21.3819 · Interpellation · 2021-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Eine "Denkfabrik" von und für Menschen mit Behinderungen hat sich im Rahmen eines partizipativen Austausches in den Jahren 2020/2021 mit der Frage beschäftigt, wo aus Sicht von Menschen mit Behinderungen Verbesserungen nötig sind. Im Rahmen der Diskussion über Sensibilisierungsbedarf in der Öffentlichkeit, wurde Handlungsbedarf im medizinischen Umfeld festgestellt. Es fehle dem medizinischen Personal teilweise an der nötigen Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.
In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Wie beurteilt der Bundesrat die Sensibilisierung des medizinischen Fachpersonals auf behinderungsspezifische Bedürfnisse?
2. Wie kann sichergestellt werden, dass medizinisches Personal sowohl kompetent als auch empathisch mit Menschen mit Behinderungen umgeht?
3. Wie wird medizinisches Fachpersonal für behinderungsspezifische Fragen sensibilisiert?
4. Gibt es entsprechende praktische Module im Rahmen der pflegerischen und ärztlichen Ausbildung?
5. Ist der Bundesrat bereit, darauf hinzuwirken, dass die Sensibilisierung für behinderungsspezifische Anforderungen schweizweit stärker in die Ausbildung von medizinischem Fachpersonal eingebaut und praktische Module angeboten werden, um das Personal in diesen Belangen zu stärken und besser auf Situationen im Alltag vorzubereiten?
Stellungnahme des Bundesrates
Gesundheitliche Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen setzt einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsleistungen und zur medizinischen Versorgung voraus. Neben dem barrierefreien Zugang zur Gesundheitsversorgung kommt einem bedarfsgerecht ausgebildeten Gesundheitspersonal und einer angemessenen, zugänglichen und verständlichen Kommunikation auf Augenhöhe eine zentrale Rolle zu. Das Medizinalberufegesetz MedBG (SR 811.11), das Psychologieberufegesetz PsyG (SR 935.81) und das Gesundheitsberufegesetz GesBG (SR 811.21) setzen den hierfür notwendigen Rahmen, der von den für die Aus- und Weiterbildung zuständigen Institutionen weiter konkretisiert und umgesetzt werden muss. Dem Bund kommt bei der Ausgestaltung spezifischer Aus- und Weiterbildungsinhalte von Gesundheitsfachpersonen keine Kompetenz zu.
1. Die Sensibilisierung des Gesundheitsfachpersonals ist von grosser Bedeutung, um auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingehen zu können. So ist dieses Thema Bestandteil in der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Gesundheitsfachpersonen. Die besondere Sensibilisierung für die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung wurde dementsprechend auch bei früheren Projekten berücksichtigt (siehe 18.3795 Ip. Gysi "Gesundheitsversorgung bei Personen mit einer Behinderung"). Eine generelle Einschätzung zum effektiven Stand der Sensibilisierung ist zum aktuellen Zeitpunkt aber nicht möglich.
2. Gesetze und Verordnungen legen den Rahmen von Aus- und Weiterbildung des Gesundheitsfachpersonals fest. In erster Linie werden die Anforderungen und Kompetenzen im MedBG, PsyG und GesBG thematisiert. Der Bundesrat bietet durch die Verordnungen und den darin vorgeschriebenen Qualitätsstandards die allgemeinen Rahmenbedingungen für einen sozialkompetenten und -sensiblen Umgang. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung in Aus- und Weiterbildungskursen wird durch die zuständigen Organisationen und Institutionen in Eigenverantwortung übernommen.
3. und 4. Die Sensibilisierung hat ihren Platz im Rahmen der Aus-, Weiter- und Fortbildung in Form von theoretischer Vermittlung und praktischen Übungsteilen. Entsprechende Module existieren sowohl in der pflegerischen als auch in der ärztlichen Ausbildung und sind Teil praktischer Prüfungen. Deren genauer Inhalt fällt ebenfalls in die Verantwortlichkeit der auszubildenden Institutionen und Verbände.
5. Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine Sensibilisierung für behindertenspezifische Anforderung einen wesentlichen Beitrag zur Inklusion und zur Gleichbehandlung leistet. Er hat in verschiedenen Bereichen (siehe 18.3795 Ip. Gysi "Gesundheitsversorgung bei Personen mit einer Behinderung") unterstrichen, welche Bedeutung er diesem Thema zumisst. Die aktuelle Gesetzeslage bietet die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung der Anliegen. Weitergehende, konkrete Regulierungen und Umsetzungen sind jedoch Sache der zuständigen Institutionen (Aus- und Weiterbildungsstätten) sowie kantonaler Stellen.
Antwort des Bundesrates.