22.3969 · Interpellation · 2022-09-21
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ist der Bundesrat bereit,
1. einen "Masterplan" (inkl. Kriterien) bzw. eine "Charta für Verlässlichkeit und Planungssicherheit" für die zügige Bewilligung von Grossprojekte zu erstellen, wenn sie die nachhaltigen Ziele und Vorgaben erfüllen (z.B. in den Bereichen Energie, Raumnutzung: Bauen/Wohnen/Verdichtung, Klima, Mobilität, Sicherheit (z.B. Cyber), internationaler Standort Schweiz/internationale Organisationen etc.?
2. bei der Festlegung der "Masterplan-" bzw. "Charta-Kriterien" den Zeitgewinn im Bewilligungsprozess zu priorisieren?
3. für Projekte mit strategischer Bedeutung die Einsprachemöglichkeiten zu reduzieren, im Gegenzug jedoch die Mitsprachemöglichkeiten des zuständigen Parlaments sicherzustellen?
4. Transparenz in die Aktivitäten zu ISOS (Gremien, Meinungsbildung, Entscheide etc.) zu bringen?
Begründung
Heute besteht eine Konfliktsituation zwischen den Anforderungen der baulichen Raumnutzung, der baulichen Verdichtung, des Klimaschutzes oder der Engergiegewinnung und dem intransparenten Ortsbildschutz-Instrument des Bundes ISOS. Dabei definiert ISOS intransparent, was in der Schweiz denkmalpflegerisch schützenswert ist. Die Meinungsbildung und die Schutz-Entscheide des ISOS-Gremiums, die formell vom Bundesrat getroffen werden, sind für Aussenstehende oft nicht nachvollziehbar.
Gerade bei der Realisierung von baulichen Infrastrukturen ist festzustellen, dass Projekte mit ISOS-Argumenten verhindert oder verzögert werden, obwohl sie die gesetzlich geforderten nachhaltigen Anforderungen erfüllen. So werden unnötig personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen von Unternehmen, Investoren, der Politik oder von öffentlichen Verwaltungen verschleudert und Projekte schleichend verhindert.
In der Schweiz werden deshalb strategische, planerische und unternehmerische Entscheide zur notwendigen Strukturentwicklung des Landes oder von Regionen verhindert.
Stellungnahme des Bundesrates
Für eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und eine geordnete Besiedlung des Landes sind bei raumplanerischen Verfahren verschiedene Ziele und Interessen abzuwägen. Zentrale Kriterien bei der Interessenabwägung sind die Planungsziele und -grundsätze nach den Artikeln 1 und 3 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700), aber auch die Interessen, die sich aus der Bundesverfassung sowie Spezialgesetzen ableiten. Zu berücksichtigen ist dabei namentlich auch das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS.
Das ISOS stützt sich auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG; SR 451). Das Inventar ist weder eine absolute Schutzmassnahme noch eine Planung. Als Fachinstrument hilft es, baukulturelle Werte zu erkennen und langfristig zu sichern. Es bildet eine von vielen Grundlagen, die bei raumplanerischen Vorhaben in die Interessenermittlung und -abwägung einfliesst. Bei der Erfüllung einer Bundesaufgabe müssen der Bund, seine Anstalten und seine Betriebe sowie die Kantone es unmittelbar berücksichtigen. Bei der Erfüllung kantonaler Aufgaben sind Kantone und Gemeinden gehalten, das Inventar mittelbar zu berücksichtigen, das heisst, sie verfügen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bzw. im Rahmen der Interessenabwägung über einen grösseren Spielraum bei der Anwendung des ISOS.
Die Fragen können wie folgt beantwortet werden:
1./2. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit in der Schaffung eines neuen Masterplans bzw. einer neuen Charta für Grossprojekte, da die bestehenden Instrumente des Raumplanungsrechts bereits heute verlässliche Entscheide garantieren. Die Interessen des Natur- und Heimatschutzes (z. B. ISOS) und anderen öffentlichen Interessen (z. B. Arbeit, Mobilität, Freizeit, Energie, Innenentwicklung, Nahrung, Sicherheit, Wissenschaft, Wohnraum usw.) müssen auf den verschiedenen Planungsstufen frühzeitig ermittelt, bewertet und gegeneinander abgewogen werden.
3. Eine nachhaltige Gestaltung der Umwelt muss alle Beteiligten miteinbeziehen. Rechtsmittel wie Einsprachen verlängern nicht einfach unnötig Verfahren; sie sind ein wichtiges rechtsstaatliches Instrument, das die Überprüfung einer behördlichen Anordnung zum Ziel hat und sicherstellt, dass besonders Betroffene angehört werden. Die aktuellen bundesrechtlichen Regelungen und Instrumente garantieren einen schweizweiten Standard zur Erreichung einer Balance zwischen der Erhaltung des baukulturellen Erbes und Nutzungsinteressen.
4. Die Kriterien, Regeln und die an der Erarbeitung des ISOS beteiligten Gremien sind heute bereits transparent festgelegt. Der Bund arbeitet bei der Inventarisierung eng mit den Kantonen zusammen und hat in den letzten Jahren Massnahmen ergriffen, um die Transparenz in der Erstellung und Umsetzung des ISOS zu erhöhen. Dazu gehören namentlich die Festsetzung der Aufnahmekriterien in der Verordnung zum ISOS (VISOS; SR 451.12) (2020), die Anpassung der Aufnahmemethode an Geoinformationstechnologien und deren detaillierte Darstellung in den Weisungen zum ISOS (WISOS) (2020) sowie die Organisation von ISOS-Schulungen. Das Bundesamt für Raumentwicklung und das Bundesamt für Kultur haben in Zusammenarbeit mit einer Expertengruppe zudem "Empfehlungen zum Umgang mit schützenswerten Ortsbildern bei der Siedlungsentwicklung nach innen" (2021) erstellt. Im Sommer 2022 haben Bund, Kantone, Gemeinden und Städte einen gemeinsamen Leitfaden publiziert, der Grundsatzinformationen enthält, die für die sachgerechte Berücksichtigung des ISOS bei raumplanerischen Verfahren wichtig sind.
Antwort des Bundesrates.