20.4464 · Postulat · 2020-12-10
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen detaillierten Bericht über die Aktivitäten von SOCAR, der staatlichen aserbaidschanischen Ölgesellschaft mit Sitz in der Schweiz, auf Schweizer Boden zu erstellen. Darin sollen auch die Verbindungen, die der Konzern aus der Schweiz heraus pflegt, und dessen Geldflüsse aus der Schweiz analysiert werden. Im Blick soll dabei die Finanzierung des Krieges zwischen Aserbaidschan und Berg-Karabach sein, insbesondere was die Beschaffung von Kriegsmaterial und die Beteiligung dschihadistischer syrischer Söldner an den Kriegshandlungen angeht.
Begründung
Das Unternehmen SOCAR befindet sich zu 100 Prozent im Besitz von Aserbaidschan. 2019 hat es Einnahmen in der Höhe von 49 Milliarden Dollar erwirtschaftet, davon 35,7 Milliarden (77 %) in der Schweiz. SOCAR besitzt in der Schweiz mehrere Tochtergesellschaften und Holdings (SOCAR Energy Holdings AG, SOCAR Trading SA, SOCAR Energy Switzerland GmbH, Pensionskasse SOCAR Energy Switzerland usw.). Seit dreizehn Jahren ist die in Genf ansässige Firma SOCAR Trading damit beauftragt, das aserbaidschanische Öl in der ganzen Welt zu vertreiben. Die Details über diese Tätigkeit wurden am 30. November 2020 im Tagesanzeiger aufgedeckt.
Dank der Gewinne, die SOCAR von der Schweiz aus erwirtschaftet hat, konnte sich Aserbaidschan mit israelischen und türkischen Drohnen ausstatten, die grosse Zerstörung anrichten können, vor allem aber auch mit völkerrechtlich verbotenen Streubomben, die gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden, und mit Phosphorbomben. Mit letzteren wurden im von Baku und Ankara am 27. September begonnenen Krieg gegen die Armenier in Berg-Karabach mehr als 1800 Hektaren Wald in Berg-Karabach zerstört. Amnesty International und Human Rights Watch haben diese schweren Verletzungen des Völkerrechts öffentlich verurteilt.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass die von den französischen und russischen Behörden dokumentierte Rekrutierung von dschihadistischen syrischen Milizsoldaten - die gemäss Schweizer Recht als Terroristen eingestuft werden müssen - sowie deren Verschiebung nach Aserbaidschan, um gegen die Armenier zu kämpfen, und die finanzielle Entschädigung dieser Soldaten ohne das Geld aus den Einnahmen, die SOCAR in der Schweiz erzielt hat, nicht möglich gewesen wären.
Es erscheint sinnvoll, mit einem Bericht Licht in die Situation zu bringen und die nötigen Empfehlungen in dieser Angelegenheit zu formulieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz hat eine grundsätzlich offene Politik gegenüber Investitionen aus dem Ausland. Ausländische Investitionen sind für den Wirtschaftsstandort und den Wohlstand der Schweizer Bevölkerung von zentraler Bedeutung. So verdankt ca. jeder zehnte Beschäftigte seinen Arbeitsplatz einer ausländischen Direktinvestition in der Schweiz. Umgekehrt schaffen auch schweizerische Investitionen im Ausland Wohlstand vor Ort und ebenfalls in der Schweiz.
Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, wie im Falle SOCAR, sind an die hiesige nationale Gesetzgebung gebunden. Zudem erwartet der Bundesrat, dass sie international anerkannte CSR-Standards (Corporate Social Responsibility) und Leitlinien wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte respektieren. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben können sie frei über die Verwendung ihrer Gewinne verfügen. Der Kapitaltransfer aus der Schweiz ins Ausland, im Fall von SOCAR nach Aserbaidschan, kann nur ausnahmsweise und auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage eingeschränkt werden. Betreffend die Situation in Nagorno-Karabach existiert derzeit keine solche Grundlage.
Es käme einer substanziellen Änderung der oben ausgeführten schweizerischen Wirtschaftspolitik gleich, wenn die Rückführung von Unternehmensgewinnen ins Ausland im Einzelfall analysiert und je nach Fall gestattet würde, wie die Mittel dort im Rahmen des staatlichen Budgets verwendet werden. Eine solche Abkehr von liberalen Wirtschaftsprinzipien hätte entsprechend negative Konsequenzen für den Wirtschaftsstandort Schweiz und damit für den Wohlstand der Schweizer Bevölkerung.
Eine Analyse der Finanzflüsse zwischen SOCAR und dem aserbaidschanischen Staat einerseits sowie zwischen dem aserbaidschanischen Staat und anderen Staaten wie der Türkei oder Israel andererseits liegt damit nicht nur ausserhalb der Zuständigkeit des Bundesrates, sondern ist auch nicht zu bewerkstelligen, da die hierfür erforderlichen Informationen in öffentlich zugänglichen Quellen nicht oder nur lückenhaft vorhanden sind. Zudem ist zu beachten, dass die in der Postulats-begründung genannten 37.5 Mrd. USD dem Umsatz von SOCAR in der Schweiz, nicht aber deren Gewinn entsprechen: Der weltweite Gewinn der SOCAR Unternehmensgruppe beträgt 383 Mio. USD, der Gewinn in der Schweiz ist nicht bekannt (Quelle: Finanzbericht SOCAR 2019 vom 19.06.20). Selbst wenn man davon ausginge, dass die weltweiten Gewinne der Unternehmensgruppe in ihrer Gänze ins Budget Aserbaidschans integriert würden, entspricht dieser Betrag nur ca. 2.3 Prozent der Einnahmen des aserbaidschanischen Staatshaushalts (für 2020 auf ca. 14.4 Mrd. USD geschätzt, Quelle: Finanzministerium der Republik Aserbaidschan).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.