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21.1010 · Anfrage · 2021-03-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Corona-Pandemie schränkt die Lebensqualität und Entwicklung junger Menschen besonders stark ein. Bei der Ausarbeitung von Massnahmen werden sie aber nicht direkt einbezogen.

1. Wie wird bei der Ausarbeitung der Corona-Massnahmen das in Artikel 12 der UN-KRK festgehaltene Recht der Kinder auf Anhörung und Partizipation umgesetzt?

2. Kann sich der Bundesrat vorstellen, die Task Force mit einer zusätzlichen Expert*innengruppe, bestehend aus Kindern und Jugendlichen zu ergänzen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Bei den Entscheidungen über die Massnahmen zur Eindämmung des neuen Coronavirus berücksichtigt der Bundesrat auch deren Auswirkungen auf die Bevölkerung. Das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen ist hierbei ein wichtiger Faktor. So wurde in der zweiten Welle der Präsenzunterricht in der obligatorischen Schule stets aufrechterhalten. Der Bund stand hierzu in engem Austausch mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK. Es besteht keine schweizweite Maskenpflicht für Kinder unter 12 Jahren. Während zudem zwischen Dezember 2020 und April 2021 für Erwachsene starke Einschränkungen etwa im sportlichen und kulturellen Bereich galten, waren Kinder und Jugendliche bis 16 bzw. 20 Jahre davon teilweise ausgenommen. Mit den letzten Öffnungsschritten des Bundesrates im April und Mai 2021 wurden schliesslich die Massnahmen nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Erwachsene weiter gelockert.

Bei der Ausarbeitung der Corona-Massnahmen ist zwar keine direkte Anhörung oder Partizipation von Kindern oder Jugendlichen angedacht. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hält jedoch direkten und engen Kontakt mit den Akteuren, welche die Interessen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen einbringen. Dazu gehören die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), der Dachverband der Offenen Jugendarbeit (DOJ), die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ). Zudem ist das BAG Mitglied der Task Force Kinder und Jugendliche der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Dieses Vorgehen zielt darauf ab, die Massnahmen so nah wie möglich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen zu definieren.

2. Die Swiss National Covid-19 Science Task Force ist ein wissenschaftliches Netzwerk, welches die unabhängige wissenschaftliche Expertise des Bundes sicherstellt. In die Task Force werden Experten aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen wie Epidemiologie und Medizin, aber auch Psychologie, Ethik, Soziologie und Ökonomie integriert. Ein Einsitz von Kindern und Jugendlichen oder anderen Personen aus der Zivilgesellschaft in dieses Gremium bestehend aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist deshalb nicht vorgesehen.

Antwort des Bundesrates.