20.4487 · Interpellation · 2020-12-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Bis zur Jahrtausendwende war die Autonomie der Schweiz bezüglich Stromerzeugung musterhaft. Dies war dank der Grundpfeiler Atomstrom und Wasserkraft möglich. Mit der Energiestrategie 2050 soll der Atomstrom abgebaut, die Wasserkraft sowie Solarstrom und weitere Energieträger ausgebaut werden. Um die Überkapazitäten von Solarstrom in Speicherenergie umzuwandeln, müssen die Wasserkraftwerke möglichst umgehend massiv ausgebaut werden. Mit dieser Ausgangslage ergeben sich folgende Fragen:
1. Teilt der Bundesrat die oben beschriebene Darstellung der Situation?
2. Wie entwickelten sich die Strom-Importe seit 2000 bis heute jährlich?
3. Woher und aus welchen Quellen kam der Strom, der in die Schweiz eingeführt wurde?
4. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, dass in der Schweiz die Atomkraftwerke abgestellt werden sollen, andererseits aber nicht bekannt ist, ob der importierte Strom nicht auch von Atomkraftwerken stammt, die möglicherweise weniger gut gewartet werden als diejenigen in der Schweiz?
5. Wie beurteilt der Bundesrat die zunehmende Auslandabhängigkeit der Schweiz bezüglich Strombedarf?
6. In welcher Form kann das Ausland zukünftig auf die Schweiz Druck ausüben, wenn wir unsere Strom-Autonomie zunehmend verlieren?
7. Wenn die Vorgaben zur Energiestrategie 2050 stimmen, werden zukünftig beim Zubau von Solaranlagen vor allem im Sommer massive Strom-Überkapazitäten entstehen, die sinnvollerweise in Stauseen gespeichert werden. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um dieser Vorgabe möglichst rasch nachzukommen?
8. Müsste der Bundesrat jetzt nicht prioritär den weiteren Ausbau der Wasserkraft vorantreiben, damit sich die Speicher-Kapazitäten verbessern?
9. Nach dem letzten Bundesgerichtsurteil: Wie gedenkt der Bundesrat die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, um den Ausbau der Wasserkraft zu fördern? Mit welchen Partnern gedenkt er dies voranzutreiben?
10. In welchem Umfang sind die Erhöhungen der Speicher-Kapazitäten der Wasserkraftwerke geplant bis 2030, 2040, 2050?
Begründung
Jedes Jahr nimmt die Stromabhängigkeit der Schweiz gegenüber dem Ausland zu, was die Souveränität unseres Landes jährlich verkleinert. Es müssen sofort Kapazitäten geschaffen werden, damit der überschüssige Solarstrom sinnvoll in die Speicher-Kraftwerke überführt werden kann.
Stellungnahme des Bundesrates
Zu den Fragen 1, 7 und 8:
Der Bundesrat teilt diese Ansicht nur teilweise. Bereits seit Jahrzehnten wird in der Schweiz in den Sommermonaten mehr Strom produziert als verbraucht, während in den Wintermonaten Strom aus dem Ausland importiert wird, da nicht genügend inländische Produktion vorhanden ist, um den Landesverbrauch zu decken. Die Energiestrategie 2050 sieht den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien vor. Die Photovoltaik und die Wasserkraft spielen dabei eine wichtige Rolle. Mit dem geplanten Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sollen sämtliche erneuerbaren Energien zusätzlich unterstützt und besser in den Strommarkt integriert werden. Zudem soll der Ausbau von ans Schweizer Stromnetz angeschlossener, spezifisch im Winter sicher abrufbarer, CO2-freier Erzeugungskapazität (insbesondere mittels Speicherwasserkraft) finanziell unterstützt werden. Damit soll die Selbstversorgungsfähigkeit auch nach dem Ausstieg aus der Kernkraft im Fall von europäischen Knappheitssituationen gewährleistet sein. Weitere zentrale Säulen der Energiestrategie sind die Verbesserung der Energieeffizienz und die Netzentwicklung, welche ebenfalls zur guten Stromversorgungslage der Schweiz beitragen.
