführt wird. Unterhalb einer bestimmten Einkommenshöhe richtet der Bund der steuerpflichtigen Person eine Steuer aus; dies garantiert der Person ein Mindesteinkommen unter Vermeidung jeglicher Schwelleneffekte. Oder aber der Bund passt den Tarif der direkten Bundessteuer so an, dass bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe der Grenzsteuersatz negativ ist. Der Tarif wird so angepasst, dass die Kostenneutralität des Vorhabens gewährleistet ist. Damit dies der Fall ist, aber auch um ungerechtfertigte Bezüge der negativen Steuer zu vermeiden, können weitere Gesetzesbestimmungen erlassen werden.
Begründung
Die Coronavirus-Krise hat gezeigt, wie schwierig es war, die Kosten verschiedenster Mechanismen zur Unterstützung von Personen in unterschiedlichen Situationen zu veranschlagen. Zuweilen fallen Personen in besonderen Situationen trotz der bestehenden Vorkehrungen durch das soziale Netz und finden sich in ausgesprochen schwierigen Umständen wieder.
Es ist doch unbestreitbar so, dass jede Person ein Anrecht auf ein Einkommen in einer Höhe haben sollte, die ihre Existenz sichert, unabhängig von ihrer Lage. Vielen Menschen bieten die Sozialversicherungen diese Sicherheit.
Die Einführung einer negativen Steuer ist ein eleganter Mechanismus, der es ermöglicht, ergänzend zu den bestehenden Sozialversicherungen, allen Menschen das Recht auf ein Einkommen zu sichern, ohne nachteilige Folgen zu zeitigen oder massive Kostenerhöhungen zu verursachen. Die Massnahme kann auf zweierlei Weise eingeführt werden:
- Das eine Modell, das in den USA als "Earned Income Tax Credit" eingeführt worden ist, ermöglicht die Aufstockung tiefer Einkommen durch einen negativen Grenzsteuersatz auf den ersten Stufen des Steuertarifs.
- Beim anderen Modell beginnt die Besteuerung auf einer negativen Basis, wodurch ein garantiertes Einkommen für alle Steuerpflichtigen geschaffen wird.
Die beiden Modelle können kombiniert werden, um die gesetzten Ziele wirksam anzustreben, nämlich unsichere Lebensumstände und Armut zu vermindern, die Kaufkraft zu stützen oder auch die Ungerechtigkeit auszugleichen, der Personen mit sehr tiefen Einkommen ausgesetzt sind.
Gewichtige Vorteile der Einführung negativer Steuern sind namentlich folgende:
- Wer Anspruch auf ausreichende Hilfen von anderer Seite hat, würde nicht durch eine negative Steuer begünstigt, weshalb die Mittel für die Unterstützung effizient eingesetzt werden können.
- Der Mechanismus des Steuertarifs, der bewirkt, dass jeder Einkommensbestandteil erworben wird, verhindert Schwelleneffekte bei den Hilfen. Es besteht weiterhin ein Anreiz, Einkommen zu erzielen, ja dieser Anreiz kann mit dem System negativer Zinsen sogar erhöht werden.
- Es wird kein Geld ausgegeben für Steuerpflichtige, die dies nicht nötig haben; somit muss nicht nach einer starken Finanzierungsquelle gesucht werden.
- Das System kann sehr leicht eingeführt werden, da die Steuerverwaltungen bereits über die Informationen und Mittel verfügen, um eine allfällige Verteilung von Geld vorzunehmen. Denn der Mechanismus für die Steueranzahlungen ist dafür geeignet.
Eine negative Steuer ermöglicht es also, die Situation jedes und jeder Einzelnen bezüglich aller Einkünfte und aller anderen gewährten Hilfen zu betrachten und ergänzend auf effiziente Weise das Existenzminimum zu sichern.
Könnten bestimmte Sondersituationen dazu führen, dass Personen eine negative Steuer erhalten, obwohl diese nicht geschuldet wäre, so können solche Sonderfälle im Rahmen der Gesetzesrevision selbstverständlich vermieden werden. Möglich ist dies etwa durch den Abzug der Kapitalgewinne von der negativen Steuer, die Begrenzung der bei der Ermittlung der negativen Steuer anrechenbaren Abzüge oder den Einbezug bestimmter Naturalleistungen in die Deklaration der Einkünfte.