Terrestrische Bedrohung und Verteidigungsfall Schweiz. Wie ist die Schweiz vorbereitet? Welche Lücken müssen aufgrund der neuesten Ereignisse geschlossen werden?
22.3061 · Postulat · 2022-03-02
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Unter Annahme der markanten Aufstockung des Armeebudgets und in Ergänzung des sicherheitspolitischen Berichtes 2021 wird der Bundesrat gebeten, aufzuzeigen, inwiefern aufgrund der neusten Ereignisse eines Krieges in Europa, einem terrestrischen Angriff auf die Schweiz wirkungsvoll begegnet werden kann.
Begründung
Die Vorwarnzeit für einen Angriff auf die Schweiz wurde bis vor wenigen Tagen auf "10 Jahre" geschätzt. Heute, nach den jüngsten Ereignissen, beträgt diese Vorwarnzeit knapp 1500 Kilometer oder im Zeitraffer, vielleicht im schlimmsten Fall noch maximal ein Jahr. Als Referenz und Grundlage kann der bestehende Bericht über die Zukunft der Schweizer Bodentruppen herangezogen werden. https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/56947.pdf
Analog der deutschen Neupositionierung der Verteidigung des eigenen Landes stellt sich auch in der Schweiz die Frage, welche materiellen Lücken so rasch als möglich geschlossen werden müssen, um einem terrestrischen Angriff auf die Schweiz wirkungsvoll zu begegnen? Welche Bereiche sind betroffen? Welche Bereiche weisen heute Lücken auf und welche finanziellen Mittel müssten gesprochen werden?
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die sicherheitspolitischen Ziele und die Ausrichtung der sicherheitspolitischen Instrumente tragen seit jeher der Bedrohung durch einen bewaffneten Konflikt Rechnung, zumal die Auswirkungen für die Schweiz und ihre Bevölkerung in einem solchen Fall gravierend wären. Auch die Lageeinschätzung im sicherheitspolitischen Bericht 2021 zeigt, dass der Bundesrat einen bewaffneten Konflikt an der Nato-Ostgrenze durchaus als mögliche Entwicklung erachtet hat. Entsprechend sind solche Überlegungen schon länger in die Erarbeitung von Grundlagen und Planungen eingeflossen.
Das gilt insbesondere für die Armee, deren Kernauftrag die Verteidigung ist und bleibt, wie im sicherheitspolitischen Bericht ebenfalls festgehalten wird. Die Fähigkeiten für diesen Auftrag werden laufend weiterentwickelt, insbesondere für die Luftverteidigung, die Bodentruppen und die Cyberfähigkeiten. In all diesen Bereichen bestehen konzeptionelle Grundlagen, die auch auf bewaffnete Konflikte ausgerichtet sind. Auch die verstärkte Ausrichtung der Armee auf das Bedrohungsspektrum "hybrider" Konflikte trägt dem Rechnung, zumal diese den bewaffneten Konflikt einschliessen.
Die Weiterentwicklung der Armee und die Modernisierung ihrer Mittel basieren somit auf Grundlagen, die bewaffnete Konflikte in Europa und die Aufgabe der Verteidigung berücksichtigen. Sie haben das Ziel, dass die Armee das ganze Spektrum ihrer Aufgaben abdecken kann. Die eingeschlagene Stossrichtung muss jetzt aber umso dringender vorangetrieben werden. Für die Modernisierung ihrer Mittel und der benötigten Fähigkeiten hat sich die Armee in den vergangenen Jahren an den finanziellen Rahmenbedingungen orientiert, die vom Parlament zur Verfügung gestellt worden sind. Entsprechend richtete sie ihre mittel- und langfristige Planung aus und priorisierte die Beschaffungen der Mittel, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Wenn der Armee mehr Geld zur Verfügung gestellt wird, können die zum Schutz der Bevölkerung nötigen Projekte und Beschaffungen rascher umgesetzt und damit wichtige Fähigkeiten rascher sichergestellt werden.
Für die europäische Sicherheitsordnung bringt der Krieg in der Ukraine längerfristig eine Zäsur. Das VBS wird deshalb in Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Bundesstellen die sicherheitspolitischen Folgen aus diesem Konflikt analysieren und bis spätestens Ende Jahr einen Bericht dazu vorlegen. Für einen weiteren spezifischen Bericht zur Armee und ihren Aufgaben, wie er mit diesem Postulat gefordert wird, sieht der Bundesrat hingegen derzeit keinen Anlass.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.