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22.1012 · Anfrage · 2022-03-17

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Verschiedene Medienberichte haben bezüglich der Funktionsweise im NDB und der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen Verunsicherung ausgelöst. Ich bitte ich den Bundesrat daher, folgende Fragen zu

beantworten:

1. Wie viele menschliche Quellen gem. Artikel 15 und wie viele Legendierungen gem. Artikel 17 wurden seit 2017 eingesetzt? In welchen Bereichen gemäss NDG war dies der Fall? Was waren die Kosten

und Ergebnisse?

2. Wie verhält es sich mit der Bewaffnung der NDB Mitarbeitenden gem. Artikel 8 NDG? Wurde sie seit 2017 eingesetzt und wenn ja, in welchen Bereichen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Informationen zu menschlichen Quellen, Legendierungen und der Bewaffnung von NDB-Mitarbeitenden sind vertraulich und werden nicht öffentlich kommuniziert. Die Tätigkeiten des NDB werden nebst internen Kontrollmechanismen insbesondere von zwei Aufsichtsorganen - der unabhängigen Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst (AB-ND) sowie der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) als parlamentarische Oberaufsicht - beaufsichtigt. Die AB-ND und die GPDel haben Zugang zu sämtlichen Informationen und Unterlagen sowie Zutritt zu allen Räumlichkeiten des NDB. Sie sind im Zusammenhang mit menschlichen Quellen, Legendierungen und der Bewaffnung von NDB-Mitarbeitenden informiert. Insbesondere sieht das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG; SR 121) eine jährliche Orientierung der GPDel über den Zweck und die Anzahl der Tarnidentitäten, die durch den NDB oder die kantonalen Nachrichtendienste verwendet werden, vor.

Antwort des Bundesrates.