21.4216 · Postulat · 2021-09-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht eine Gesamtschau vorzulegen, die es erlaubt, Kohärenz zwischen der Klima-, Energie- und Standortpolitik zu schaffen. Darin soll unter anderem aufgezeigt werden, wie die Synergien zwischen den unterschiedlichen Politikbereichen besser genutzt werden können, um das gemeinsame Ziel des Umbaus der Energieversorgung zu erreichen. Denn nur in einer gesamtheitlichen Sicht kann Klima- und Energiepolitik sich gegenseitig positiv beeinflussen.
Begründung
In der aktuellen Diskussion über unsere künftige Energie- und Klimapolitik rückt zunehmend die Sorge um die Versorgungssicherheit im Kontext der vollständigen Dekarbonisierung unserer Energieversorgung ins Zentrum. Wie bereits in den vergangenen Diskussionen gehen auch heute die Vorstellungen weit auseinander, wie die Versorgungssicherheit künftig sichergestellt werden kann. Die diesbezüglichen Pläne des Bundesrates, über einen Mantelerlasses zur Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes mussten bereits durch ein Übergangsgesetz ergänzt werden. Dadurch wird das "weiter wie bisher" zementiert, bevor eine Gesamtsicht der Problemlage vorliegt. Gleichzeitig ist in der Klimapolitik nach der Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes weiterhin unklar, wie die Schweiz ihre Klimaziele bis 2030 oder 2050 erreichen will und es wird mit einzelnen Vorlagen versucht, Rechtsunsicherheit über einzelne Übergangslösungen zu verhindern. Nicht zu vergessen, sind die hängigen Diskussionen über die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes, die Gletscherinitiative, die Biodiversitätsinitiative oder die sistierte Debatte zur Zukunft unserer Agrarpolitik. Bei all diesen Vorlagen wird man den Eindruck nicht los, dass sich der Bundesrat verzettelt hat und damit auch der ganze Politbetrieb die Übersicht verliert. Mittels einer umfassenden Gesamtschau soll darum das Zusammenwirken der verschiedenen Faktoren eruiert und endlich Kohärenz zwischen der Klima-, Energie- und Standortpolitik hergestellt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Bei seinen Beschlüssen berücksichtigt der Bundesrat bereits heute die Zusammenhänge und die Synergien zwischen der Klima- und Energiepolitik sowie der Raumplanung. Das Gleiche gilt für die Arbeit der Verwaltung. Ein Beispiel dafür sind die Energieperspektiven, welche eine wichtige Grundlage für die Energie- und Klimastrategie bilden. Auch werden die Bestrebungen im Klimabereich zur künftigen Ausgestaltung der Klimapolitik durch gezielte Massnahmen im Energiesektor begleitet, beispielsweise durch den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien oder bei der Energieeffizienz (Gebäude, Mobilität). Weiter nehmen die Vorlagen jeweils Bezug zur Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrats, welche als übergeordnetes Instrument zur Kohärenz der Sektoralpolitiken beiträgt.
Die verschiedenen Vorlagen haben ihren eigenen Fahrplan, die Kohärenz wird aber insbesondere durch die Energie- und Klimastrategie und durch die inhaltliche Abstimmung der verschiedenen Vorlagen sichergestellt. Die Klimastrategie 2050 legt strategische Ziele für die verschiedenen Sektoren fest, um das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen. Die Energiestrategie 2050 hat als Ziel, die Energieeffizienz zu steigern und den Ausbau erneuerbaren Energien zu fördern. Gleichzeitig soll die energiebedingte Umweltbelastung reduziert werden. Die bundesrätliche Vorlage für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien baut darauf auf, ist im Einklang mit der Klimastrategie und setzt den Schwerpunkt auf die Versorgungssicherheit. In den Botschaften der einzelnen Vorlagen wird das Verhältnis zu anderen wichtigen Geschäften und Strategien dargestellt, was eine Gesamtübersicht für Bundesrat, Parlament und Bevölkerung gewährleistet. Zudem bietet die Legislaturplanung des Bundesrates einen Überblick über die geplanten Geschäfte in den verschiedenen Politikfeldern. Der Bundesrat erachtet die Kohärenz zwischen den verschiedenen Bereichen aufgrund der oben genannten Aktivitäten als sichergestellt und eine zusätzliche Berichterstattung, wie im Postulat gefordert, als nicht notwendig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.