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22.3864 · Motion · 2022-06-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Mechanismus einzuführen, der es erlaubt, jedem Haushalt, abhängig von seiner Zusammensetzung, einen Beitrag zukommen zu lassen, wenn die Kaufkraft der Haushalte der Mittelschicht besonders stark leidet.

Wenn die Lebenshaltungskosten der Haushalte der Mittelschicht zu stark steigen, erhalten alle Haushalte der Mittelschicht oder mit tiefem Einkommen einen "Bundesscheck", dessen Betrag von der Anzahl Haushaltsmitglieder abhängig ist.

Der Mechanismus wird ausgelöst, wenn gewisse Kategorien von Konsumgütern, die von der Mittelschicht und von Haushalten mit tiefem Einkommen besonders gefragt sind, von einer Preiserhöhung betroffen sind. Dies sind insbesondere Mieten, Krankenkassenprämien, Güter des täglichen Bedarfs, Nahrungsmittel, Energie und Mobilität. Wenn die Preise für diese Güter ab einem Referenzjahr einen gewissen Betrag übersteigen (z. B. 5 Prozent ab 1. Januar 2019), wird der Mechanismus ausgelöst.

Die Gesetzgebung muss für jede erwachsene Person einen festen Betrag vorsehen und einen tieferen Betrag für jedes im Haushalt lebende Kind (z. B. 260 Fr. pro erwachsene Person und 130 Fr.pro Kind). Zudem soll jeder Haushalt, abhängig von der Anzahl Erwachsener und Kinder, einen einmaligen Betrag erhalten. Der Zuschuss soll Haushalten der Mittelschicht und Haushalten mit tiefem Einkommen zukommen. Wenn das steuerbare Einkommen dasjenige von 80 Prozent der gleich zusammengesetzten Haushalte übersteigt, wird der Zuschuss graduell zum Einkommen reduziert, sodass es keinen Schwelleneffekt gibt und der Zuschuss nicht an Haushalte mit einem genügend hohen Einkommen geht, für welche die höheren Lebenshaltungskosten weitgehend tragbar sind.

Der Bund finanziert den "Bundesscheck", aber die Kantone müssen ihn verteilen. Die Kantone verteilen den Zuschuss, indem sie den entsprechenden Betrag von den Steuern abziehen. Reicht die Reduktion nicht aus, nutzen die Kantone die Informationen, die ihnen für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer zur Verfügung stehen, oder sie verlangen die Bankangaben, um den betroffenen Haushalten den Betrag zu überweisen.

Begründung

Der Anstieg der Lebenshaltungskosten wird häufig anhand des Landesindexes der Konsumentenpreise gemessen. Leider ist der effektive Kostenanstieg für Haushalte der Mittelschicht und Haushalte mit tiefem Einkommen oft deutlich höher, als der Landesindex der Konsumentenpreise dies wiedergibt, denn Güter und Dienstleistungen, die von einem sehr hohen Preisanstieg betroffen sind, sind in den Budgets dieser Haushalte besonders stark vertreten. Vor allem die Krankenkassenprämien, die Mieten, die Kosten für Mobilität und Energie und für gewisse Güter des täglichen Bedarfs sind in den letzten Jahren stark und seit dem Einmarsch in die Ukraine noch stärker gestiegen. Es handelt sich um Güter, deren Anteil in den Budgets von Haushalten mit tiefem Einkommen und vor allem von Haushalten der Mittelschicht besonders hoch ist.

Das effektiv verfügbare Budget der Mittelschichtshaushalte wird immer kleiner und sogar leichte Preiserhöhungen können den Spielraum sehr stark einschränken. Bei einem starken Anstieg ist es wichtig, einen Mechanismus vorzusehen, der diese Haushalte rasch unterstützt. Würde eine spezifische Massnahme getroffen, die sich auf ein bestimmtes Gut bezieht, wie eine Senkung der Steuern auf diesem Gut, so hätte dies zwei gewichtige Nachteile. Zum einen würde nur eine Ursache der Erosion der Kaufkraft angegangen. Diese hat aber zahlreiche Gründe. Zum anderen wären Haushalte, die unter der Kaufkraftkrise besonders leiden, unter Umständen komplett ausgeschlossen. Ausserdem könnte sich die Massnahme für Haushalte, die von der Kaufkraftkrise besonders hart getroffen werden, als komplett wirkungslos erweisen. Schliesslich wäre die Massnahme in vielen Fällen auch sehr ineffizient, weil ein grosser Teil der Kosten verwendet würde, um die Kaufkraft von Haushalten und Unternehmen zu steigern, die diese Unterstützung objektiv kaum benötigen, weil sie im Gegensatz zur Mittelschicht ein Einkommen haben oder Gewinne erzielen, die den Anstieg kompensieren. Dadurch lässt sich auch das Risiko vermeiden, dass Intermediäre indirekt öffentliche Ressourcen abzweigen.

