22.3934 · Postulat · 2022-09-20
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Privilegien das Bundespersonal gegenüber der Privatwirtschaft noch besitzt und wie und wann diese abgeschafft werden können. Es geht im Grunde darum, das Bundespersonalgesetz dem OR und dem Arbeitsgesetz anzugleichen.
Begründung
Die Bundesbeamten sind gegenüber den privatrechtlich nach dem OR angestellten Arbeitnehmenden nach wie vor in verschiedener Hinsicht besser gestellt. So haben sie auch nach der im Jahre 2002 erfolgten Abschaffung des Beamtenstatus immer noch zahlreiche Privilegien. Beispiele: Besserer Kündigungsschutz; Ortszuschlag, der nun in den Lohn integriert werden soll; quasi automatische Gehaltserhöhungen innerhalb der Lohnklassen; flexiblere Arbeitsmodelle, die gemäss Arbeitsgesetz für die Privatwirtschaft nicht zulässig sind. Zudem hat das Bundespersonal in den letzten 20 Jahren überproportional zugenommen, und die Personalausgaben des Bundes sind im gleichen Zeitraum sogar um die Hälfte auf rund 6 Milliarden Franken gestiegen. Auch bezüglich der Lohnhöhe ist der Bund ein äusserst attraktiver Arbeitgeber: Die Saläre liegen mittlerweile beim Bund auf der Höhe derjenigen der Banken, wo 2018 der mittlere Lohn rund 9900 Franken im Monat erreichte.
Alle diese Privilegien der Bundesbeamten belasten einerseits unnötigerweise den Steuerzahler und benachteiligen anderseits die Privatwirtschaft und namentlich die KMU, da letztere die hohen Löhne vielfach nicht bezahlen können. Gut qualifizierte Fachkräfte, die für den produktiven Privatsektor dringend gesucht werden und Mangelware sind, ziehen es vor, in der geschützten Werkstatt der öffentlichen Verwaltung bzw. beim Bund zu arbeiten und bauen damit die staatliche Bürokratie noch aus: Jeder Beamte ist ein potentieller Regulierer! Mit der Alterung der Gesellschaft wird sich der Fachkräftemangel akzentuieren und es wird namentlich für die KMU noch schwieriger, die notwendigen Arbeitskräfte rekrutieren zu können. Es gibt in der heutigen Zeit keinen Grund mehr, weshalb staatliche gegenüber privaten Arbeitnehmenden besser gestellt werden sollen. Diese ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrung auf dem Arbeitsmarkt zulasten der Privatwirtschaft bzw. den KMU ist möglichst rasch zu beseitigen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Aufgaben, welche die Bundesverwaltung zu erfüllen hat, werden von den eidgenössischen Räten bestimmt. Politik, Wirtschaft und Bevölkerung haben den berechtigten Anspruch, dass die von den eidgenössischen Räten definierten Aufgaben in hoher Qualität und effizient erbracht werden. Bundesrat und Verwaltung müssen dementsprechend sicherstellen, dass der Bund die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Mitarbeitenden in der geforderten Qualität und Anzahl rekrutieren und halten kann. Die Anstellungsbedingungen für das Bundespersonal sind so ausgestaltet, dass Bundesrat und Verwaltung dieses Ziel erreichen können bzw. werden laufend weiterentwickelt, damit dies auch in Zukunft möglich ist. Bei der Weiterentwicklung der Anstellungsbedingungen verfolgen Bundesrat und Verwaltung die Entwicklungen am Arbeitsmarkt. Es ist ihnen bewusst, dass einem öffentlichen Arbeitgeber bei der Ausgestaltung der Anstellungsbedingungen Grenzen gesetzt sind und daher nicht alle Trends und Entwicklungen aufgenommen bzw. weiterverfolgt werden können.
Die Anforderungen an die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung sind in den letzten Jahren gestiegen. Grund dafür sind nicht nur die direkten Anforderungen in den Stellenprofilen, sondern auch indirekte Anforderungen, die teilweise von der Politik gefordert werden, wie beispielsweise die Mehrsprachigkeit. Dank den konkurrenzfähigen Anstellungsbedingungen kann die Bundesverwaltung derzeit die ausgeschriebenen Stellen im Allgemeinen besetzen. Es zeigt sich jedoch schon heute, dass eine zweite Ausschreibung häufiger vorkommt und Stellen generell länger ausgeschrieben werden müssen als noch vor einigen Jahren. Diese Entwicklung dürfte auf die demographische Entwicklung und den damit verbundenen Fachkräftemangel zurückzuführen sein und wird sich künftig voraussichtlich noch verstärken.
Der Wortlaut des Postulates erweckt den Eindruck, dass es sich bei der Privatwirtschaft um eine homogene Gruppe handelt, in welcher sämtliche Arbeitgeber die gleichen Anstellungsbedingungen aufweisen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Für Bundesrat und Bundesverwaltung ist letztlich ausschlaggebend, wie die Anstellungsbedingungen ihrer Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt ausgestaltet sind und dies ist bei weitem nicht der gesamte Privatsektor.
Das Bundespersonalgesetz (BPG, SR 172.220.1) wurde erst vor wenigen Jahren einer Revision unterzogen. Im Rahmen des Revisionsprojekts wurde geprüft, ob das BPG durch das Obligationenrecht (OR) ersetzt werden soll. Bundesrat und Parlament haben sich klar für die Beibehaltung des BPG ausgesprochen und gleichzeitig das BPG so weit wie möglich dem OR angenähert. Infolge dieser Anpassungen und der subsidiären Anwendung des OR (Art. 6 Abs. 2 BPG) gilt schon heute in vielen Bereichen der Bundesverwaltung das OR. Das BPG kennt nur noch dort eigene Regelungen, wo das OR den speziellen Gegebenheiten bei den Bundesangestellten nicht Rechnung tragen kann.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der vom Postulanten geforderte Bericht an dieser Ausgangslage und den damit verbundenen Herausforderungen nichts zu ändern vermag.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.