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20.4412 · Motion · 2020-12-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzesgrundlagen so anzupassen, dass die heutige durch den Bund praktizierte finanzielle Stützung der Regionalflugplätze dauerhaft gesichert ist, ohne dass eine neue Verbundaufgabe mit den Kantonen eingeführt wird.

Begründung

Seit Jahren sind Diskussionen im Gang, auf welchen Gesetzesgrundlagen die finanzielle Stützung der Regionalflugplätze erfolgt. Die Luftfahrt ist Sache des Bundes. Neben den Landesflughäfen nehmen auch die Regionalflugplätze wichtige aviatische, volkswirtschaftliche und sicherheitsmässige Funktionen wahr.

Die Spezialfinanzierung Luftverkehr erfolgt gestützt auf das Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) und die Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer für Massnahmen im Luftverkehr (MinLV). Die Verordnung verlangt, dass Beiträge im Rahmen eines Mehrjahresprogramms ausgerichtet werden.

Das kürzlich genehmigte Mehrjahresprogramm umfasst die Periode 2020 bis 2023. Der Bund hat in den vergangenen Jahren die An- und Abflugsicherung auf Regionalflugplätzen mit rund 30 Millionen Franken pro Jahr subventioniert. Im Mehrjahresprogramm 2020-2023 sind die finanziellen Mittel im bisherigen Rahmen vorgesehen. Die Finanzierung ist somit für diese Jahre unverändert sichergestellt.

Allerdings wird im Rahmen der Berichterstattung zur Staatsrechnung 2019 (Band1, S.69) dargestellt, dass diese Grundlagen überprüft und die Mittel zurückgefahren werden sollen. Seit 2017 werden die Bundesbeiträge nicht mehr über den Umweg via Skyguide, sondern direkt an die Regionalflugplätze ausgerichtet. Die Quersubventionierung der Regionalflugplätze aus den Flugsicherungsgebühren der Landesflughäfen ist seit 2016 nicht mehr zulässig. Für die Regionalflugplätze ergab sich daraus eine Mehrbelastung von etwa 7 Millionen pro Jahr. Um diese abzufedern, wurden die Bundesbeiträge auf 30 Millionen erhöht. Dies ist auch gerechtfertigt, denn die Regionalflugplätze haben nicht die gleichen Möglichkeiten wie die Landesflughäfen, die anfallenden Sicherheitskosten auf den einzelnen Flugpassagier oder die Fluggesellschaften abzuwälzen.

Trotzdem möchte der Bund diese Abfederung lediglich temporär ausgestalten. Angesichts der grossen Herausforderungen, welche die Regionalflugplätze nun mit Blick auf die Corona-Pandemie zusätzlich haben, ist eine Reduktion dieser finanziellen Leistungen zu Gunsten der Regionalflugplätze (Bern-Belp, Buochs, Lugano-Agno, Samedan, St. Gallen-Altenrhein, Sion, Grenchen, La Chaux-de-Fonds - Les Eplatures) wirtschaftlich nicht zu verantworten.

Die bisherige ausschliessliche Zuständigkeit des Bundes für die Luftfahrt ist beizubehalten (Art. 87 BV), die Schaffung einer neuen Verbundaufgabe mit den Kantonen ist weder zweckmässig noch entspricht sie den Grundsätzen der Aufgabenteilung, wonach die staatlichen Aufgaben möglichst eindeutig zugewiesen werden sollen. Es kommt dazu, dass der Bund auch über Finanzierungsquellen für diese Erfüllung dieser Aufgabe verfügt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.