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22.3002 · Postulat · 2022-01-14

Justiz- und Polizeidepartement

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschläge zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, wie namentlich bei Persönlichkeitsverletzungen der vorsorgliche Rechtsschutz in Zivilverfahren, insbesondere mittels superprovisorischer Massnahmen gemäss Artikel 265 f. ZPO, über die allgemeinen Geschäftszeiten der Gerichte hinaus im Sinne eines Pikettdienstes der Gerichte gewährleistet werden kann. Dabei ist auf die kantonale Gerichtsorganisation und die Sicherstellung der Verfahrensgarantien Rücksicht zu nehmen sowie die Praktikabilität und Effizienz solcher Massnahmeverfahren sicherzustellen.

Begründung

Vorab beim Persönlichkeitsschutz hinkt der Rechtsschutz im Zivilrecht heute oft den gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen hinterher: Insbesondere bei durch neue und elektronische Medien verbreiteten Persönlichkeitsverletzungen läuft der vorsorgliche Rechtsschutz ins Leere, wenn nicht innert kürzester Zeit - und daher oft auch ausserhalb der allgemeinen Geschäftszeiten der Gerichte - superprovisorische Massnahmen erwirkt werden können. In diesem Zusammenhang kennen zahlreiche Länder bereits sog. Judges on Duty für Out of Hours-Applications oder besondere Pikettdienste bei den Gerichten.

Diese Lücke im Rechtsschutz ist gerade auch im internationalen Vergleich bekannt, und es stellt sich die Frage, wie diese geschlossen werden kann. Bei der Frage, wie ein solcher Pikettdienst ausserhalb der Geschäftszeiten zur Gewährleistung des vorsorglichen Rechtsschutzes umgesetzt werden kann, stellen sich zahlreiche Fragen. Die Kantone sind einzubeziehen, weil sie für die Organisation der Gerichte zuständig sind. Zudem ist die Beachtung der Verfahrensrechte sämtlicher betroffener Personen sicherzustellen. Dabei kommt den Formen des prozessualen Handelns, namentlich bei der Einreichung von Eingaben sowie der rechtswirksamen Zustellung von Entscheiden besonderes Gewicht zu. In diesem Zusammenhang ist Gewährleistung eines umfassenden elektronischen Rechtsverkehrs von besonderer Bedeutung; dabei ist auch die für solche Fälle oft typische internationale Dimension stets zu berücksichtigen. Das gilt im Besonderen für die allfällige Vollstreckung solcher Massnahmeentscheide.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.