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22.3877 · Postulat · 2022-06-30

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Bericht vorzulegen, welcher erstens aufzeigt, wie die Sexualaufklärung in der Schweiz in der Praxis umgesetzt wird, zweitens darlegt, was der Bund, die Kantone und die interkantonalen Gremien tun, um die Einhaltung der nationalen Standards sicherzustellen, und drittens Auskunft darüber gibt, ob die sprachregionalen Lehrpläne in diesem Bereich zu einer Vereinheitlichung geführt haben. Der Bericht soll sich auf den Expertenbericht zum Postulat Regazzi 14.4115 stützen. Im Bericht des Bundesrates sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

- Wie wird die Sexualaufklärung in den verschiedenen Kantonen und Sprachregionen quantitativ und qualitativ in der Praxis umgesetzt?

- Wie viele Stunden werden während der obligatorischen Schulzeit der Sexualaufklärung gewidmet?

- Über welche Ausbildung verfügen die Lehrkräfte, die Sexualaufklärung unterrichten?

- Gibt es Qualitätsvorgaben für das pädagogische Material zur Sexualaufklärung?

- Eignet sich dieses pädagogischen Material auch dafür, die Problematik der sexuellen Gewalt zu behandeln?

- Welche finanziellen Mittel werden für die Sexualaufklärung aufgewendet?

- Hat der Deutschschweizer "Lehrplan21" zu einer Harmonisierung der Sexualaufklärung in der deutschsprachigen Schweiz beigetragen?

- Welche Rolle spielen ausserschulische Leistungserbringer bei der Sexualaufklärung?

- Mit welchen Massnahmen können die nationalen Standards erreicht werden?

Begründung

Eine ganzheitliche Sexualaufklärung, wie sie in den Standards der WHO Europe definiert ist, ist von öffentlichem Interesse und wichtig für die Gesundheitsförderung, die Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen und die Vermeidung ungewollter Schwangerschaften. Ausserdem leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Vorbeugung von Sexismus und sexueller Gewalt und damit zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Sexuelle Gewalt ist in der Schweiz ein Problem: Einer repräsentativen Studie von gfs.bern aus dem Jahr 2019 zufolge ist jede fünfte Frau von sexueller Gewalt betroffen. Der Bundesrat hält in seinem Bericht vom April 2022 in Erfüllung des Postulates 18.4048 fest, dass auch sexuelle Belästigung ein weit verbreitetes Phänomen ist.

Im Expertenbericht zum Postulat Regazzi 14.4115 wurden die wissenschaftlichen und fachlichen Grundlagen der Sexualaufklärung geprüft und anerkannt. Allerdings wurden in der praktischen Umsetzung grosse Unterschiede bei den Methoden und der Qualität festgestellt, insbesondere in der Deutschschweiz. In der Schweiz sind die Kantone für die Sexualaufklärung zuständig. Doch auch auf nationaler Ebene gibt es gesetzliche Grundlagen wie das Epidemiengesetz, auf welches sich das "Nationale Programm HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS)" stützt. Neben den Kantonen tragen daher auch andere Stellen wie das BAG, das SBFI und die EDK eine Verantwortung für die Sexualaufklärung und müssen zur Erreichung eines standardisierten Qualitätsniveaus beitragen.

Mit der Einreichung des Postulats hat die Kommission der Petition 21.2037 Frauensession 2021. Zugang zu ganzheitlicher und professioneller sexueller Bildung für alle Folge gegeben.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist von höchstem allgemeinem Interesse. Die Schulen nehmen diese Aufgabe ernst, auch im Bereich der Sexualaufklärung. Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung des Themas und ist sich der Herausforderungen bewusst, insbesondere in Bezug auf die Gesundheit und die Prävention von sexueller Gewalt.

Der Bund verfügt im Bereich der obligatorischen Schule über keine Kompetenzen. Für das Schulwesen sind gemäss Artikel 62 der Bundesverfassung die Kantone zuständig. Die Sexualkunde ist indes fester Bestandteil der drei sprachregionalen Rahmenlehrpläne für die obligatorische Schule. Über Detailregelungen und Rahmenbedingungen entscheiden die Kantone, wie dies auch bei allen anderen Fächern und transversalen Themen der obligatorischen Schule der Fall ist. Die Kantone achten gewissenhaft darauf, die Qualität des Sexualkundeunterrichts zu gewährleisten und diesen im Rahmen der kantonalen Schulhoheit zu harmonisieren. Entsprechend wird die Sexualkunde bereits heute grösstenteils nach einem ganzheitlichen Ansatz gemäss den Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vermittelt.

Die Ausbildung von Lehrkräften an den Pädagogischen Hochschulen fällt ebenfalls in die Zuständigkeit der Kantone. Neben dem Sexualkundeunterricht in der Schule können die Kantone überdies Massnahmen in anderen Bereichen wie in der Familie, in Heimen, Kinderbetreuungsstätten oder Freizeiteinrichtungen ergreifen, um Kinder und Jugendliche zu schützen und ihre gesunde sexuelle Entwicklung sicherzustellen.

Schliesslich kann der Bund seinerseits gestützt auf das Epidemiengesetz (EpG, SR 818.101) Präventionsmassnahmen gegen die Verbreitung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten ergreifen. So kann das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nationale Programme im Bereich HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten erarbeiten sowie Informationen und Empfehlungen zu den Infektionsrisiken und zur Gesundheitsförderung bereitstellen.

Angesichts der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bildungssystem sowie der bereits getroffenen Vorkehrungen erachtet der Bundesrat die Erarbeitung eines Berichts mit Analysen und Empfehlungen nicht als angezeigt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.