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21.3224 · Interpellation · 2021-03-17

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Medienberichten klärt das Bundesamt für Justiz im Auftrag des Bundesrats rechtliche Fragen bezüglich allfälliger Privilegien für Personen ab, die gegen Covid geimpft sind, z.B. bei privaten Veranstaltungen oder im ÖV.

Aktuell dürften sich bis zu 1,5 Million Inländer mit Covid-19 angesteckt und die Infektion durchgemacht haben. Die regionalen Unterschiede sind beträchtlich. Bei Personen, die sich geimpft haben und bei Personen, welche eine Covid-Erkrankung durchgemacht haben, stellen sich die gleichen Fragen: Sind sie gegen eine Reinfektion geschützt (namentlich auch bei Mutationen), verlaufen allfällige Ansteckungen milder und wie verhält es sich mit der Ansteckung Dritter? Diese Fragen müssen weiter erforscht werden.

Falls der Antikörper-Status mit einer Impfung und nach einer Covid-Erkrankung ähnlich einzustufen sind, verstossen Privilegien für Geimpfte gegen das Gebot der Rechtsgleichheit der Bundesverfassung. Gemäss aktuellen Studien haben über 90 Prozent der Covid-Erkrankten nach sechs bis acht Monaten genügend Antikörper. Zu klären ist, mit welchen Mitteln der maximale Schutz der Bevölkerung und eine minimale Belastung des Gesundheitswesens am besten erreichen kann.

Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:

1. Ist die Privilegierung Geimpfter im Vergleich zu Personen, die Covid durchgemacht und eine natürliche Immunisierung erreicht haben, rechtlich umsetzbar, so lange zentrale Fragen wie Reinfektionen, Infektionsverläufe, Ansteckungen Dritter wissenschaftlich nicht geklärt sind?

2. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, wonach Personen, die sich nicht impfen können oder wollen (z.B. aus gesundheitlichen Überlegungen, wegen verzögerter Lieferung von Impfstoffen oder aus persönlichen Gründen), gemäss dem aktuellen Wissensstand rechtlich mit geimpften Personen gleichzustellen sind, sofern sie nach einer Covid-Erkrankung einen validierten Antikörpertest vorlegen?

3. Wie schätzt der Bundesrat den Vorschlag ein, Personen bei Veranstaltungen Einlass zu gewähren, die entweder einen Impfnachweis, einen positiven Antikörpertest oder einen aktuellen negativen Antigen-Test vorweisen, z.B. einen validierten Speicheltest?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesamt für Justiz hat ein Rechtsgutachten vom 18. Februar 2021 veröffentlicht, das den Rechtsrahmen für Differenzierungen aufgrund des Impfstatus untersucht. Gründlich analysiert wurde dabei die Frage der Zulässigkeit solcher Differenzierungen durch Akteure, die staatliche Aufgaben erfüllen, und durch Private.

1-2. Eine Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften Personen durch den Staat setzt voraus, dass die Gefahr der Übertragung des Virus durch Geimpfte gegenüber Ungeimpften zumindest in einem Masse geringer ist, das eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigt. Momentan wird der Zeitraum, während dem eine mit einem mRNA-Impfstoff gegen Covid19 geimpfte Person vor dem Virus geschützt ist und auch das Übertragungsrisiko sehr klein ist, auf mindestens sechs Monate geschätzt.

Wenn das Risiko einer Übertragung des Virus durch Personen, die von Covid19 genesen sind, ebenso gering ist, wie dasjenige einer Übertragung durch Geimpfte, würde eine Ungleichbehandlung dieser Personen durch den Staat gegen das Prinzip der Gleichbehandlung verstossen. Der Zeitraum, während dem eine genesene Person vor einer neuen Infektion mit dem Virus geschützt ist und ein beträchtlich niedrigeres Risiko der Übertragung des Virus besteht, ist im Moment noch Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen; er beträgt mindestens drei Monate, aber neuere wissenschaftliche Erkenntnisse weisen eher auf einen Zeitraum von sechs bis acht Monaten hin.

Im Verhältnis unter Privaten, das sich nach dem Grundsatz der Privatautonomie richtet, steht einer Differenzierung - unter gewissen Vorbehalten - rechtlich nichts entgegen; dies gilt schon, bevor das verminderte Übertragungsrisiko wissenschaftlich erwiesen ist.

3. Das Parlament hat am 19. März 2021 im Covid19-Gesetz einen neuen Artikel 6a verabschiedet, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, die Anforderungen an den Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid-19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses festzulegen. Der Bundesrat prüft noch, ob Grossveranstaltungen unter der Bedingung erlaubt werden sollen, dass der Einlass von einer Impfung, einer Genesung oder einem negativen Test abhängt.

Antwort des Bundesrates.

Covid-19-Impfungen. Maximaler Gesundheitsschutz statt Privilegien für Geimpfte | Lexipedia | Lexipedia