21.4531 · Postulat · 2021-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, von relevanten Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram, Twitter und Youtube Zahlen zu verlangen über die Anzahl Vorfällen, welche die Nutzungsbedingungen verletzen und potenziell strafrechtlich relevant sind.
Zu dieser Art Vorfälle gehören
- Sexuelle Belästigung
- Hate Speech
- Fake News
- Terrorismus und Extremismus
- Pornografie
Begründung
Siehe Kategorien FB & Insta hier: https://transparency.fb.com/data/community-standards-enforcement
Bei dieser Art Vorfälle handelt es sich nicht nur um eine Verletzung der Nutzungsbedingungen, sondern um für unsere Gesellschaft relevante Phänomene. Bei allen handelt es sich um Vergehen oder gar Verbrechen, welche für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Funktionieren lunserer Demokratie ein Problem darstellen. Gleichzeitig ist längst klar, dass diese Art Vorfälle auf allen grossen Social-Media-Plattformen zum Alltag gehören. Die meisten dieser Vorfälle werden dabei von den Plattformen so früh erkannt, dass sie innerhalb weniger Stunden gelöscht werden - ohne dass die Vorfälle zu rechtlichen Konsequenzen innerhalb des realen Rechtsstaats führen.
Das Ausmass des Problems bleibt deshalb für eine Gesellschaft unbekannt - ob es von grossem Interesse ist, das Ausmass des Problems zu kennen. Viele Social-Media-Plattformen weisen die Anzahl Vorfälle insgesamt aus, teilweise auch bezogen auf Länder und/oder die EU. Es ist aber an der Zeit, mit spezifischem Bezug zur Schweiz zu wissen, wie verbreitet diese Praktiken in unserem Land sind. Die Social-Media-Plattformen verfügen dabei in fast allen Vorfällen über die Möglichkeit, diese einem Land zuzuordnen.
Es besteht deshalb kein Zweifel, dass es möglich und in grossem Interesse der Schweiz ist, die genaue Anzahl Vorfälle und die Zuordnung zu den Kategorien von den Social-Media-Plattformen herauszufordern.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Am 17. November 2021 hat der Bundesrat einen Bericht des BAKOM unter Mitwirkung der Bundeskanzlei zur Kenntnis genommen, der unter dem Titel "Intermediäre und Kommunikationsplattformen. Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation und Ansätze einer Governance" publiziert wurde (https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/digital-und-internet/digitale-kommunikation/kommunikationsplattformen.html). Der Bericht ortet u.a. Hassrede als einen der Problembereiche.
Angesichts der im Bericht dargestellten Schlussfolgerungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die gesellschaftliche Einbindung und Governance der digitalen Intermediäre einer breiten öffentlichen Debatte bedarf. So hat der Bundesrat im Anschluss an die Veröffentlichung des Berichtes beim UVEK (BAKOM) ein Aussprachepapier in Auftrag gegeben, das untersucht, ob und wie Kommunikationsplattformen reguliert werden könnten. Dieses Papier wird auch das Anliegen des Postulats behandeln und dem Bundesrat Ende 2022 vorgelegt werden. Dem Ergebnis dieser Arbeiten ist nicht vorzugreifen.
Die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates hat den Bundesrat zudem mit dem Postulat 21.3450 "Hassreden. Bestehen gesetzliche Lücken?" beauftragt, bis Mitte 2023 einen Bericht zum Regulierungsbedarf vorzulegen. Der beim UVEK in Auftrag gegebene Bericht wird einerseits den gesetzgeberischen Handlungsbedarf in diesem Bereich abklären. Andererseits soll er Ausmass und Formen von Hassrede auf den Plattformen der Intermediäre erfassen. In diesem Zusammenhang werden auch die im Postulatstext genannten Intermediäre zur Dokumentation des Ausmasses und der Formen der Verstösse gegen ihre Nutzungsbedingungen in der Schweiz gebeten.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.