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22.3961 · Motion · 2022-09-21

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundespersonalrecht dahingehend anzupassen, als dass Bundesangestellte maximal 5 Wochen Ferien erhalten.

Begründung

Der weitaus grösste Posten beim Eigenaufwand des Bundes ist der Personalaufwand mit inzwischen über sechs Milliarden Franken jährlich (Rechnung 2021). Wiesen im Jahre 2007 die Bundesstellen noch etwa 32 000 Vollzeitäquivalente auf, sind es mittlerweile 38 000 (VA 2022). Die Kosten stiegen im selben Zeitraum von knapp fünf auf sechs Milliarden Franken an. Darüber hinaus wuchs der Durchschnittslohn in der Bundesverwaltung um fast 17 000 Franken auf 126 000 Franken an. Die Kostenexplosion beim Bundespersonal muss endlich gestoppt werden. Mit einer Deckelung des Ferienanspruches auf fünf Wochen können relativ einfach Stellenäquivalente eingespart werden. Zudem liegt man immer noch eine Woche über dem gesetzlichen Minimum von vier Wochen für über 20-Jährige.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Motion erweckt den Eindruck, dass es sich bei der Privatwirtschaft um eine homogene Gruppe handelt, in welcher sämtliche Arbeitgeber die gleichen Anstellungsbedingungen aufweisen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Für Bundesrat und Bundesverwaltung ist letztlich ausschlaggebend, wie die Anstellungsbedingungen ihrer Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt ausgestaltet sind und dies ist bei weitem nicht der gesamte Privatsektor.

Der Bundesrat muss sicherstellen, dass der Bund die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Mitarbeitenden in der geforderten Qualität und Anzahl rekrutieren und halten kann. Die Anstellungsbedingungen für das Bundespersonal sind so ausgestaltet, dass dieses Ziel erreicht werden kann bzw. sie werden laufend weiterentwickelt, damit dies auch in Zukunft möglich ist. Bei der Weiterentwicklung der Anstellungsbedingungen verfolgen Bundesrat und Bundesverwaltung die Entwicklungen am Arbeitsmarkt. Es ist ihnen bewusst, dass einem öffentlichen Arbeitgeber bei der Ausgestaltung der Anstellungsbedingungen Grenzen gesetzt sind und sie daher nicht alle Trends und Entwicklungen aufnehmen bzw. weiterentwickeln können.

Die Anforderungen an die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung sind in den letzten Jahren gestiegen. Grund dafür sind nicht nur die direkten Anforderungen in den Stellenprofilen, sondern auch indirekte Anforderungen, die teilweise von der Politik gefordert werden, wie beispielsweise die Mehrsprachigkeit. Dank den konkurrenzfähigen Anstellungsbedingungen kann die Bundesverwaltung derzeit die ausgeschriebenen Stellen im Allgemeinen besetzen. Es zeigt sich jedoch schon heute, dass eine zweite Ausschreibung häufiger vorkommt und Stellen generell länger ausgeschrieben werden müssen als noch vor einigen Jahren. Diese Entwicklung dürfte auf die demografische Entwicklung und den damit verbundenen Fachkräftemangel zurückzuführen sein und wird sich künftig voraussichtlich noch verstärken.

Mit dem Thema Ferien wird mit dieser Motion ein einzelner Aspekt der Anstellungsbedingungen herausgegriffen. Die Anstellungsbedingungen sind jedoch ein Gesamtpaket, welches sorgfältig und angepasst an die Situation und Herausforderungen der jeweiligen Arbeitgeber erarbeitet und zusammengestellt wird. Dabei gibt es stets Einzelaspekte, die besser oder schlechter sind als jene der Konkurrenz. Zentral ist jedoch, dass das Gesamtpaket konkurrenzfähig ist. Würde nun an der "Stellschraube" Ferien eine Anpassung im Sinne der Motion vorgenommen, würde dies das Gesamtpaket verschlechtern und der Bund an Konkurrenzfähigkeit einbüssen. Ausserdem trägt gerade die Ferienregelung des Bundes dem Trend in der Arbeitswelt zu besserer Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Rechnung. Zudem ist sie, neben den flexiblen Arbeitszeitmodellen, ein wichtiger Mosaikstein, um den Anteil der Frauen in der Bundesverwaltung stetig zu erhöhen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.