Lexipedia

21.458 · Parlamentarische Initiative · 2021-06-15

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die Gesetzgebung wird dahingehend geändert, dass ein Werbeverbot für Produkte und Dienstleistungen, die einen hohen CO2-Ausstoss verursachen und grosse Auswirkungen auf die Umwelt haben, eingeführt wird, das insbesondere vom Life Cycle Assessment (LCA) bestimmt wird.

Begründung

Die Entwicklung der direkten Treibhausgasemissionen in der Schweiz könnte den Eindruck erwecken, dass unser Land die letzten zwei Jahrzehnte ein Musterschüler war, da sich die Emissionen stabilisiert haben. Dabei würde aber der Anteil der grauen Emissionen, die zwar im Ausland verursacht werden, aber mit dem Schweizer Konsum zusammenhängen, nicht berücksichtigt - und dieser ist erheblich. Im Jahr 2015 machten graue Emissionen ungefähr 70 Prozent der gesamten Emissionen aus, für die die Schweiz verantwortlich ist. Wir haben unsere Treibhausgasemissionen in Länder verlagert, in denen der sekundäre Sektor vorherrscht (China, Indien etc.). Betrachtet man also sowohl die direkten als auch die grauen Emissionen, gehört die Schweiz weltweit zu den grössten Verursachern von Umweltverschmutzung, wie ein internationaler Vergleich der CO2-Emissionen pro Einwohner aufgrund der Endnachfrage zeigt: Die Schweiz befindet sich dort auf vierter Position der Länder, die am meisten verursachen, hinter den USA, Australien und Kanada (OECD, 2019).

Um die Klimaerwärmung zu begrenzen und unsere Verpflichtungen einzuhalten (Übereinkommen von Paris 2015), ist es somit unabdingbar, unsere Lebens- und Konsumweisen anzupassen. Angesichts dieser Herausforderung spielt die Werbung eine wichtige Rolle, da sie den Entscheid der Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen beeinflusst. Der Konsum kann in drei Etappen aufgeteilt werden: die Anschaffung einer Ware, ihr Gebrauch und ihre Entsorgung. Die Entscheidungen, die während jeder dieser drei Etappen getroffen werden, tragen zur Ökobilanz über den gesamten Lebensweg des Produkts bei, aber meistens sind sich die Konsumentinnen und Konsumenten dessen beim Kauf, der vor allem von der Werbung beeinflusst wird, nicht bewusst. Die Kosten für das Klima (graue Energie) und für die Umwelt vor der Anschaffung werden ebenfalls nicht beachtet.

Gewisse Wirtschaftssektoren verursachen schwere Folgen für die Umwelt. So sind der Bausektor, die Autobranche, der Transportsektor sowie die Produktion nicht nachhaltiger Kleidung und Lebensmittel sehr energieintensiv, und sie setzen grosse Mengen an Treibhausgasen frei und setzen die natürlichen Ressourcen teilweise unter unannehmbaren Druck.

Indem wir eine uneingeschränkte Bewerbung dieser Produkte oder Aktivitäten erlauben, wird an die Bevölkerung eine falsche Nachricht ausgesandt. Vor diesem Hintergrund schlagen wir im öffentlichen sowie im privaten Raum, sofern dieser öffentlich einsehbar ist, ein Werbeverbot für Produkte und Dienstleistungen vor, die einen hohen CO2-Ausstoss verursachen. Die CO2-Bilanz dieser Konsumgüter muss berücksichtigt werden, um die Produkte und Dienstleistungen zu bestimmen, die am meisten Treibhausgasemissionen verursachen. Andere Umweltbelastungen (Umweltverschmutzung, schwindende Lebensräume etc.) müssen ebenfalls in Betracht gezogen werden.

Zur Bestimmung eines Schwellenwerts, ab welchem die Bewerbung von Konsumgütern angesichts des Klimanotstands akzeptiert würde, stehen uns bereits verschiedene Instrumente zur Verfügung, insbesondere die Life Cycle Assessments (LCA), die Verbrauchsstatistiken der Schweiz und die Daten zu Finanzflüssen. Die Studie "Umweltbewusster Konsum" des BAFU teilt konsumierte Produkte und Dienstleistungen in fünf Konsumbereiche ein: Wohnen, private Mobilität, Ernährung, Konsumgüter und Dienstleistungen sowie öffentliche Dienste und Versicherungen. Für jeden Artikel oder jede Dienstleistung werden Herstellung, Transport, Gebrauch sowie Entsorgung untersucht.