21.473 · Parlamentarische Initiative · 2021-06-18
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das CO2-Gesetz ist so anzupassen, dass zumindest ein Teil der im CO2-Gesetz geplanten Investitionen in den Klimaschutz neu statt über zweckgebundene Lenkungsabgaben über Bundesmittel finanziert werden.
Beispielsweise die Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden und Mobilität, die Förderung von Technologien zur Verminderung von Treibhausgasen, die Finanzierung von Massnahmen zur Vermeidung von Schäden der Klimaerwärmung, den Ausbau des Nachtzug-Angebots etc.
Begründung
Die Klimaerhitzung ist Realität. Klimaschutz ist eine Pflicht, deshalb müssen Klimaschutzmassnahmen und Innovationen sehr schnell finanziert werden. Es geht darum heute zu investieren, um zukünftige Klimaschäden zu vermeiden und um mehr sichere Arbeitsplätze zu schaffen, sowie eine innovative und wettbewerbsfähige Wirtschaft zu ermöglichen. Mit dem Nein zur CO2 Gesetz-Revision vom 13. Juni 2021 ist die Finanzierung vieler geplanter Massnahmen nicht über einen Klimafond möglich. Dies obwohl viele dieser geplanten Massnahmen kaum bestritten waren. Vielmehr waren es die zweckgebundenen Lenkungsabgaben, welche auf Widerstand stiessen.
Deshalb soll ein Teil dieser Massnahmen zumindest vorübergehend über Bundesmittel finanziert werden. Hierzu sind die Gesetzlichen Grundlagen für entsprechende Rahmenkredite zu schaffen.