22.3302 · Motion · 2022-03-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Datenerfassung des IS ABV so anzupassen, dass in der Kategorie "Antibiotika auf Vorrat"Angaben zur Nutzungskategorie und Tieranzahl gemacht werden müssen.
Begründung
Seit Einführung des IS ABV im Januar 2019 können zusätzlich zum gesamthaften Antibiotikaverbrauch auch dessen Aufteilung in die verschiedenen Nutztierarten, sowie der Abgabetyp (auf Vorrat, Einzeltierbehandlung, Gruppenbehandlung, oral) erfasst werden. Daraus hat das BLV Ende Januar 2022 einen Bericht publiziert, der erstmals eine etwas detaillierter Auswertung der Daten des IS ASBV umfasst.
Damit wurde auch in der Schweiz der Handlungsbedarf beim Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung erkannt. Die Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR), die bereits seit 2016 existiert, liefert erste Handlungsempfehlungen, wie dem hohen Antibiotikaeinsatz begegnet werden könnte und hat zum Ziel, die Verbindung der tierischen und menschlichen Gesundheit ganzheitlich anzugehen. Sie hat dafür 8 Handlungsfelder und 35 Massnahmen für folgende Bereiche definiert: Überwachung, Prävention, sachgemässer Antibiotikaeinsatz, Resistenzbekämpfung, Forschung & Entwicklung, Kooperation, Information & Bildung und Rahmenbedingungen. Mit der Revision der Tierarzneimittelverordnung wurde der Einsatz von Antibiotika ebenfalls eingeschränkt: So darf Antibiotika für vorbeugende Behandlungen von Nutztieren nicht auf Vorrat abgegeben werden (bzw. nur in seltenen Ausnahmen).
Dennoch sind die Zahlen im Bereich Antibiotika auf Vorrat enorm hoch, auch kritische Antibiotika werden auf Vorrat verschrieben, obwohl dies mit der Revision der TAMV eigentlich ausgeschlossen wurde. Die fehlende Datenlage im Bereich Antibiotika auf Vorrat (keine weiteren Angaben) deutet dabei auf prophylaktische Behandlungen hin. Zur effektiven Umsetzung der StAR bzw. der Einhaltung der TAMV ist es daher dringend gegeben, die dürftige Datenlage zu verbessern und in den Sparten "Antibiotika auf Vorrat" auch Zusatzangaben zur Nutzungskategorie und Tieranzahl zu erfassen, um zukünftig gezielt den Einsatz dieser Antibiotika zu reduzieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Eine Abgabe von Tierarzneimitteln auf Vorrat liegt vor, wenn der Zeitpunkt der Behandlung der Tiere unbekannt ist sowie der Entscheid über den Behandlungsbeginn und die betroffenen Tiere zwar auf der Anwendungsanweisung der Tierärztin oder des Tierarztes basiert, aber letztlich bei den Tierhaltenden liegt. Bei einer Abgabe von Tierarzneimitteln auf Vorrat kann deshalb definitionsgemäss nicht vorausgesagt werden, bei welcher Nutzungskategorie der entsprechenden Tierart (z.B. Mastkalb, Mastrind, Milchkuh, Mutterkuh) und bei wie vielen Tieren die Tierarzneimittel künftig eingesetzt werden. Die Tierarzneimittelverordnung (Art. 5 Abs. 1 TAMV; SR 812.212.27) sieht entsprechend auch nicht vor, dass die Nutzungskategorie der entsprechenden Tierart oder die Anzahl zu behandelnder Tiere in der Anwendungsanweisung bezeichnet werden muss. Dies würde dem Sinn der "Abgabe auf Vorrat" widersprechen. Die abgegebenen Mengen an Antibiotika lassen wegen der teils grossen Gewichtsunterschiede der Tiere auch keine Rückschlüsse auf die Anzahl behandelter Tiere zu.
In der "Ersten Übersicht der Verschreibungen von Antibiotika bei Nutztieren in der Schweiz des BLV 2020" (www.blv.admin.ch > Tiere > Tierarzneimittel > Antibiotika) ist erwähnt, dass die "Abgabe auf Vorrat" generell hoch ist. Dies ist teilweise darauf zurückzuführen, dass Abgaben zur Anwendung, die auf einer tierärztlichen Beurteilung des Gesundheitszustandes basieren (sogenannte "Therapiemeldungen"), fälschlicherweise im IS ABV als "Abgabe auf Vorrat" erfasst wurden. Seit der Einführung von Rückmeldungen des BLV an die Tierärzteschaft zu ihren Datensätzen im Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) im Frühjahr 2021 nimmt die Zahl der Verschreibungen "Abgabe auf Vorrat" konstant ab. Der Trend zu einer besseren Datenqualität dürfte sich deshalb 2022 weiter verstärken. Ausserdem erhält die Kantonstierärzteschaft regelmässig Auswertungen zum Antibiotikaverbrauch bei Nutztieren: Sie ist darauf sensibilisiert, bei häufiger oder umfangreicher Abgabe auf Vorrat Kontrollen durchzuführen.
Bei der Schaffung des IS ABV war von Beginn weg vorgesehen, die nötigen Voll-zugsinstrumente zu schaffen, um gezielt gegen einen erhöhten Antibiotikaverbrauch vorgehen zu können. Die laufende Revision der TAMV sieht entsprechend verschiedene wirksame und verhältnismässige Massnahmen der kantonalen Vollzugsbehörden gegenüber Nutztierhaltenden und der Tierärzteschaft vor: Beispielsweise den Beizug von Beratungsdiensten, Weiterbildungskurse, Auflagen für die Tierhaltung oder die Einschränkung von Bezug und Abgabe von Antibiotika bei Tierhaltenden mit einem sehr hohen Verbrauch. Der Bundesrat wird die Revision der TAMV voraussichtlich im Sommer 2022 verabschieden. Damit stehen zusätzliche Instrumente zur Verfügung, um den sachgemässen Einsatz von Antibiotika weiter zielgerichtet zu verbessern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.