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21.4426 · Motion · 2021-12-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung von Gästen über eine nationale digitale Lösung umzusetzen. Die Vollzugshoheit und föderalen Kompetenzen sollen dabei gewahrt bleiben.

Begründung

In der Schweiz existiert ein kantonaler Flickenteppich für die Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung. Einige Kantone verfügen über keine digitale Lösung. Andere wiederum haben digitalisiert, ohne dass sie die Möglichkeit einer digitalen Unterschrift geschaffen hätten. Weiter gibt es Kantone, welche die Beherbergungsstätten verpflichten, neben den ausländischen auch die inländischen Gäste zu melden. Auch was die Datenaufbewahrung anbelangt, existieren unterschiedliche Anforderungen. Diese reichen von der mehrjährigen physischen Lagerung der Meldescheine im Hotel bis hin zur Abgabe der Dokumente bei der örtlichen Polizei. Aus der Perspektive des Gasts ist die aktuelle Lage unhaltbar und widerspricht einer modernen Customer Journey, bei welcher der Dienstleistungsgedanke im Fokus steht. So müssen Gäste bei jeder neuen Übernachtung in der Schweiz in verschiedenen Hotels einen neuen Meldeschein ausfüllen und unterzeichnen.

Die geschaffene nationale Antragsstelle zur Umwandlung des Impfnachweises von Gästen aus Drittstaaten in ein Schweizer Covid-Zertifikat ist ein gutes Beispiel, wie eine nationale Lösung bei gleichzeitig kantonalen Kompetenzen und hoher Gästeorientierung funktionieren kann. Die digitalen Möglichkeiten müssen ausgeschöpft werden, damit Gäste künftig nicht mehr mehrere Male während ihrer Aufenthalte in der Schweiz dieselben Daten erfassen müssen. Die Unterschriftspflicht muss einfach umgesetzt werden. Zudem sollen die Hotels die Meldescheine nicht mehr selbst lagern müssen. Weiter sind die Daten automatisiert an die richtige kantonale Stelle zu überweisen. Dies alles führt zu massiver administrativer Entlastung.

Der Vorstoss steht im Einklang mit der neuen Tourismusstrategie 2021. Digitalisierung und gute Rahmenbedingungen werden darin als wichtige Ziele und Handlungsfelder identifiziert. Die Entlastungen helfen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Gerade die Hotellerie hat während der Pandemie Substanz verbrannt. Mit der Motion wird neues Potenzial freigesetzt. Die finanziellen, zeitlichen und personellen Ressourcen dürfen nicht in der Bürokratie versickern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Es besteht auf nationaler Ebene derzeit keine gesetzliche Grundlage, um eine nationale digitale Lösung zur Regelung der Meldepflicht zu entwickeln. Artikel 16 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (SR 142.20) regelt die Meldepflicht gegenüber den Kantonen bei gewerbsmässiger Beherbergung, welche auf Ausländerinnen oder Ausländer beschränkt ist. Die Umsetzung dieser Meldepflicht richtet sich nach kantonalem Recht und fällt somit in die Zuständigkeit der Kantone.

Die Handhabung der Meldescheine ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Diese Vielfalt der Regelung hat insbesondere mit den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kantone hinsichtlich Informations- und Kontrollmöglichkeiten im Bereich Tourismus und der öffentlichen Sicherheit zu tun. Ein einheitliches nationales System dürfte den unterschiedlichen kantonalen Interessen nicht gerecht werden.

Die Regelung der Zuständigkeit bei der Entwicklung einer nationalen Antragsstelle zur Umwandlung des Impfnachweises von Gästen aus Drittstaaten in ein Schweizer Covid-Zertifikat ist nicht mit der Regelung der Zuständigkeiten bei der Meldepflicht zu vergleichen. Im Covid-19-Gesetz (SR 818.102) vom 25. September 2020 ist verankert, dass der Bundesrat den Vollzug der Covid-Massnahmen regelt. Der Bundesrat ist daher befugt, die Vollzugsmassnahmen der Kantone zu koordinieren und bei Bedarf Massnahmen für einen einheitlichen Vollzug vorzuschreiben. Die Covid-19-Verordnung Zertifikate (818.102.2) regelt die die bundesinterne Zuständigkeit für die Betreibung der nationalen Antragsstelle. Darauf basierend konnte eine nationale Antragsstelle zur Umwandlung des Impfnachweises von Gästen geschaffen werden. In Bezug auf die kantonale Meldepflicht besitzt der Bundesrat diese Befugnisse nicht. Der Vollzug richtet sich nach kantonalem Recht.

Der Bundesrat begrüsst Bemühungen der Kantone zur Automatisierung und Digitalisierung von Prozessen zur administrativen Vereinfachung der kantonalen Meldepflicht. Als gutes Beispiel kann hier das Projekt e-Logiernächtemanagement von Basel-Stadt genannt werden. Dies ist auch im Sinne der Tourismusstrategie des Bundes, welche weiterhin einen Fokus auf die Digitalisierung legt. Für Digitalisierungsprojekte besteht - unter Einhaltung der jeweils geltenden Fördervoraussetzungen - die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung im Rahmen der tourismuspolitischen Förderinstrumente des Bundes.

Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen. Der Bundesrat sei zu beauftragen - unter Einbezug der Kantone - zu prüfen, wie eine nationale digitale Lösung zur Umsetzung der Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung von ausländischen Gästen unter Berücksichtigung der kantonalen Interessen umgesetzt werden könnte.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.