Lexipedia

22.3652 · Interpellation · 2022-06-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Mit der von Nationalrat und Bundesrat abgelehnte Motion 13.3327 wäre der Bundesrat mit Blick auf die zunehmende Bedeutung der im Rohstoffhandel tätigen Unternehmungen in der Schweiz beauftragt worden, diese in einer eigenen, im Rahmen der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (Noga) neu zu schaffenden Kategorie separat zu erfassen. In der Begründung der Ablehnung wurde zwar der Bedarf bejaht aber darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftszweig-Nomenklatur nur international organisiert und harmonisiert erfolgen könne, im Rahmen von der "International Standard Industrial Classification (ISIC)" der UNO und auf Europäischer Ebene die "Statistische Systematik der Wirtschaftszweige der Europäischen Gemeinschaft (NACE)". Es wurde dazu in Aussicht gestellt, dass die Rohstoffhadlesbranche bei der nächsten Revision der Standards Thema sein werde.

Unterdessen wurde im Auftrag des Bundesrats letztes Jahr eine schweizerische Statistik der Rohstoffhändler (NMP) erstellt. Die allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige jedoch wurde nicht angepasst. Problematisch an diesen Schätzungen ist jedoch nach wie vor die Daten-Herkunft. Die Gesamtheit der im Rohstoffhandel tätigen Einheiten wird bestimmt, indem die Suche nach bestimmten Stichwörtern im Handelsregister mit verschiedenen verfügbaren Quellen verknüpft wird (z. B. Umsatz gemäss MWST, Daten der eidg. Zollverwaltung und Informationen der Schweizerischen Nationalbank). Rohstoff-Handelsfirmen können jedoch im Handelsregister unter dem Stichwort "Holdinggesellschaft" oder "Grosshandel" aufgeführt sein, was die Zuordnung zu dieser immer wichtiger werdenden Branche erheblich erschwert. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Ist der Bundesrat auch der Meinung eine Ergänzung der "Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige" (Noga) um die Rohstoffhandelsunternehmen notwendig wäre? Wenn ja, wann ist das BfS bereit?

2. Wie gedenkt der Bundesrat ein allfälliges Embargo bei den Rohstoffhändlern (z.B. Öl, Gas) zu kontrollieren, wenn nicht alle Händler als solche bekannt sind?

3. Wie zuverlässig ist unsere Statistik zur Leistungsbilanz (der SNB), wenn nicht alle Einnahmen aus dem Transithandel dort einfliessen, weil weder alle Händler bekannt sind noch Meldepflicht besteht?

4. Wie kann der Bundesrat die Betroffenheit und Wirkung von einer allfälligen Einführung einer Tonnage-Tax beurteilen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Wie der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 29. Juni 2022 mitteilte, möchte er die Statistik zum Schweizer Rohstoffhandel verfeinern. Die Schaffung einer spezifischen Position für die Aktivitäten von Rohstoffhändlern in der Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA) wäre dazu eine Lösungsvariante. Die Systematiken der Wirtschaftszweige werden aber auf internationaler Ebene harmonisiert, damit die Ergebnisse international verglichen werden können. Im Januar 2020 schlug das Bundesamt für Statistik (BFS) den zuständigen Gremien der Vereinten Nationen und auf europäischer Ebene vor, eine spezifische Position für die Tätigkeit des Rohstoffhandels zu schaffen. Beide Gremien lehnte den Vorschlag der Schweiz ab, weil die Tätigkeit zu spezifisch sei. Es wurde aber beschlossen, die Tätigkeit in den Erläuterungen zu den Klassifikationen der Wirtschaftszweige speziell zu erwähnen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Anpassung der Klassifikation im Alleingang nicht angebracht ist. Dies könnte die internationale Vergleichbarkeit der Erhebungen beeinträchtigen. Er beauftragte aber die zuständigen Departemente mit der eingehenden Prüfung von Alternativen für eine spezifischere Datenerhebung in der Schweiz.

2. Der Bundesrat erwartet von Schweizer Unternehmen, dass sie sich an die Schweizer Rechtsordnung halten, einschliesslich der Sanktionen. Unabhängig vom Sektor ist eine systematische Überprüfung ganzer Branchen nicht vorgesehen. Die Schweizer Behörden gehen Hinweisen auf Verstösse gegen die Sanktionsmassnahmen aktiv nach. Verstösse werden gemäss dem Embargogesetz (EmbG, SR 946.231) verfolgt und juristisch belangt.

3. Im Rahmen der Leistungsbilanzerhebung befragt die SNB Rohstoffhändler nach ihren Einnahmen und Ausgaben aus dem Transithandel. Umfang und Detaillierungsgrad dieser Erhebung sind begrenzt. Der gesetzliche Rahmen der Nationalbank erlaubt es nicht, die Zahl der befragten Rohstoffhändler über das für die Erstellung der Zahlungsbilanz erforderliche Mass hinaus zu erhöhen oder Daten für andere Zwecke als die Erfüllung ihrer Aufgaben gemäss Nationalbankgesetz (SR 951.11) und für die Beobachtung der Entwicklung auf den Finanzmärkten zu erheben.

4. Wie in der Botschaft zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen (BBl 2022 1252) dargelegt, können die finanziellen Auswirkungen einer Tonnagesteuer mangels statistischer Daten nicht verlässlich geschätzt werden. Aufgrund des kleinen Kreises von Unternehmen, welche die Tonnagesteuer in Anspruch nehmen, sind die erwartenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen jedoch gering. Der Gesetzesentwurf des Bundesrates sieht ausserdem vor, dass im Tonnagesteuergesetz der Gewinn aus Handelstätigkeiten explizit ausgeschlossen ist. Grundsätzlich kann ein Rohstoffhandelsunternehmen nur dann von den Vorzügen der Tonnagesteuer Gebrauch machen, wenn ein Teil der unternehmerischen Aktivitäten auf den Schiffsbetrieb verlegt wird - also auf die Abwicklung des Transports von Rohstoffen.

Antwort des Bundesrates.