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22.3277 · Interpellation · 2022-03-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Teilt der Bundesrat die Aussagen des aktuellen OECD-Reports, dass die Schweiz ein besonderes Augenmerk auf die Qualität frühkindlicher Bildungsangebote legen soll?

2. Mit welchen Instrumenten will der Bundesrat kantonsübergreifende Mindeststandards sicherstellen und die Empfehlungen der OECD umsetzen?

3. Sieht der Bundesrat die Möglichkeit, mit der Verstetigung der Anschubfinanzierung (Pa.lv.21.403) das Tagesschulangebot für die gesamte Volksschuldauer in allen Kantonen voranzutreiben?

4. Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat das Monitoring und die statistischen Grundlagen im Bereich der Kinderbetreuung verbessern?

5. Wie beurteilt der Bundesrat die generellen sozialpolitischen Empfehlungen der OECD in Bezug auf die Elternzeit?

6. Ist der Bundesrat mit der Aussage einverstanden, dass mit der Förderung des Ganztagesschulmodelles auch die Betreuungskoten für Familien gesenkt werden können?

Begründung

Im jährlichen Report der OECD ((OECD Economic Surveys SWITZERLAND" (2022, S.91) wird der Schweiz dringend empfohlen, in mehr ganztägige Betreuungsstrukturen wie Tagesschulen zu investieren. Es wird auf die diversen wohlstandssteigernden Effekte und auf die positiven Effekte auf Bildungs- und Chancengerechtigkeit hingewiesen. In diesem Report wird zudem betont, dass ein zentrales Element für den Erfolg dabei die Qualität der entsprechenden Betreuung darstellt. (OECD, 2018c, OECD 2017b). Die OECD weist darauf hin, dass die grosse Fragmentiertheit der einzelnen Bildungsstrukturen in der Schweiz einige Herausforderungen in Bezug auf die Qualität mit sich bringt. Die OECD würdigt positiv, dass Empfehlungen an die Kantone besteht und kritisiert zugleich, dass die Umsetzung zu wenig dokumentiert und erfasst wird (OECD 2021d). Der Bericht weist zudem daraufhin, dass die Kosten für die Betreuung im internationalen Vergleich hoch sind und bei einer Familie mit Durchschnittseinkommen rund 29 Prozent des Haushaltseinkommens ausmachen. Im OECD-Schnitt sind es lediglich 10 Prozent.

Als Massnahme werden eine bessere Koordination und Überwachung zur Sicherheit der einzelnen Institutionen empfohlen. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei auf die Chancengleichheit und Entwicklungsgerechtigkeit gelegt werden. Auch bei den Betreuungspersonen sollen lebenslange Entwicklungsmöglichkeiten verbessert werden.

Die Schweiz hat ein grosses Interesse im Bereich der pädagogischen Ganztagesbetreuung vorwärtszukommen. Dies belegt auch eine Studie der BAK Economics, welche aufzeigt, dass bei qualitativ hochstehenden Angeboten die Chancen auf einen guten Bildungsabschluss erhöht werden.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Es hängt wesentlich von der Qualität der frühkindlichen Bildungsangebote ab, wie diese sich auf die Entwicklung von Kindern auswirken. Der Bundesrat teilt deshalb die Ansicht, dass die Qualitätssicherung der Angebote wichtig ist.

2. Die Verantwortung für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der frühkindlichen Bildungsangebote liegt in erster Linie bei den Kantonen und Gemeinden. Sie orientieren sich insbesondere an den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zur familienergänzenden Betreuung im Frühbereich. Der Bund ist subsidiär tätig und unterstützt beispielsweise gestützt auf das Bundesgesetz über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen vom 24. März 2006 (FamZG; SR 836.2) gemeinnützige Organisationen, die Tätigkeiten zur Qualitätsentwicklung in der familienergänzenden Kinderbetreuung wahrnehmen. Weiter werden im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme Empfehlungen zur qualitativen Weiterentwicklung von frühkindlichen Bildungsangeboten abgegeben.

3. Die parlamentarische Initiative 21.403 befindet sich in der zweiten Behandlungsphase. Derzeit wird ein Gesetzesvorentwurf ausgearbeitet, zu dem der Bundesrat Stellung nehmen wird, sobald er ihm vorliegt.

4. Mit der Annahme des Postulates 21.3741 Baume-Schneider "Schaffung einer nationalen Beobachtungsstelle für die frühe Kindheit" hat das Parlament dem Bundesrat einen Prüfauftrag zur Schaffung einer nationalen Statistik über die Politik der frühen Kindheit erteilt. Der Bundesrat wird demnach die Einführung einer nationalen Statistik prüfen.

5. Der Bundesrat wird die Empfehlungen der OECD vertieft prüfen. In Bezug auf den Elternurlaub sind in den letzten Jahren zahlreiche Neuerungen eingeführt worden, insbesondere der Vaterschaftsurlaub, aber auch der Adoptionsurlaub sowie der Urlaub für die Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes.

6. Die familienergänzende Kinderbetreuung und das öffentliche Bildungswesen fallen in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Der Bund seinerseits hat im Rahmen eines zeitlich befristeten Impulsprogramms und über entsprechende Finanzhilfen die Möglichkeit, die Schaffung von Betreuungsplätzen, Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden sowie Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern zu unterstützen. Zu den unterstützten Projekten gehört das vom Kanton Neuenburg ins Leben gerufene Pilotprojekt zur Schaffung einer Tagesschule für drei Gemeinden. Da das Projekt gerade angelaufen ist, müssen erste Ergebnisse abgewartet werden, bevor Schlussfolgerungen gezogen werden können.

Antwort des Bundesrates.