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21.3205 · Postulat · 2021-03-17

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, seine Beurteilung zum Erfolg der gewählten Krisenorganisation bei der Bewältigung der Corona Pandemie darzulegen. Insbesondere sollte die Rolle des Bundesstabes für Bevölkerungsschutz (BSTB) beleuchtet werden. Konnte der BSTB seine ihm zugewiesenen Aufgaben wirkungsvoll wahrnehmen, verfügte er über die notwendigen Kompetenzen und welche Massnahmen müssen im Hinblick auf eine neue Krise zwingend getroffen werden, damit der BSTB zielgerichteter eingesetzt werden kann, einerseits zum Schutz der Bevölkerung und andererseits zur Unterstützung der anderen Bundesämter

Begründung

Gestützt auf das Epidemiengesetz (EpG), Art. 55 verfügt der Bundesrat über ein Einsatzorgan für Ereignisse, die eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit hervorrufen können. Dieses Einsatzorgan berät den Bundesrat.

Auf diesen Gesetzesartikel stützt sich die Verordnung über den Bundesstab Bevölkerungsschutz (VBSTB). Der BSTB kommt zum Einsatz, wenn ein Ereignis mit Zuständigkeit des Bundes vorliegt (VBSTB, Art. 4). Liest man einerseits in der VBSTB, Art. 4, Abs: 2 die Aufgaben, die der BSTB wahrnehmen muss, so sind diese teilweise deckungsgleich mit den Aufgaben, die der Ad-hoc-Krisenstab des Bundesrates wahrnehmen muss (Weisungen über das Krisenmanagement in der Bundesverwaltung, Art. 4.2).

Der BSTB führt die Fach- und Teillagen zu einer Gesamtlage zusammen und beurteilt diese. Er erarbeitet auch Entscheidungsgrundlagen zuhanden des Bundesrates, des zuständigen Departements oder Bundesamts.

Der Ad-hoc-Krisenstab nimmt ebenfalls eine Lageverfolgung, Lagebeurteilung und Orientierung zuhanden des Bundesrates vor und bereitet Handlungsoptionen und Entscheidungsgrundlagen für den Bundesrat vor.

Dass hier innerhalb der diversen Stäbe Überschneidungen, allenfalls auch Doppelspurigkeiten vorliegen, ist offensichtlich. Die Bundeskanzlei empfiehlt in ihrem Bericht zur Auswertung des Krisenmanagements in der Covid-19-Pandemie (1. Phase / Februar bis August 2020) in der Empfehlung 2 ebenfalls, die Zusammensetzung des BSTB, des Ad-hoc-Krisenstabes des Bundesrates und der eingesetzten departementalen Krisenstäbe zu prüfen.

Das Ziel des Postulats ist, dass der BSTB gestärkt wird. Es soll dargelegt werden, ob die aktuelle Konzeption des BSTB richtig ist, damit er im Ereignisfall einen echten Mehrwert erbringen kann. Ebenfalls soll mit Blick auf die verschiedenen möglichen und schon eingetroffenen Gefährdungsszenarien dargelegt werden, über welche Mittel, Arbeitstechniken und Kompetenzen der BSTB verfügen muss, damit er - falls gewünscht - beim Eintreten eines Ereignisses schnellstmöglich eine Führungsverantwortung wahrnehmen kann. Sicher sollte auch ein permanentes Element für die Lageverfolgung und das Ressourcenmanagement bereitgestellt werden. Des Weiteren soll die organisatorische Ansiedlung des BSTB und seine Rolle als Bindeglied zwischen operativer und strategischer Stufe überprüft werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.