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21.4007 · Dringliche Interpellation · 2021-09-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die globale Bedrohung durch das Virus Covid-19 versetzt die Menschheit seit Anfang 2020 in den Krisenmodus. Auch bald 18 Monate nach Ausrufung der besonderen Lage durch den Bundesrat aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft auch in der Schweiz immer noch von den Auswirkungen dieser viralen Bedrohung eingeschränkt. Die Einschränkungen verfolgen das simple Ziel, die medizinische Versorgung von Kranken gewährleisten zu können.

Die Hauptsorge ist, dass dies nicht gewährleistet werden kann, wenn eine Häufung von Angesteckten mit schweren Verläufen auftritt. Insbesondere kann bei einer solchen Häufung der Bedarf an qualifizierter Versorgung nicht gedeckt werden, weshalb eine Reduktion der Infektionen (durch Schutzkonzepte zur Verminderung der Übertragungsrate via Aerosole), resp. der schweren Krankheitsverläufe (durch eine hohe Durchimpfungsrate) nötig bleibt.

1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die drohende Überlastung der medizinischen Versorgung im Zusammenhang der Covid-19-Pandemie insbesondere auf Fachkräftemangel zurückzuführen ist?

2. Ist es im Interesse des Bundesrats, dass zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung Mindeststandards für situationsgerechte Personaldotationsverhältnisse festgelegt werden?

3. Beabsichtigt der Bundesrat, die Kantone zu verpflichten, zur Sicherstellung der Qualität der Pflege Mindeststandards für situationsgerechte Personaldotationsverhältnisse festzulegen?

4. Welche anderen Massnahmen erachtet der Bundesrat als sinnvoll, um die Kantone dabei zu unterstützen, situationsgerechte Personaldotationsverhältnisse herstellen zu können?

5. Welche Massnahmen erachtet der Bundesrat als sinnvoll, um die Kantone dabei zu unterstützen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei den Leistungserbringenden der medizinischen Versorgung zu fördern um die Berufsausstiegsrate zu vermindern?

Begründung

Es ist zwar Aufgabe der Kantone, die Qualität der medizinischen Versorgung zu gewährleisten.

Allerdings zeigt das Beispiel der Belastung der intensivmedizinischen Versorgung während der Covid-19-Pandemie, dass es im Interesse des Bundes ist, die Umsetzung dieser Versorgung durchzusetzen.

Der Handlungsbedarf bleibt unbestritten und ist zwei Umständen zu verdanken: Die Kosten der Demografie und die fehlende Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

- In der Schweiz werden halb so viele Pflegefachkräfte ausgebildet als nötig wären.

- Fast die Hälfte der Ausgebildeten steigt innerhalb der ersten 5 Berufsjahre um oder aus. Das sind rund 2000 pro Jahr. - Bis 2030 werden aufgrund der demografischen Entwicklung der Schweizer Bevölkerung rund 65 000 zusätzliche Pflegestellen nötig sein.

- Aktuell sind in der Schweiz rund 10 000 Stellen nicht besetzt. 40 Prozent der Pflegenden wurden schon heute gezielt im Ausland rekrutiert.

- Die Arbeitsbedingungen sind auch für Teilzeitarbeitende kaum mit Familienleben vereinbar da die Personalplanung die Lebensumstände der Mitarbeitenden nicht berücksichtigt. Diese werden als Hauptgrund für den Berufsausstieg genannt.

Selbst wenn also mehr Pflegende ausgebildet werden, werden diese weiterhin zur Hälfte den Beruf wieder verlassen, wenn sich die Arbeitsbedingungen nicht ändern. Dazu gehören insbesondere die elternfreundliche Einsatzplanung, die Arbeitsbelastung bei unbesetzten Stellen resp. zu tief angesetzter Personaldotation und eine der Ausbildung angemessene Gewährleistung von Verantwortung.

