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21.3826 · Motion · 2021-06-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den versprochenen Schluss-Bericht über das Ausmass und die Wirkung der Steuersubventionen des Bundes vorzulegen.

Begründung

"Die primäre Funktion von Steuern besteht darin, Mittel zu generieren, um die Aufgaben des Staates zu finanzieren. Weniger offensichtlich ist, dass über das Steuersystem jährlich Milliarden von Franken ausgegeben werden (tax expenditures). Indem nämlich gewisse Bevölkerungsgruppen steuerlich bevorzugt werden, entgehen dem Fiskus Einnahmen." Dieser Satz stammt aus dem Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung "Welche Steuervergünstigungen gibt es beim Bund?" aus dem Jahre 2011, der aufzeigt, dass Steuervergünstigungen aller Art den Bund rund 25 Milliarden Franken jährlich kosten.

Unser Subventionsgesetz (SuG) legt in Artikel 7 Buchstabe g fest, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet werden sollte, da diese gewichtige Nachteile aufweisen. Sie widersprechen dem Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, wenn sie zur Erreichung ausserfiskalischer Zielsetzungen eingesetzt werden; die Einflussnahme auf die geförderte Tätigkeit ist erschwert, da die steuerlichen Vergünstigungen nicht mit Auflagen und Bedingungen verknüpft werden können; sie können sich zu Giesskannensubventionen entwickeln, da sie sich einer Überprüfung der Wirkung entziehen; Subventionen in Form von Steuervergünstigungen weisen hohe Mitnahmeeffekte auf, sind ineffizient und ineffektiv; die fehlende Abbildung der Subvention in der Rechnung des Bundes widerspricht den Grundsätzen der Transparenz und Vollständigkeit; sie entziehen sich somit der Budgetkontrolle und -steuerung durch das Parlament.

Die Finanzkontrolle habe im Mai 2017 ein Projekt zur Prüfung der Angemessenheit von Steuersubventionen und Ausnahmeregelungen bei Bundeseinnahmen gestartet, der Schlussbericht stehe aus (Anfrage 18.1009). 2020 zeigt ein WSL-Bericht "Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz" ein erschreckendes Ausmass an schädlichen direkten und indirekten Subventionen auf. In der Fragestunde September 2020 wurde erklärt, das Bericht-Projekt sei gestoppt worden. Am 16. Juni 2021 wurde eine Studie der Denkfabrik CEP publiziert, die aufzeigt, dass die Schweiz in Sachen Transparenz von Steuervergünstigungen eine Blackbox ist. Unter den OECD-Ländern ist die Schweiz Schlusslicht. Das ist inakzeptabel.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen der Anfrage 18.1009 der Motionärin hat der Bundesrat im Mai 2018 auf ein Prüfprojekt der Eidgenössischen Finanzkontrolle hingewiesen betreffend die Angemessenheit von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen bei den Bundeseinnahmen, begrenzt auf die indirekten Steuern und Abgaben. Der Schlussbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle sei noch ausstehend.

Im Rahmen einer Fragestunde im September 2020 hat der Bundesrat die Frage 20.5648 der Motionärin betreffend diesen Schlussbericht dahingehend beantwortet, die Eidgenössische Finanzkontrolle habe beschlossen, die Arbeiten nach Abschluss der Detailvorbereitungen für die Prüfung der Angemessenheit von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen bei den Bundeseinnahmen einzustellen. Über die Auswirkungen der über 100 Steuervergünstigungen bei den indirekten Steuern (Mehrwertsteuer etc.) bestünden relativ wenig Informationen. Insgesamt wurde der Einnahmenausfall von der Eidgenössischen Steuerverwaltung in einem Bericht aus dem Jahr 2011 auf über 14 Milliarden Franken geschätzt. Die Eidgenössische Finanzkontrolle erachtete die Erfolgsaussichten für Veränderungen bei den gesetzlich verankerten Steuervergünstigungen und dem somit aktuell nicht vorliegenden Handlungsspielraum als gering ein. Bei den Verbrauchssteuern (Mineralölsteuer, Tabak, Bier und gebrannte Wasser) zeigte die Vorbereitung, dass entweder der Handlungsspielraum für mögliche Veränderungen nicht gegeben ist oder nur Kleinstbeträge untersucht werden können.

An dieser Ausgangslage hat sich seither nichts geändert. Es kann jedoch auf den Bericht in Erfüllung des Postulats 15.3387 verwiesen werden, welcher noch diesen Sommer vom Bundesrat verabschiedet werden soll und sich explizit auch zum Thema Steuervergünstigungen äussert.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.