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21.4469 · Postulat · 2021-12-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Offshoring-Strategie von Swisscom zu untersuchen und dazu Stellung zu nehmen sowie strategische Überlegungen anzustellen, mit welchen Massnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens erhalten werden kann, ohne seine Aufgaben im Rahmen des Service public und als Arbeitgeber zu beschneiden. Mit seiner Untersuchung soll der Bundesrat zeigen, ob die Tendenz der Swisscom in den letzten Jahren, Arbeiten auszulagern, im Einklang mit den strategischen Zielen steht, die der Bund für seinen ehemaligen Regiebetrieb insbesondere in Bezug auf die Personalpolitik festgelegt hat.

Begründung

Im Jahr 2020 verlagerte die Swisscom einen Teil des IT-Bereichs DevOps (Softwareentwicklung und IT-Betrieb) nach Rotterdam. Im selben Jahr war der DevOps-Bereich auch von einer Verlagerung nach Riga betroffen. Im Jahr 2021 kündigte die Swisscom an, einen Teil der Callcenter in den Kosovo zu verlagern. Das Unternehmen begründet dies mit dem Kostendruck und dem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, insbesondere im IT-Bereich. Es ist zudem geplant, dass die Zahl der Swisscom-Mitarbeitenden an den genannten Standorten schrittweise aufgestockt wird. Doch im Jahr 2018 schrieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation 18.3596, dass er "keine Tendenz bei Swisscom wahr[nimmt], wesentliche Tätigkeiten und Kompetenzen systematisch auszulagern". Die Beispiele der letzten Jahre zeigen aber, dass es bei der Swisscom eine klare Tendenz zum sogenannten Nearshoring gibt. Das Unternehmen unterliegt klaren strategischen Zielen in der Personalpolitik. Beispielsweise soll es auf dem Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber auftreten, um Talente zu gewinnen und nachhaltig zu binden (Ziel 3.2). Ausserdem verlangt der Bundesrat, dass die Swisscom die berufliche Entwicklung, die Qualifikation und die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert und diese auf die kommenden Bedürfnisse ausrichtet (Ziel 3.4). Durch die Auslagerung aufgrund des Fachkräftemangels ist es fraglich, ob diese Ziele erreicht werden. Der Bundesrat muss sich zu diesem Offshoring-Trend der Swisscom klar positionieren. Dabei wird auch zu klären sein, ob dieser Trend mit dem Grundversorgungsauftrag des Unternehmens vereinbar ist.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Nach Konsultation der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte (KVF) hat der Bundesrat am 24. November 2021 die strategischen Ziele für die Periode 2022 bis 2025 verabschiedet. Darin hat der Bundesrat in Analogie zu den strategischen Zielen der Post neu das Ziel formuliert, dass die Swisscom bei ihrer Organisation den Anliegen der Regionen Rechnung trägt, sofern dies betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. Der Bundesrat beurteilt jährlich die Erfüllung der strategischen Ziele und berichtet darüber den Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen des Parlaments, die darüber eine Aussprache führen. Über die Erreichung der neuen strategischen Ziele für die Periode 2022 bis 2025 wird der Bundesrat das erste Mal im März 2023 berichterstatten. Das Anliegen der Postulatin wird damit erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.