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22.3897 · Interpellation · 2022-09-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Eine Vielzahl epidemiologischer Studien zeigen, dass ein Zusammenhang zwischen körperlicher Aktivität im Alltag, wie z.B. durch zu Fussgehen und Velofahren, und einem geringeren Risiko vieler Erkrankung wie Diabetes, verschiedene Krebsarten, Demenz und Depression oder Herzkreislauferkrankungen wie auch der vorzeitigen Sterblichkeit besteht. Es ist unabdingbar, dass die Raumplanungspolitik des Bundes so ausgerichtet ist, dass der höchstmögliche Gesundheitsnutzen für alle Generationen daraus erzielt wird. Der Bund kann beispielsweise im Rahmen der Strategie 2 des Raumkonzepts auf eine stärkere Berücksichtigung eines bewegungsfreundlichen Umfeldes hinwirken. Zudem hat er mit dem Programm Agglomerationsverkehr (PAV) ein Instrument zur Hand, für eine stärkere Berücksichtigung des bewegungsfreundlichen Velo- und Fussverkehrs zu sorgen.

Deshalb gelange ich mit den folgenden Fragen an den Bundesrat:

- Ist der Bundesrat bereit, den Gesundheitsnutzen als 5. Wirkungskriterium bei den Richtlinien des PAV aufzunehmen?

- Welchen Stellenwert hat die aktive Mobilität in der Agglomerationspolitik und wo sieht der Bundesrat Möglichkeiten, diesen insbesondere in Bezug auf die Planung von attraktiven Frei- und Bewegungsräumen zu stärken?

- Wie kann der Bund gewährleisten und die Kantone dabei unterstützen, dass bereits bei der Planung Fachpersonen aus den Bereichen Raumplanung, Architektur, Landschaftsarchitektur, Gesundheit, soziale Arbeit, Verkehr und Umwelt zusammenarbeiten, um von Anfang an für ein Umfeld zu sorgen, in dem sich alle Generationen gesundheitswirksam bewegen?

- Was für weitere, innovative Möglichkeiten über die bestehenden Programme hinaus sieht der Bundesrat, die gesundheitswirksame Bewegung über ein attraktives und für alle Bevölkerungsschichten unterstützendes Umfeld zu fördern?

Begründung

Aktuell fördert der Bund ein bewegungsfreundliches Umfeld mit Massnahmen zur Veloförderung, der Koordinationsstelle für nachhaltige Mobilität und den Modellvorhaben für nachhaltige Raumentwicklung. Für die Entstehung eines bewegungsfreundlichen Umfeldes ist es jedoch zentral, dass die gesundheitswirksame Bewegung für alle Generationen bereits bei der Raumplanung verstärkt mitgedacht wird und attraktive Bewegungsräume gestaltet werden.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die aktive Mobilität hat für den Bundesrat eine grosse Bedeutung. Einerseits trägt sie wesentlich zur Gesundheit der Bevölkerung bei, andrerseits leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Mobilität. Entsprechende Zahlen werden im Rahmen der externen Effekte des Verkehrs berechnet und ausgewiesen. Im Programm Agglomerationsverkehr sind Zufussgehen und Velofahren seit der ersten Generation zentral. Sie sind Bestandteil der Richtlinien des Programms und im Wirkungskriterium 1 präzisiert (Ziff. 1.5). Durch das Programm Agglomerationsverkehr werden Fuss- und Veloprojekte, Aufwertungen und Beruhigungen von Strassenräumen und Plätzen gefördert. Damit werden Frei- und Bewegungsräume aktiv gefördert und so die Lebensqualität in städtischen Räumen verbessert. Zudem wird im nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung öffentlichen, zusammenhängenden Freiräumen in der Wohnumgebung eine hohe Bedeutung beigemessen. Daher erachtet der Bundesrat gesetzliche Anpassungen im Programm Agglomerationsverkehr zurzeit nicht als zielführend.

2. In der Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren betroffenen Akteuren ist es dem Bundesrat ein zentrales Anliegen, das Bewusstsein für die Bewegungsförderung zu vergrössern. In der Nationalen Strategie Prävention nicht-übertragbare Krankheiten 2017-2024 wird das Thema des bewegungsfreundlichen Umfelds als Querschnittsaufgabe aufgeführt (Ziff. 5.7). Im Rahmen des Programms Modellvorhaben für eine nachhaltige Raumentwicklung ist die Bewegungsförderung ebenfalls ein Schwerpunkt. Im Frühling 2022 wurde zum ersten Mal das Forum "Landschaft bewegt die Schweiz" vom Bundesamt für Sport organisiert, um die betroffenen Akteure von Kantonen, Gemeinden, Bund und privaten Anbietern zum Thema Bewegungsförderung mit einander zu vernetzen. Eine Folgeveranstaltung ist in Planung. Zudem beinhaltet das Landschaftskonzept Schweiz, 2020 vom Bundesrat verabschiedet, drei Ziele zu Gesundheit, Bewegung und Sport (Ziff. 4.3). Die Umsetzung des Veloweggesetzes (BBl 2022 706) wird wichtige Weichen für mehr Bewegung stellen. Zurzeit wird die Roadmap Velo erarbeitet.

3. Dem Bundesrat ist es ein wichtiges Anliegen, das Bewusstsein für die gesundheitswirksame Bewegung und die dafür nötige Gestaltung von öffentlichem Raum und Infrastrukturen zu erhöhen. Das Thema "Bewegungsfreundliches Umfeld" ist ein Querschnittsthema, das auf Bundesebene von verschiedenen Bundesämtern, namentlich vom Bundesamt für Gesundheit, Bundesamt für Umwelt, Bundesamt für Raumentwicklung und Bundesamt für Sport bearbeitet wird. Die Arbeitsgruppe Bundeskoordination Sport, Bewegung, Raum, Umwelt dient dazu, dieses Anliegen in die betroffenen Bundesprogramme und Planungen einzubinden. Sie erarbeitet zurzeit eine Informationsbroschüre für Kantone und Gemeinden zur strukturellen Bewegungsförderung.

Antwort des Bundesrates.