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21.3307 · Motion · 2021-03-18

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Reserven von 1098 Beatmungsgeräten, die in den Depots der Armee aufbewahrt werden, den Ländern, die nicht ausreichend Mittel in diesem Bereich haben, gratis zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Im Frühling 2020, während der ersten Welle der Covid-19-Pandemie, beschaffte die Armee in höchster Eile 1700 Beatmungsgeräte, was angesichts der dramatischen Situation zu diesem Zeitpunkt nur logisch war. Schlussendlich waren mehr Geräte vorhanden, als die Kantone benötigten. Heute lagert die Armee in ihren Depots Reserven von 1098 Beatmungsgeräten.

Auch wenn es unbestritten ist, dass die Schweiz Reserven braucht, da die derzeitige Pandemie leider noch nicht zu Ende ist und in Zukunft weitere Pandemien auftreten können, könnte ein Teil der Geräte nützlich oder sogar lebenswichtig für manche Regionen der Welt sein, insbesondere für Länder mit wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten in Afrika oder anderswo.

In diesen schwierigen Zeiten ist es wichtiger denn je, dass sich die Schweiz für eine gerechtere, stabilere und solidarischere Welt einsetzt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Insgesamt hat der Bund seit Beginn der Covid-19-Pandemie 1700 Beatmungsgeräte beschafft: 1550 des Typs Hamilton T1 und 150 des Typs EMV+. Von den 1700 Beatmungsgeräten wurden 592 an die Kantone verkauft oder vermietet (Stand 04. Mai 2021). 600 Hamilton-Geräte werden von der Armee übernommen. Sie dienen dem Ersatz der vorhandenen, veralteten Beatmungsgeräte, damit die Armee das zivile Gesundheitswesen bei Bedarf auch künftig subsidiär unterstützen kann.

Es verbleiben 508 Beatmungsgeräte, die zurzeit weder von den Kantonen noch von der Armee benötigt werden. Solange die Pandemie andauert, soll ein Teil davon als Bundesreserve zurückbehalten werden. Die erforderliche Anzahl wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgelegt; sie richtet sich nach dem absehbaren Bedarf, der vom Verlauf der Pandemie abhängt. Die Armeeapotheke ist für den Unterhalt dieser Beatmungsgeräte zuständig.

Diejenigen Beatmungsgeräte, die nicht als Bundesreserve behalten werden, stehen grundsätzlich für eine Abgabe an Dritte zur Verfügung. Das BAG und die Interdepartementale Arbeitsgruppe medizinische Güter (IDAG) haben sich darauf verständigt, dass 300 Geräte für die humanitäre Hilfe der Schweiz zur Verfügung gestellt werden können. Der mögliche Einsatz dieser Geräte soll auf der Grundlage der weltweiten Entwicklung der epidemiologischen Lage und den damit einhergehenden Bedürfnissen erfolgen. Bis zum möglichen Einsatz bleiben die Beatmungsgeräte in der Obhut (Lagerung, Wartung) der Armeeapotheke. Indien wurden Anfang Mai - neben weiteren medizinischen Hilfsgütern - bereits 50 Beatmungsgeräte im Rahmen eines Hilfegesuches kostenlos ausgeliefert. Das VBS und die Armeeapotheke sind bestrebt, auch die verbleibenden 250 Geräte an Länder mit wenig Mitteln und dringendem Bedarf abzugeben.

Gesuche von weiteren interessierten Ländern werden derzeit im Ressourcenmanagement Bund in Zusammenarbeit mit der IDAG und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) geprüft.

Der Bundesrat erachtet daher das Anliegen der Motion als weitgehend erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.