Zur Frage 2:
Die Elektrizitätsstatistik des Bundesamtes für Energie (abrufbar unter www.bfe.admin.ch > Versorgung > Elektrizitätsstatistik) weist die Stromimporte und -exporte bzw. deren Saldi aus (S. 34; Fig. 19). Seit 2000 hat die Schweiz in sechs Jahren (2005, 2006, 2010, 2011, 2016, 2017) mehr Strom importiert als exportiert. Betrachtet man nur das Winterhalbjahr, haben die Importe seit 2000 durchschnittlich um gut 0.2 Terawattstunden (TWh) pro Winter zugenommen. Der durchschnittliche Importbedarf im Winterhalbjahr beträgt seit 2000 gut 3 TWh, seit 2010 gut 4 TWh.
Zur Frage 3:
Strom wird physisch hauptsächlich aus Deutschland, Frankreich und Österreich importiert. Die Erzeugungstechnologien, aus denen der Strom stammt, lassen sich mit Blick auf die physischen Importe über den Produktionsmix der Nachbarländer oder buchhalterisch über Herkunftsnachweise (HKN) in der Stromkennzeichnung bestimmen. 2019 wurden gemäss Stromkennzeichnung rund 24 Prozent des in der Schweiz verkauften Stroms im Ausland produziert. Der grösste Teil davon stammt aus Wasserkraft (rund drei Viertel), gefolgt von Strom aus nicht überprüfbaren Quellen (rund ein Fünftel). Einen kleinen Anteil haben die restlichen erneuerbaren Energien (ausser Wasserkraft), Kernenergie sowie fossile Energieträger.
Zur Frage 4:
Über den Betrieb von Kernkraftwerken entscheiden Staaten souverän, unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsauflagen. Es gibt keinen Anlass zur Annahme, dass französische oder deutsche Kernkraftwerke ein höheres Betriebsrisiko aufweisen als inländische Anlagen. Deutschland hat 2011 den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie bis spätestens 2022 beschlossen und auch Frankreich sieht vor, den Anteil der Kernenergie an der Stromproduktion mittelfristig zu senken.
Zur Frage 5:
Zunächst gilt es zu unterstreichen, dass die Auslandabhängigkeit der Schweiz im Gesamtenergiebereich aufgrund des Imports von fossilen Energieträgern heute sehr hoch ist. Im Strombereich ist die Schweiz vor allem im Winter Netto-Importeur. Mit seiner Energiestrategie 2050 und dem Netto Null-Ziel bis 2050 will der Bundesrat die heute massive Abhängigkeit der Schweiz von fossilen Brenn- und Treibstoffen und damit die Auslandabhängigkeit stark senken. Es kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung des Mobilitäts- und Wärmesektors der Importbedarf für Elektrizität im Winterhalbjahr nach dem Wegfall der Kernenergie, abhängig von der Laufzeit der Kernkraftwerke, auf maximal 15 TWh steigen wird. Der Importbedarf fällt je nach Zubaugeschwindigkeit bei den erneuerbaren Energien höher oder tiefer aus. Langfristig wird der Importsaldo im Winterhalbjahr durch den zusätzlichen Ausbau von erneuerbaren Energien im Inland sowie die Erhöhung der Energieeffizienz wieder sinken. Die verstärkte Eigenproduktion kann die Stromversorgungssicherheit erhöhen, die Einbindung in den europäischen Stromhandel ist und bleibt aber dennoch wichtig.
Zur Frage 6:
Der benachteiligte Zugang der Schweiz zum europäischen Strombinnenmarkt ist aufgrund des fehlenden Stromabkommens rechtlich begründet. Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem fehlenden Stromabkommen und der Schweizer Stromhandelsbilanz.
Zur Frage 9:
Der Bundesrat ist sich des Zielkonfliktes zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Schutz betroffener Standorte bewusst. Aktuell ist das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zusammen mit Umweltverbänden, Kantonen und der Strombranche daran, das Spannungsfeld zwischen Schutz und Nutzung an einem runden Tisch zur Wasserkraft zu beleuchten und konsensfähige Lösungen zu suchen.
Zur Frage 10:
Die Richtwerte für den Ausbau der Stromproduktion aus Wasserkraft sehen für das Jahr 2035 37.4 TWh und für das Jahr 2050 38.6 TWh vor. Die Richtwerte gelten für die Stromproduktion aus Wasserkraft insgesamt und unterscheiden nicht zwischen Speicher- und Laufwasserkraftwerken. Für die Stromproduktion spezifisch im Winter strebt der Bundesrat mit der oben genannten Gesetzesrevision einen Zubau von 2 TWh bis im Jahr 2040 an.
Antwort des Bundesrates.