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21.3789 · Interpellation · 2021-06-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Weltweit sind Länder mit einem grossen Defizit infolge der Corona-Pandemie konfrontiert. Regierungen mit leeren Kassen schreiten zu Steuererhöhungen.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der G7 haben sich daher kürzlich den Grundsatz einer globalen Mindeststeuer ("global minimum tax") von 15 Prozent auf den Auslandgewinnen der multinationalen Unternehmen geeinigt.

Die G7-Staaten planen offensichtlich, die erwähnte Mindeststeuer weltweit (wie dies auch die Bezeichnung besagt) einzuführen. Vom Thema betroffen ist auch die Schweiz. Einmal mehr wollen andere Länder uns vorschreiben, wie hohe Steuern wir erheben sollen, um ihnen unliebsame Phänomene wie den Steuerwettbewerb zu verhindern.

Eine derartige Einmischung in unsere Steuerhoheit dürfen wir nicht tolerieren.

Wir wehren uns - zu Recht - dagegen, dass die EU uns mit dem institutionellen Abkommen ihre Gesetze und fremde Richterinnen und Richter aufzwingt; genauso wenig dürfen wir bedingungslos akzeptieren, dass die G7-Staaten der Schweiz vorschreiben, welche Steuersätze sie anwenden soll.

Die Steuerhoheit gehört zu den grundlegenden Elementen der Souveränität.

Ich frage den Bundesrat:

- Wird der Bundesrat die Steuerhoheit der Schweiz verteidigen?

- Welche Folgen könnte nach Ansicht des Bundesrates die Anwendung der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent, auf die sich die G7-Staaten geeinigt haben, für die Schweiz haben und zwar in Bezug auf den möglichen Wegzug von wichtigen steuerzahlenden juristischen Personen und in der Folge auf einen Einnahmeverlust?

- Ist die Schätzung von einem jährlichen Einnahmeverlust von 3-4 Milliarden plausibel?

Stellungnahme des Bundesrates

Am 1. Juli 2021 hat das Inclusive Framework on BEPS der OECD mit aktuell 139 Mitgliedländern Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht. Die Schweiz schliesst sich diesen im Sinn der Weiterführung der Arbeiten an und hält an ihren Vorbehalten und Bedingungen fest. Die Eckwerte sehen eine moderate Verschiebung von Besteuerungsrechten in Marktländer sowie einen globalen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent vor.

Für die Schweiz steht das Gesamtpaket der wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen für den eigenen Standort im Zentrum, die nachhaltiges Wachstum fördern sollen. Im Rahmen der multilateralen Verhandlungen setzt sie sich für einen breit akzeptierten und weltweit einheitlich angewendeten Standard ein, da dies für die Unternehmen planerische Sicherheit und die Vermeidung von einem Wirrwarr nationaler Lösungen bedeutet. Bei der Umsetzung sollen die nationalen Gesetzgebungsverfahren respektiert werden.

Eine Einigung auf multilateraler Ebene wird bis Ende Jahr erwartet. Der Bundesrat wird nach Vorliegen dieser Einigung im Kontext der OECD/G20-Arbeiten eine Bewertung der Auswirkungen auf die Schweiz vornehmen und über die nationale Umsetzung entscheiden. Dabei wird er sich an den strategischen Zielsetzungen der Standortattraktivität, der internationalen Akzeptanz sowie der fiskalischen Ergiebigkeit orientieren. Eine Aussage zu den finanziellen Auswirkungen auf die Schweiz ist derzeit nicht möglich.

Der Bundesrat geht derzeit davon aus, dass er im ersten Quartal 2022 über einen koordinierten Reformplan befinden wird. Eine departementsübergreifende Projektorganisation erarbeitet derzeit die für diesen Entscheid erforderlichen Grundlagen, unter Einbezug von Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft und Wissenschaft.

Antwort des Bundesrates.