22.033 · Geschäft des Bundesrates · 2022-05-04
Finanzdepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 4. Mai 2022 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Armenien
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.05.2022
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Armenien
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 die Botschaft zum Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Armenien verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Das Protokoll mit Armenien sieht nebst der Umsetzung der BEPS-Mindeststandards eine Missbrauchsklausel vor. Es revidiert bzw. aktualisiert zudem mehrere Bestimmungen (z. B. betreffend Betriebstätten, Dividenden, Zinsen) unter Einbezug der aktuellen Abkommenspolitik der beiden Vertragsparteien. Schliesslich beinhaltet das Protokoll eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls begrüsst. Bevor das Protokoll in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 12.09.2022
Der Nationalrat will die Doppelbesteuerung von Einkommen sowie die Steuerhinterziehung zwischen der Schweiz und Äthiopien sowie Armenien verhindern. Er hat den entsprechenden Abkommen mit grosser Mehrheit zugestimmt. Für Finanzminister Ueli Maurer schaffen die Abkommen Rechtssicherheit, stellen für die Schweizerische Wirtschaft eine Verbesserung dar und ermöglichen ihnen Investitionen, wie er im Rat sagte.
Debatte im Ständerat, 05.12.2022
Zustimmung