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21.3482 · Motion · 2021-05-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, beim nächsten Öffnungsschritt in seinem 3-Phasenplan, die unverhältnismässigen Vorgaben für Blasmusik und Singen für Musik- und Gesangsvereine aufzuheben, dies im Gleichschritt mit der Öffnung für Veranstaltungen.

Begründung

Der Bund hat dem Singen und der Blasmusik zusätzliche Auflagen gemacht. Musikproben sollen nur möglich sein, wenn die einzelnen Musiker*innen mit einem Abstand von 5 m in alle vier Richtungen auseinander sitzen. Damit sind Proben nur noch in Räumlichkeiten mit 375 m2 (15 Personen à 25 m2) Fläche möglich. Eine normale Gemeindeturnhalle reicht hier schon nicht mehr aus.

Der Bund bekräftigt damit die Stigmatisierung und das Vorurteil Blasinstrumente seien "Virenschleudern". Das Gegenteil ist der Fall. Man kann mit einer Trompete nicht einmal eine Kerze auslöschen. Es wird also nicht nur zwischen professioneller und nicht-professioneller Kultur unterschieden, sondern auch zwischen Singen/Blasmusik und der übrigen Kultur.

Mit der absurden Vorgabe erfolgt eine Diskriminierung und Stigmatisierung der Blasmusik und es wird unnötigerweise eine nachhaltige Schädigung des Blasmusikwesens in Kauf genommen. Blasmusik ist kein Risiko. Blasmusik tut gut und ist wichtiger Bestandteil unseres kulturellen und Vereinslebens.

Verschiedene Messungen haben gezeigt, dass beim Spielen eines Blasmusikinstruments kein erhöhtes Risiko einer Übertragung von Covid-19 besteht. Die Tonbildung erfolgt (entgegen der Bezeichnung Blasmusik) nicht durch die ins Instrument gestossene Luft, sondern durch die mit der Lippe beim Mundstück erzeugten Schwingungen der Luft. Die Tröpfchen bleiben im Instrument als Kondenswasser zurück. Das Blasinstrument funktioniert gewissermassen als Filter.

Studien haben ergeben, dass insbesondere bei Blasinstrumenten die Einhaltung von Abstandsregeln sowie der üblichen Schutzmassnahmen des BAG (Händedesinfektion, regelmässiges Lüften etc.) ausreichend sind. Mit 4m2/Pers. besteht kein erhöhtes Risiko einer Übertragung von Covid-19.

Es ist nicht einzusehen, weshalb für grössere Veranstaltungen nun ein nächster Öffnungsschritt vorgesehen wird, für die Proben der Vereine, die für viele Menschen ein wichtiger Lebensinhalt sind und wo viel Freiwilligenarbeit geleistet wird, jedoch schärfere Massnahmen gelten sollen als bisher und der Blasmusik in der Schweiz mit den neuen Auflagen ein kompletter "Shutdown" verordnet wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Auf Grund der guten epidemiologischen Lage und fortschreitenden Durchimpfung hat der Bundesrat am 23. Juni 2021 den fünften Öffnungsschritt beschlossen. Er hat dabei die Anliegen der Kulturbranche, die in der Konsultation zum fünften Öffnungsschritt angebracht wurden, berücksichtigt und Öffnungen in diesem Bereich beschlossen. Für Personen, die kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen wurden aufgehoben.

Auftritte von Chören sind auch in Innenräumen wieder möglich. Die Unterscheidung zwischen dem Profi- und dem Amateurbereich hat der Bundesrat aufgehoben. Für Wettkämpfe und Auftritte vor Publikum gelten die Regeln für Veranstaltungen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.