Die vorliegende Massnahme soll gewährleisten, dass der Anstieg der Lebenshaltungskosten von Haushalten kompensiert wird, und zwar in dem Mass wie dies für ihren allgemeinen Konsum vernünftig ist. Für die grosse Mehrheit ist ein einmaliger Zuschuss der beste Weg, um die Kosten zu kompensieren, ohne dass dabei der Konsum eines spezifischen Gutes gefördert wird und ohne dass gewisse Haushalte gegenüber anderen benachteiligt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Anstieg der Rohstoffpreise hat auch in der Schweiz zu einem Anstieg der allgemeinen Teuerung geführt. Allerdings ist die Inflation verglichen mit anderen Ländern immer noch moderat. Im Juni 2022 betrug sie 3,4 Prozent. Im Euroraum waren es 8,6 Prozent. Für das Gesamtjahr 2022 rechnen die verschiedenen Institute mit einer Teuerung in der Schweiz von gut 2,5 Prozent. Die Gewährleistung der Preisstabilität obliegt der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Sie verfügt hierfür über wirksame Instrumente. Anlässlich der geldpolitischen Lagebeurteilung vom 16. Juni hat die SNB den SNB-Leitzins um 50 Basispunkte auf neu -0,25 Prozent erhöht, um dem gestiegenen inflationären Druck entgegenzuwirken.

Die wirtschaftliche Erholung von der Covid-Krise sollte sich fortsetzen, wenn auch weniger dynamisch, als vor dem Krieg in der Ukraine erwartet. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes erwartet für 2022 ein Wachstum des sportbereinigten BIP von 2,6 Prozent sowie 1,9 Prozent im Jahr 2023. Die Situation am Arbeitsmarkt hat sich weiter verbessert. Die Arbeitslosenquote ist mit 2,0 Prozent im Juni tiefer als vor der Covid-Krise und liegt damit auch im historischen Vergleich auf einem sehr tiefen Stand. Die Beschäftigung wächst und auch die Aussichten sind positiv. Eine Kompensation breiter Bevölkerungsschichten über einen "Bundesscheck" ist derzeit aber auch bei höheren Inflationsraten nicht zielgerichtet und in einem inflationären Umfeld kontraproduktiv. Der Inflationsdruck dürfte weiter erhöht werden, ohne die ursächlichen, höheren Energiepreise beseitigen zu können. Zudem wäre eine entsprechende Massnahme basierend auf den Eckpunkten der Motion mit Kosten von rund 2 Mrd. Franken verbunden, welche an anderer Stelle im Bundeshaushalt eingespart oder über Steuererhöhungen beschafft werden müssten, was den Nutzen der Massnahme untergraben würde.

Die Mehrheit der Schweizer Haushalte besteht aus einem oder mehreren Lohnempfängern. Es ist Aufgabe der Sozialpartner, Lohnerhöhungen entsprechend der Wirtschaftslage, den Produktivitätszuwächsen und der jeweiligen Situation in den betreffenden Sektoren, Branchen und Unternehmen auszuhandeln. Zwischen 2010 und 2021 betrug der Reallohnanstieg dabei rund 8 Prozent.

Für einkommensschwache Haushalte besteht in der Schweiz ein umfassendes Netz der sozialen Sicherheit, welches der Teuerung Rechnung tragen kann. Der Bundesrat wird diesen Herbst über eine Anpassung der ordentlichen AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2023 befinden. Er kann in diesem Rahmen auch bei den Ergänzungsleistungen Anpassungen vornehmen. Bei der Sozialhilfe obliegt die Anpassung den Kantonen. Mit diesen etablierten Instrumenten besteht eine zielgerichtete Unterstützung.

Bleiben die Energiepreise über eine längere Zeit auf einem hohen Niveau wird sich die Volkswirtschaft an die veränderten Rahmenbedingungen anpassen müssen. Darin unterstützt der Bundesrat die Unternehmen und Haushalte. Im Rahmen seiner Energiepolitik fördert er den Wechsel auf erneuerbare Energien und die Realisierung von Energieeffizienzpotenzialen. Damit die Unternehmen auch langfristig den Kaufkraftverlust dank Produktivitätsgewinnen über höhere Löhne ausgleichen können, will der Bundesrat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter verbessern, wie er in seiner Gesamtschau "Stärkung Wirtschaftsstandort Schweiz" vom 16. Februar 2022 aufgezeigt hat.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.