Die Leistungserbringenden sind bezüglich dem Interesse, zur Sicherstellung der Qualität nebst der erschwerten Rekrutierung aufgrund Fachkräftemangel einem doppelten Fehlanreiz ausgesetzt: Pflegeleistungen werden nicht adäquat abgegolten und sind somit kaum kostendeckend zu gewährleisten und es existieren keine Mindeststandards für situationsgerechte Personaldotationsverhältnisse.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Überlastung der Spitäler hat viele Ursachen. Neben dem Personal, welches seit nun mehr als 1,5 Jahren enorm gefordert ist, war es insbesondere am Anfang der Krise auch die medizinische Infrastruktur, welche auf die Pandemie dieses Ausmasses ausgerichtet werden musste. Bund und Kantone werden evaluieren, wie man sich in Zukunft besser auf ausserordentliche Situationen wie diese vorbereiten kann. Die auch zu Normalzeiten angespannte Personalsituation ist sicherlich ein Faktor, welcher dazu beigeträgt, dass die Kapazitäten nicht unbegrenzt erhöht werden können. Es ist jedoch zu bedenken, dass die Kapazitäten an medizinischem Personal und Material nicht dauerhaft auf eine Krise wie die Coronapandemie ausgerichtet werden können. Dies würde zu einer Überkapazität und zu einem enormen Kostenanstieg im Gesundheitswesen führen.

2./3. Dem Bundesrat ist bewusst, dass eine ausreichende Personaldotation für die Qualität der Pflege von Bedeutung ist. Im Bericht zur Beantwortung des Postulats 18.3602 Marchand-Balet "Wie kann die Qualität der Pflege sichergestellt werden?" wird er einerseits Elemente darlegen, die für eine situationsbezogene Personaldotation berücksichtigt werden sollten und andererseits weitere Komponenten ausführen, welche für die Pflegequalität relevant sind. Die Erarbeitung dieses Berichts erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Pflegeforscherinnen und -forschern sowie einer Begleitgruppe von Expertinnen und Experten aus dem Feld und soll im Laufe des Jahres 2022 durch den Bundesrat verabschiedet werden. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sieht schon heute vor, dass Gesundheitsinstitutionen nur zugelassen werden, wenn sie über das erforderliche Fachpersonal verfügen. Der Bundesrat hat zudem in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) bei den Planungskriterien den Aspekt der Qualität per 1. Januar 2022 gestärkt und den Kantonen die Prüfung des Vorhandenseins des erforderlichen qualifizierten Personals vorgeschrieben. Das Parlament hat es im Rahmen der Beratungen des indirekten Gegenvorschlags zur Pflegeinitiative (Pa. Iv. 19.401) abgelehnt, die Personaldotation bundesrechtlich detaillierter zu regeln.

4. Voraussetzung dafür, dass die Personaldotation überhaupt erhöht werden kann, ist, dass genügend Pflegefachpersonal zur Verfügung steht. Mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative (Pa. Iv. 19.401) hat das Parlament einer Ausbildungsoffensive von Bund und Kantonen mit finanziellen Beiträgen zur Stärkung der Pflegeausbildung von bis zu 1 Milliarde Franken zugestimmt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass damit der bestehende Fachkräftemangel im Pflegebereich wirkungsvoll angegangen werden kann. Der indirekte Gegenvorschlag wird indessen nur umgesetzt, wenn die Pflegeinitiative abgelehnt und kein Referendum ergriffen wird. Da mit dem indirekten Gegenvorschlag bereits eine gesetzliche Grundlage vorliegen würde, könnte er rasch umgesetzt werden.

5. Der Bundesrat erachtet gute Arbeitsbedingungen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben als wichtige Voraussetzung, die Berufsverweildauer zu erhöhen. Die Institutionen der Gesundheitsversorgung, die Kantone und die Sozialpartner sind deshalb aufgerufen, gemeinschaftlich Lösungen zur Verbesserung der Arbeitssituation für Pflegende zu finden. Der Bund hat in diesem Bereich keine Kompetenzen.

Der Bund hat seinerseits in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen, um das Berufsbild der Pflegefachfrau und des Pflegefachmannes zu stärken, damit mehr Pflegefachkräfte im Beruf verbleiben oder wieder einsteigen. So wurden im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI) folgende Massnahmen ergriffen:

1) Massnahmen zur Verbesserung der Fachkräftesituation in der Langzeitpflege mit Imagekampagnen ("Karriere machen als Mensch") und finanzieller Unterstützung von kantonalen Wiedereinstiegsprogrammen,

2) Programme für die bessere Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen im Gesundheitswesen ("Förderprogramm Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017 - 2020") sowie um

3) Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und

4) ein weiteres Förderprogramm "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020".

Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2022 auf der Grundlage einer Auslegeordnung entscheiden, welche weiteren Schritte zur Erreichung des strategischen Ziels "Mehr Langzeitpflegepersonal" notwendig sind.

Antwort des Bundesrates.