20.484 · Parlamentarische Initiative · 2020-11-30
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Die Bundesverfassung sei in dem Sinne abzuändern, dass für Abstimmungen, die sowohl das Volks- wie das Ständemehr verlangen, nur ein qualifiziertes Ständemehr von zwei Drittel respektive 15,5 Ständen ein Volksmehr zu Fall bringen kann.
Begründung
In den letzten Jahrzehnten hat sich das Gewicht des Föderalismusprinzips (Gleichheit der Gliedstaaten) zuungunsten des Demokratieprinzips ("one (wo)man, one vote") verändert: 1848 wog eine Neinstimme aus Appenzell Innerrhoden bei einem Doppelmehrreferendum das 11fache einer Zürcher Neinstimme, heute hingegen das 44fache.
Gleichzeitig ist der historische Grund für die Einführung des Ständemehrs heute Geschichte. Die Schweiz ist schon lange nicht mehr konfessionell zwischen katholisch konservativen und reformiert liberalen Kantonen gespalten. Gleichzeitig ist die Zahl von Abstimmungen, welche trotz einem Volksmehr am Ständemehr scheitern, in den letzten Jahren häufiger geworden.
Vor diesem Hintergrund drängt sich zumindest eine Anpassung des Ständemehrs auf. Auch mit dem vorliegenden Vorschlag könnte weiterhin noch eine deutliche Minderheit von kleinen Kantonen die Annahme einer vom Volk angenommenen Vorlage verhindern. Mit diesem Vorschlag wird also das Föderalismusprinzip nicht verletzt, sondern nur der demographischen Entwicklung (starkes Bevölkerungswachstum der städtischen Ballungszentren) angepasst, die sich seit dem erstmaligen Einreichen dieser Forderung durch Leni Robert (Pa.Iv. 93.405) weiter fortgesetzt hat.