Lexipedia

21.4386 · Interpellation · 2021-12-07

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt folgende Fragen zu beantworten

1. Werden pflanzliche Lebensmittel importiert, bei denen in Produktion, Lagerhaltung, Transport oder Verarbeitung Pestizide eingesetzt wurden, die in der Schweiz verboten oder nicht zugelassen sind?

2. Falls ja, um welche Produkte handelt es sich?

3. Wie hoch sind die Marktvolumen und die Marktanteile solcher Produkte?

4. Ist zur präzisen Beantwortung der Fragen 2 und 3 ein systematisches Monitoring notwendig?

5. Ist der Bundesrat bereit dem Parlament einen gesetzlich verankerten Absenkpfad (z.B. minus 50 Prozent bis 2027) für

Importe von pflanzlichen Produkten vorzuschlagen, bei denen in der Produktion, Lagerung, Transport oder

Verarbeitung Pestizide verwendet wurden, die in der Schweiz verboten oder nicht zugelassen sind?

Begründung

In der Schweiz ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die nur in der konventionellen Landwirtschaft zugelassen sind, in den letzten Jahren stark rückläufig. Über 50 Prozent der in der Landwirtschaft verwendeten PSM sind heute Biomittel. Viele PSM mit einem hohen Risikopotential werden in der Schweiz nicht mehr eingesetzt. Zudem hat das Parlament mit der pa. iv. 19.475 einen Absenkpfad für die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pestiziden erlassen.

Nun gilt es alles daran zu setzen, dass die Bestrebungen der Schweizer Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Reduktion des PSM Einsatzes nicht einfach zu einer Verlagerung ins Ausland führen, in dem mehr pflanzliche Lebensmittel in die Schweiz importiert werde. Es ist daher wichtig, dass sauber analysiert wird, welche Lebensmittel importiert werden, bei denen in der Produktion, Lagerhaltung, Transport oder Verarbeitung Pestizide eingesetzt wurden, die in der Schweiz verboten oder nicht mehr zugelassen sind. Zudem ist für solche Lebensmittel ein Absenkpfad mit klaren Zielvorgaben und Fristen einzuführen.

Stellungnahme des Bundesrates

1 und 2) Der Konsum von Lebensmitteln ist in der Schweiz sicher. In der Schweiz verbotene oder nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel können im Ausland für verschiedene Pflanzenkulturen bewilligt sein, wie z.B. bestimmte exotische Früchte- und Gemüsearten. Die daraus produzierten Lebensmittel dürfen unter Einhaltung von gesundheitlich sicheren Rückstandshöchstgehalten, sogenannten Einfuhrtoleranzen, in die Schweiz importiert werden. Letztere werden nach aktuellem Stand der Wissenschaft festgelegt, beinhalten eine grosszügige Sicherheitstoleranz und werden nur dann zugelassen, wenn ein Gesundheitsrisiko für die Konsumentinnen und Konsumenten ausgeschlossen werden kann.

3) Das Marktvolumen und die Marktanteile eingeführter Lebensmittel, welche mit verbotenen und nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, sind nicht bekannt.

4 und 5) Das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel in der Schweiz und die festgelegten Einfuhrtoleranzen entsprechen der Praxis in der Europäischen Union und den Anforderungen der Welthandelsorganisation (WTO) und des Codex Alimentarius (vgl. Antworten betreffend die Motion 20.3835 Badertscher "Keine gesundheitsschädigenden Rückstände von verbotenen Pflanzenschutzmitteln in importierten Lebensmitteln" und Interpellation 20.3351 Badertscher "Gesundheitsschädigende Chemikalien. Warum toleriert der Bundesrat Rückstände von verbotenen Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln?"). Bei dieser Vorgehensweise können gesundheitlich sichere Einfuhrtoleranzen festgelegt werden. Falls dies nicht möglich ist, gilt die Nulltoleranz (d.h. keine Einfuhrtoleranz).

Zudem werden importierte Lebensmittel an den Grenzen und an den Verkaufsstellen auf allfällige Rückstände untersucht. Diese Kontrollen erfolgen durch die zuständigen Bundes- und Kantonsbehörden zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.

Ein Gesetzesentwurf gemäss Vorschlag des Interpellanten hätte Importrestriktionen und Handelshemmnisse zur Folge, die mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar wären.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Konsumentinnen und Konsumenten ausreichend vor eventuellen Pflanzenschutzmittelrückständen in importierten Lebensmitteln geschützt werden. Mit der aktuellen Vorgehensweise wird internationales Recht erfüllt. Ein Alleingang der Schweiz mit Importrestriktionen ist daher nicht angezeigt und ein Monitoring dieser Lebensmittel nicht erforderlich.

Antwort des Bundesrates.